Stromanbieter TelDaFax - Es ist nicht alles Gold was glänzt!
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Mittlerweile kündigen die Netzbetreiber die Durchleitung weil TelDaFax nicht zahlt.
SpiegelTV: http://www.spiegel.de/video/video-1125049.html
Stiftung Warentest: https://www.test.de/themen/com…e-Kunden-4225167-4225171/
Handelsblatt: http://www.handelsblatt.com/un…nicht-zahlen/4117436.html -
Hiermit können wir den Thread schließen, den TelDaFax hat heute Insolvenz angemeldet!
Grüße AxelF
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Damit habe ich schon fast vor einem Jahr gerechnet. Bis jetzt konnten Sie sich noch durchmogeln. Pech für die, die jetzt vor kurzem noch für ein Jahr im Voraus bezahlt haben.
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Haha das kommt gut - habe denen schon vor gut 3Monaten die Einzugsermächtigung entzogen und es auf ne dicke Endabrechnung mit Nachzahlung ankommen lassen.
Mal schaun was wird
mfg
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Moin,
und genau diese Ver....r sind schuld warum nicht mehr Leute ihren Stromanbieter wechseln.
Habe momentan auch Stress mit meinem alten Stromanbieter Stromio (Ökostrom), ist das gleiche Pack in Grün. Im Februar bin ich zu Buzzn gewechselt, seitdem warte ich auf eine Endabrechnung, bekomme nämlich was zurück. Auf Mails keinerlei Antwort, am Telefon (natürlich kostenpflichtig) immer die Aussage, in drei Wochen bekommen Sie die RechnungMan kann nur noch was wir für ein Gesindel in Deutschland haben.
Gruß
Tom -
Man kann nur noch was wir für ein Gesindel in Deutschland haben.
Naja, man sollte nicht alle über einen Kamm scheren !
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Zitat
Naja, man sollte nicht alle über einen Kamm scheren !
öhh, hab ich das Habe eigentlich die zwei angesprochenen gemeint
Gruß
Tom -
Tjaaaa - es ist ja bisher erst "nur" die Stromsparte von TelDaFax "vermeldet" worden...
Mein Geld (rd. 1.700 €), was ich für Gasrechnungsguthaben kürzlich vom GV des AG Siegburg erhielt, hat mir mein RA heute "vermiest":
Sollte bereits eine Insolvenzverschleppung auch in der Gasparte vorliegen/gelegen haben, wäre der Insolvenzverwalter wegen "Gläubigerbevorteilung" zur Rückforderung meines Guthaben`s rückwirkend 1 Jahr berechtigt - hoch lebe unser Rechtssystem, lt. Presse das "Beste in der Welt"... -
Sollte bereits eine Insolvenzverschleppung auch in der Gasparte vorliegen/gelegen haben, wäre der Insolvenzverwalter wegen "Gläubigerbevorteilung" zur Rückforderung meines Guthaben`s rückwirkend 1 Jahr berechtigt.....und der Bundesligist Bayer-Leverkusen darf aber die Sponsorgelder für Trikotwerbung von TelDaFax natürlich behalten - oder wie sieht es dort aus
Grüße AxelF
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.....und der Bundesligist Bayer-Leverkusen darf aber die Sponsorgelder für Trikotwerbung von TelDaFax natürlich behalten - oder wie sieht es dort aus
http://www.handelsblatt.com/un…afax-debakel/4253454.html
ZitatSollte Teldafax pleite gehen, hätte ein Insolvenzverwalter laut Insolvenzordnung die Möglichkeit, die letzten Millionenzahlungen an Bayer Leverkusen anzufechten und zurückzuholen. Für den Verein könnte Teldafax also auch in der kommenden Saison noch zum Problem werden.
Diese Seite des Insolvenzrechtes ist eigentlich so das nur Bargeld lacht,
von der Seite betrachtet hatts auch was gutes, den Elektronisches Geld ist eh nur Luftgeld -
Das mit Leverkusen stammt zwar nicht von mir - aber im Handelsblatt vom 06.06.11 gibt's da 'ne klare Ansage:
Auch die müßten/müssen rückzahlen...
Es wird auch dort wieder nur explizit und vorrangig von der Stromsparte gesprochen - das Geschäftsmodell ist jedoch beim Gas das Gleiche.
Ich habe mein Geld nun von der TelDaFax-Service GmbH - eine Tochter - erhalten, vielleicht ist ja das der Glücksfall : Die Hoffnung stribt ebend immer zuletzt
Jetzt muß man sich auch schon mit Insolvenzrecht beschäftigen - reicht's nicht mit dem Steuer-, Miet- und sonstigen Rechten ??? Was ist man als BHKW-Betreiber nur für ein von der Justiz armer geplagter Mensch ?!? -
Jetzt muß man sich auch schon mit Insolvenzrecht beschäftigen
Ja
vor allen als Vermieter, besonders bei Gewerbe Immobilien
Eine Mahnung schreiben ist das Eingeständnis der Schuldner ist säumig,
geht der noch Hopps kannste das Geld gleich abschreiben, den durch
das Mahnung schreiben hast Du zur Kenntnis genommen es könnt noch
andere Gläubiger geben.§ 133 Insolvenzrecht
http://dejure.org/gesetze/InsO/133.html
Zitat(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wußte, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und daß die Handlung die Gläubiger benachteiligte.
(2) Anfechtbar ist ein vom Schuldner mit einer nahestehenden Person (§ 138) geschlossener entgeltlicher Vertrag, durch den die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt werden. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag geschlossen worden ist oder wenn dem anderen Teil zur Zeit des Vertragsschlusses ein Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war.
Also Bargeld geben lassen, weil man selbst Bargeld braucht, übers Wetter reden oder Fußball, aber Achtung dieses Jahr
ist Frauenfußball nicht das da man noch mit den Sechsten Gebot in Konflikt kommt.Ein Typisches Gesetz eine gute Absicht gehabt ( das nicht zum Beispiel Familienangehörige
2 Minuten vor 12 einen 3 Millionen Beratervertrag bekommen ) und extrem gemacht.Rot/Grün halt
http://www.insolvenzrecht.info…bigerbenachteiligung.html
So die Hauptschweinerei liegt vor allen darin das die Gläubiger von den so
vereinnamten Geld nie was sehen werden, den so ein Insolvenzverwalter der
kennt seine Rechte ganz genau -
Was ist man als BHKW-Betreiber nur für ein von der Justiz armer geplagter Mensch ?!?
...wenn´st mir jetzt erklärst was Dein BHKW mit der Strom- und Gasrechnung bzw. Vorrauszahlungen auf diese zu tun hat, dann tu ich Dich bemitleiden, aber nur dannEine alte Bauernregel heißt: "Erst die Ware - dann das Geld"
Alles andere ist Risiko und das weiß man vorher.