Probleme mit den Stadtwerken :-( ...

  • Servus allerseits,




    ich plane auf einem mir gehörenden Grundstück ein Mehrfamilienhaus zu erstellen. Auf diesem Grundstück steht bereits seit 150 Jahren ein Altbau, der u. A. von einem EC Power BHKW beheizt und mit Strom versorgt wird. Dieses BHKW habe ich vor etwa zwei Jahren auch deswegen eingebaut, weil schon damals der Neubau "im Raume" stand. So möchte ich Wärme und Strom vom Altbau an den Neubau liefern.




    Laut Auskunft der Stadtwerke Osnabrück ist dieses auch bei Wärme möglich, aber nicht bei Strom. Wer weiß, ob auf dem gleichen Grundstück und bei gleichem Eigentümer Strom von einem in ein anderes Gebäude geliefert werden kann? Der räumliche Abstand beträgt etwa 7 Meter. Zudem überlege ich einen Rechtsanwalt mit dem Vorgang zu betrauen, gibt es Experten hierfür und, wenn ja, wo finde ich solche?




    Schon vorab vielen Dank und Grüße aus Osnabrück von




    Hinnerk

  • Moin,


    es kann Dich keiner zwingen für den Neubau einen eigenen Netzanschluß erstellen zu lassen. Du kannst genausogut den Netzanschlußpunkt nebst Zählerschrank im Altbau belassen und "gezählten Strom" in den Neubau liefern. Dazu muß aber unter Umständen Dein bestehender Netzanschluß verstärkt werden - da hat der Netzbetreiber das letzte Wort.


    Was hast Du für einen Anschluß/Absicherung und wie viele WE sollen dazu kommen??



    mfg

  • Also, es kommen 10 Wohnungen dazu und im Zuge der Sanierung des alten Gebäudes im Jahre 2002 ist der Elektroanschluß verstärkt worden. Auf wieviel erfrage ich gerade beim Elektroinstallateur.



    Leider gibt es in Osnabrück grundsätzlich IMMER Ärger mit den Stadtwerken beim Thema "BHKW". Sobald ich Meldung über den vorhandenen Hausanschluß habe gebe ich die Info weiter,



    Gruß


    Hinnerk

  • Wer weiß, ob auf dem gleichen Grundstück und bei gleichem Eigentümer Strom von einem in ein anderes Gebäude geliefert werden kann?


    Hallo hinnerksen,


    alikante hats ja schon geschrieben dass nach dem jetzigen Übergabepunkt Du machen kannst was Du willst (in Anführungszeichen).


    Wenn das aber ein Mehrfamilienhaus (wieviel WE) zum fremdvermieten ist, wird die Sache etwas komplexer.


    Eigentlich will ja Dein künftiger Mieter seinen Stromversorger selbst wählen, dann braucht er einen separaten Anschluß.
    Was ist, wenn Dein EC P, warum auch immer, eine Pause einlegt, oder nicht die benötigte Leistung bringt? Wo kommt dann der Strom her?


    Über Stromverkauf an Mieter ist hier im Forum schon viel zu finden. Ist auch von den Profis (der ich bestimmt keiner bin) verständlich beschrieben.


    Bevor Du einem Rechtsverdreher Geld in den Rachen wirfst würd ich zerst ausführlich lesen und lieber hier nochmal fragen.

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Eigentlich will ja Dein künftiger Mieter seinen Stromversorger selbst wählen, dann braucht er einen separaten Anschluß.
    Was ist, wenn Dein EC P, warum auch immer, eine Pause einlegt, oder nicht die benötigte Leistung bringt? Wo kommt dann der Strom her?

    Das ist absolut kein Problem, es gibt dazu rechtlich erprobte Durchleitungsmethoden und Verrechnungsmodelle .


    mfg

  • Das ist absolut kein Problem, es gibt dazu rechtlich erprobte Durchleitungsmethoden und Verrechnungsmodelle .


    da bin ich voll bei Dir !!!


    .....drum hab ich hinnerksen ja empfohlen: "erst hier lesen und das geballte Wissen nutzen"


    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Rechtlich bewegen sich deien Stadtwerke auf sehr dünnen Eis, eigentlich stehen die direkt auf Wasser...
    Du hast mit deinem BHKW alle rechtlichen Möglichkeiten einen Einspeise- und Bezugspunkt selbst zu bestimmen,
    alles dahinter im eigenen Breich ist innerhalb der Vorschriften für elektrische Anlagen deine eigene Sache.
    Alles ab dem Einspeise- und Bezugspunkt in den öffentlichen Bereich ist Vorgabebereich des Netzbetreibers.
    Sollte ein Mieter nicht deinen Strom haben wollen, und du willst keine extra Leitung vom Stromzähler zum Übergabepunkt/Bezugszähler legen,
    bleibt dir immer die bilanzielle Durchleitung.


    Allerdings würde ich bevor ich mir einen Neubau erstelle, einfach einen Zählerkasten mit 2 Sammelschienen einbauen lassen,
    wo man frei wählen kann auf welchen Schiene man den Mieter auflegen will.
    Die eine Schiene ist dann halt BHKW internes Netz, die andere öffentlicher Bereich.
    In den Zählerschrank baut man dann ebenfalls die Bezugs- und Einspeisezähler ein und fertig ist die Laube.


    Evtl. muss das bei dir anders gelöst werden, wenn der Neubazu keinen Zugang zu derm Übergabepunkt hat.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • So,



    habe noch einmal mit meinem "Haus und Hofelektriker" gesprochen, er sagte, dass die Stadtwerke grundsätzlich bei einer eigenen Adresse (also, einer anderen Hausnummer) einen eigenen Anschluß wollen.


    Begründet wird das mit dem Suchen nach den Übergabepunkten bei Problemen ;-_ ..... Natürlich ist es möglich den Mietern auch "anderen" Strom zukommen zu lassen, das geschieht im Altbau jetzt schon, in dem sich 4 Büros befinden, zwei beziehen den Strom von mir, die anderen von Teldafax :schimpf: , erst einmal einen schönen Abend,



    Gruß


    Hinnerk

  • Es ist schön, dass die Stadtwerke was wollen... Fakt ist, Du hast das Recht das zweite Gebäude mit deinem Strom zu versorgen. Was Du hinter dem Summenmesspunkt anstellst, hat den VNB nichts zu interessieren. Du musst dich soweit ich das sehe auch nicht an die technischen Normen für die Anschlussgröße halten. Wenn dir deswegen der SLS öfter mal auslöst würde ich aber schon upgraden ;) Also ich kenne da z.B. Anlagen wo >10 Wohnungen über einen 63A Anschluss gehen. Wandlermessung ist halt teuer |:-( Wenn man eine gute Steuerung hat, kann das BHKW bei Lastspitzen auch schnell starten.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo Hinnerk,


    wenn ich von solchen Problemen lese, könnte mir die Hutschur hochgehen!


    Leider hast Du noch nicht geschrieben, auf wieviel Ampere Dein verstärkter Hausanschluß nun ausgelegt ist. Ich haben meinen Hausanschluß auch verstärken lassen, von 63A auf 100A. Daran kann ich nun gemäß DIN 18015-1 17..19 Wohnungen ohne elektrische Warmwasserbereitung bzw. 69 kVA anschließen (TAB 2007 S.11 & DIN S. 3). Hausanschlußverstärkungen auf weniger als 100A werden heute auch nicht mehr gemacht.


    Laut Auskunft der Stadtwerke Osnabrück ist dieses auch bei Wärme möglich, aber nicht bei Strom. Wer weiß, ob auf dem gleichen Grundstück und bei gleichem Eigentümer Strom von einem in ein anderes Gebäude geliefert werden kann?

    habe noch einmal mit meinem "Haus und Hofelektriker" gesprochen, er sagte, dass die Stadtwerke grundsätzlich bei einer eigenen Adresse (also, einer anderen Hausnummer) einen eigenen Anschluß wollen.

    Die Stadtwerke Osnabrück wollen Dich für dumm verkaufen. - Du brauchst sie gerade mal informieren, wenn da mehr an den vorhandenen Hausanschluß rangehängt wird.
    Dein Haus- und Hof-Elektriker hat da wohl auch keinen Schimmer, hat er das BHKW beantragt und angeschlossen?


    Du brauchst überhaupt keinen neuen Hausanschluß für den Neubau, der stört nur, wie alikante schon schrieb!


    Der von Bernd empfohlene Zählerschrank mit 2 Sammelschienen (und zwei Zuleitungskabeln vom bestehenden Zählerschrank) ist zwar eine zusätzliche Sicherheit für uneinsichtige Mieter, aber bei Neuvermietung hast Du doch die Auswahl! - Das Geld würde ich mir sparen.


    Bernd: Im Neubau gibt es keinen Einspeisezähler, nur die Wohnungszähler und einen Allgemeinstrom-Zähler.
    (Gebrauchte und neugeeichte Drehstrom-Ferrariszähler 40A gibts in der Bucht für unter 50 EUR incl. Versand.)



    Denkmaler

  • Zitat

    Bernd: Im Neubau gibt es keinen Einspeisezähler, nur die Wohnungszähler und einen Allgemeinstrom-Zähler.


    deahlb hatte ich geschrieben

    Zitat

    Evtl. muss das bei dir anders gelöst werden, wenn der Neubazu keinen Zugang zu dem Übergabepunkt hat.


    Gemeint war halt. ob die Möglichkeit besteht die Zähleranlage kompeltt im Altbau einzurichten,
    je nach Abstand der beiden Gebäude würden die zusatzlichen Kabel der einzelenen Wohnungen zu einer Sammelstelle, günstiger sein um Problemfälle gleich an der Wurzel umlegen zu können.
    Siehe Teldafax Kunden, solche gibt es immer die unbedingt woandern kaufen wollen.
    Und die bilanzille Durcleitung und Abrechnung ist zwar ohne weiteres möglich, aber ich kenne hier im Ort einen Fall wo dabei jeder kleine Strohhalm von den Netzbeteiber/Stromversorger/Miter zu einen Eichenwald an Knüppeln gemacht wird.
    Neuste Schote ist der Datenschutz, der einer Weitergabe bestimmter Werte und Infornmationen verbietet ohne das der Meiter zustimmt,
    der will aber nicht zustimmen, da sein Stromversorger ein Horrorzenario, zu den dann öffentlichen Unterhosen des Mieters erzeugt hat.


    Deshalb ist eine 2 Sammelschiene einfach eine simple und nervenschonende, wenn gleich auch etwas teuere Lösung.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Der von Bernd empfohlene Zählerschrank mit 2 Sammelschienen (und zwei Zuleitungskabeln vom bestehenden Zählerschrank) ist zwar eine zusätzliche Sicherheit für uneinsichtige Mieter, aber bei Neuvermietung hast Du doch die Auswahl! - Das Geld würde ich mir sparen.


    Ob das bei einem Neubau mit 10 WE die richtige Ecke is an der gespart werden soll.... :?:


    In der heutigen Zeit ist es mit den "uneinsichtigen Neumietern" nicht mehr so einfach. Da könnte ich etliche Liedchen drüber pfeifen.




    Deshalb ist eine 2 Sammelschiene einfach eine simple und nervenschonende, wenn gleich auch etwas teuere Lösung.


    und in der heutigen Zeit einfach Stand der Technik |__|:-)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Wenn der Hauseigentümer und Anlagenbetreiber die Durchleitung ermöglichen, sich aber EVU oder VNB quer stellen ist das nicht das Problem des Anlagenbetreibers. Dann muss der Mieter halt vom BHKW Betreiber kaufen - oder VNB/EVU verklagen.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo!


    Da ich ebenfalls Strom an Mieter verkaufe wollte ich vor zwei Jahren die Lösung "Zählerschrank mit zwei Sammelschienen" reaslisieren. Damals konnte weder mein Eli noch ich selbst solche ZS finden. Gibt es mittlerweile ZS mit zwei Sammelschienen, auf denen man dann den SLS einfach "umstecken" kann und wenn ja, welcher Hersteller? Und was sagt der VNB dazu? Hat die Lösung "zwei Sammelschienen" schon jemand realisiert?


    Viele Grüße
    Joachim