Noch immer leichte Verunsicherung bzgl der Strom- und Wärmeabrechnung

  • Hallo erstmal, ein gesundes Neues Jahr allen BHKWlern im Forum


    Schon seit geraumer Zeit durchforste ich das Forum auf der Suche nach Antworten folgender Fragen:


    Wie, bzw zu welchem Preis rechnet ihr den selbstgenutzten Strom, bzw auch die entsprechende Wärme ab? So wie für die Mieter und nehmt ihr bei euch günstigere Preise?


    Die zweite Frage ist: wie errechnet ihr den Betriebsstrom, den der Ecopower benötigt, um Strom und Wärme zu produzieren, also auch die ganzen Pumpen etc.? Gibt es da einen Erfahrungswert, den man zugrunde legen kann? Eine seperate Zuleitung wollten wir jetzt eigentlich nicht noch legen.


    Bisher habe ich unseren Anteil über die Diffenrenz BHKW Produktion + Stromzukauf - Mieterverbrauch = Eigenverbrauch errechnet, aber im Eigenverbrauch ist ja auch der Betriebsstrom drin, den wir somit mitbezahlen.


    Vielleicht kann ich so die Suche nach den Antworten verkürzen...


    :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:


  • Wie, bzw zu welchem Preis rechnet ihr den selbstgenutzten Strom, bzw auch die entsprechende Wärme ab? So wie für die Mieter und nehmt ihr bei euch günstigere Preise?


    Für den Strom vereinbart man ein Entgelt. Die umlegbaren Wärmekosten lassen sich über die VDI-Richtlinie 2077/3.1
    "Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen" ermitteln.


    Das ist zwar fürs erste "nur" ein Gründruck, aber das gilt bis zum Weißdruck als "Besser weiss man's nicht".


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo, ich weiß nicht genau, warum das wichtig ist, aber wir haben einen geeichten Erzeugerzähler zwischen BHKW und Zählerschrank und auch im Ecopower selbst. Über den Zähler rechnen wir die Zuschläge für den erzeugten Strom ab.
    Für die verkaufte Wärme sitzt ein Wärmemengenzähler zwischen Fernwärmeleitung zu den Mietern und dem Ecopower, unseren Verbrauch ermitteln wir durch die Differenz Produzierte Wärme - Verkaufte Wärme.


    Die Frage, die mich beschäftigt, ist, welchen Preis ich uns als Eigenverbrauch in Rechnung stellen muß (je niedriger, je besser) und wie ich die Höhe des Betriebstroms ermitteln kann.


    MfG

  • Hallo Gunnar,
    wenn Dich recht verstehe, vereinbart Ihr einen Preis, angelehnt an die ortsüblichen Preise und diesen Preis stellt Ihr auch Euch in Rechnung, das wäre das, was wir bisher gemacht haben.
    Ich hatte irgendwie die Hoffnung, als Betreiber der Anlage könne man zu einen günstigeren Preis die Energie entnehmen, ohne mit dem FA Ärger zu bekommen.


    Viele Grüße

  • Moin

    ich weiß nicht genau, warum das wichtig ist, aber wir haben einen geeichten Erzeugerzähler zwischen BHKW und Zählerschrank und auch im Ecopower selbst

    genau deswegen!!!


    Der Zähler im BHKW ist meines Wissens weder ein richtiger Strom Zähler noch geeicht - er darf deshalb nicht für irgendwelche Berechnungen herangezogen werden.


    Mit obiger Zählerkonstellation verschenkt Ihr den KWK Bonus für die Verbraucher (Pumpen,Mischer,etc.) die direkt am BHKW abgegriffen werden. Denn der KWK Bonus wird über den geeichten Zähler zwischen BHKW und Zählerschrank abgerechnet.


    Umgekehrt kannst Du diese Verbraucher aber auch in keiner Nebenkostenabrechnung geltend machen - denn der Zähler ist ja rücklaufgesperrt und erfasst den Betriebs Strom während das BHKW steht nicht!!


    Optimal wäre den KWK Zähler direkt nach dem Generator zu setzen und das BHKW in den allgemein Stromzweig zu installieren!!!


    mfg

  • Mhm, muß ich meinem Mann mal sagen, aber mit dem KWK Zähler hatten wir mit der OVAG schon ziemliche Zickerei, weil mein Mann ihn eigentlich am Ecopower setzen wollte, durften wir nicht.
    Die Kosten für den Betrieb des BHKW s sollen auch nicht auf die Mieter umgelegt werden, sondern die würde ich in die Betriebskosten für die GbR dem Finanzamt in Rechnung stellen. Ich hatte mal irgendwo etwas gelesen, das man diese Kosten schätzen darf, ich weiß leider nur nicht mehr wo.

  • Mit obiger Zählerkonstellation verschenkt Ihr den KWK Bonus für die Verbraucher (Pumpen,Mischer,etc.) die direkt am BHKW abgegriffen werden. Denn der KWK Bonus wird über den geeichten Zähler zwischen BHKW und Zählerschrank abgerechnet.

    Das Problem hat pamiru48 hervorragend gelöst. Entsprechendes Material findet man im Bereich Technik ecopower 4.7. Viel Spass beim Suchen. ;)

  • Hier gibt es bereits von Ecopower einen Zähler der direkt ins Gerät verbaut wird... einfach mal nachfragen.