Man kann den Strom aber auch zum Selbstkostenpreis abgeben,
Welcher Teufel müßte mich da wohl reiten um sowas zu tun. Ich hab von keinem meiner Mieter bisher was umsonst bekommen. Und der Selbstkostenpreis besteht m.E. nicht nur aus den nackten Energiekosten.
Will man den Strom jedoch an Mieter mit Gewinn abgeben, gelten wie gesagt die regulären Ust. Regeln.
...Du sagst es, wobei auch für den Gewinn gilt: Die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis ist nicht automatisch Gewinn.
Wer das dann nicht im zulässigen Umfang macht ist selbst schuld
....RICHTIG