Probleme mit den Stadtwerken :-( ...

  • So,


    nach Prüfung der vorhandenen Hausanschlußsituation hat der Anschluß 3x63 Ampere, zur Zeit sind 4 Einheiten (3 Büros a 180 m2, 1 Wohnung mit 100 m2) angeschlossen. Das neue Gebäude behebergt 10 Wohnungen mit insgesamt 1200 m2 Fläche. Da könnte ich natürlich prima den Strom des EC PowerBHKW´s unterbringen. Zudem wird der Wärmebedarf im Sommer durch Brauchwassererwärmung :~~ für lange Laufzeiten sorgen. Zur Zeit läuft das BHKW für den Altbau etwa 4000 Stunden im Jahr.


    Wahrscheinlich muß dann aber zumindest der vorhandene Elektrohausanschluß verstärkt werden?!


    Ich habe jetzt die Stadtwerke um schriftliche Stellungnahme bis zum Ende der kommenden Woche gebeten und bin gespannt....und werde berichten....


    Schon vorab ein schönes WE,


    Gruß


    Hinnerk

  • Pass auf, dass die dir keine teure Wandlermessung unterjubeln. Bis 100A kann nach TAB und co. direkt gemessen werden ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Ich wollte mich noch einmal kurz für Eure Meinungen und Tips bedanken, gerne revanchiere ich mich mal, habe z. Zt. 4 Anlagen laufen und es werden immer mehr )))) , Gruß


    Hinnerk

  • oder VNB/EVU verklagen


    Genau das ist der Knackpunkt. Da ist der Ärger für den Mieter doch vorprogrammiert. Der Intressent wird dankend abwinken und wird nicht zum Mieter werden.


    Es gibt auch Interessenten die sowas ungefragt akzeptieren. Die sind dann aber, nach meiner Erfahrung, von der Sorte, welche schnell ein Dach über dem Kopf brauchen weil finanzielle Probleme mit dem Vorvermieter. Da kommt der Ärger dann hinterher. Die kommen dann wegen jedem Sch.... mit Mietkürzung. In der Regel haben die auch gleich einen Rechtsverdreher dabei (müssen die eh nicht zahlen wegen Rechtshilfe). Du glaubst nicht wie kreativ die da sind und was ich da schon alles erlebt und gehört habe.


    Da ist der Zählerschrank mit der 2. Sammelschiene das kleinere Übel. :-(|__|

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Und wenn man von seinem Lieferanten kienen mit 2 Sammelschienen bekommt, oder die Preis zu hoch sind,
    dann kann man immer noch 2 "normale" Schränke nebeneinanderbauen.
    Kostet nur mehr Platz und etwas mehr Kabel.
    Hat auch den Vorteil das der eine mit EVU Zähler beschriftet werden kann,
    hilft den "blinden" Ablesergesellen wenn die nicht 17 Zähler nach den Zählernummer absuchen müssen,
    sondern nur 1 Schrank öffnen und dort Ihre Heiligtümer finden :suchend:

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo Hinnerk,


    da hat Dich Dein Elektriker aber schlecht beraten, warum wurde nicht auf 100A 'verstärkt'? Das Hausanschlußkabel und der Hausanschlußkasten sind von 50 - 100A identisch. Was steht denn auf dem Hausanschlußkasten drauf, 63A oder 100A?
    Da ich davon ausgehe, dass der 2002er Kasten für 100A zugelassen ist, müsste Dein Elektriker nur einen Antrag auf Verstärkung des Hausanschlusses von 63A auf 100A stellen. Das Upgrade des Netzbetreibers besteht dann im Tausch der NH-Sicherungen im Hausanschlußkasten sowie im Tausch des Verbrauchs- bzw. Zweirichtungszählers, falls der nicht schon 100A 'verträgt'. Dein Elektriker muß zeitgleich die SLS-Schalter gegen 100A-Versionen tauschen, die 10mm² Zählerkabelbäume gegen 16mm² austauschen und ggf. das Kabel zwischen Hausanschlußkasten und Zählerschrank durch eine 25mm²-Ausführung ersetzen.


    Und wenn man von seinem Lieferanten kienen mit 2 Sammelschienen bekommt, oder die Preis zu hoch sind, dann kann man immer noch 2 "normale" Schränke nebeneinanderbauen.

    Das sollte immer möglich sein.
    Vielleicht sind ja noch ein paar Zählerplätze über der (ungemessenen) EVU-Sammelschiene verfügbar. - Dann müssten nur für potentiell abtrünnige Neumieter die Wohnungszuleitungen bis zum Altbau-Zählerschrank verlängert werden.



    Denkmaler



    p.s. Deinen abtrünnigen Mietern kannst Du ja mal diesen Artikel über die Zahlungsprobleme von Teldafax ausdrucken und zukommen lassen.

  • Hab jetzt grade eine Diskussion mit der Abrechnungstante von den Stadtwerken hinter mir.


    Welcher EXX-Preis wird für das 4. Quartal berechnet?


    4,381 ct. aus III/2010 oder


    4,152 ct aus II/2010 ???


    Soviel (4,152 ct.) will die mir nur geben und hat mich jetzt fast schwindlig geredet. Ich weiß jetzt selber nichtmehr was richtig ist.


    Die hat eine eigene Interpretation vom § 4 KWKG 2009.

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  • Servus,



    ich habe gerade mal nachgeschaut und folgendes gefunden: .....Als üblicher Preis gilt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.... Somit erhälst Du als Vergütung für den von Dir eingespeisten Strom im 4. Quartal den durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom an der EEX des dritten Quartals.



    Andere Quartale analog, also immer um ein Quartal "verschoben". Wie hoch dieser in den letzten Qartalen war konnte ich so schnell nicht finden,



    Gruß


    Hinnerk

  • Q3/2010: 4,381 ct/kWh (für den eingespeisten Strom in Q4/2010)
    Q4/2010: 5,149 ct/kWh (für den eingespeisten Strom in Q1/2011)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Q3/2010: 4,381 ct/kWh (für den eingespeisten Strom in Q4/2010)


    .....mein ich doch auch und so hab ich das auch berechnet.


    Ich werd mit der Guten heute nochmal reden und sie fragen ob sie gestern in der Mittagspause geraucht hat weil sie gar so schräg drauf war.


    Die ist sonst eigentlich eine Nette.


    Danke jedenfalls für euere Bestätigung. :thankyou:

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