BHKW Gewerbeanmeldung Steuer

  • Hallo alikante,


    was für die erste Variante spricht ist die Tatsache, dass Du keinen Händler findest, der überprüft, ob er Dir Mineralölsteuer in Rechnung stellen muss oder nicht. Das ist Sache der Behörden, also wirst Du diese m. E. bezahlen müssen und dann auf Antrag zurück erhalten. Es sei denn, es wird eine Regelung eingeführt, wie beim Handel mit der Mehrwertsteuer, die Touristen auf Anforderung diese direkt nicht in Rechnung stellen dürfen (Ausfuhrwaren). Daran glaube ich aber nicht.


    Grüße


    Bruno

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  • Nö Bruno eben nicht, weil auf P-ÖL gibts keine Mineralölsteuer!!!!


    Aber ich weis auf wass du hinauswillst, die neue Energiesteuer ist dito zur Mineralölsteuer aufgebaut.
    Aber auch die Mineralölsteuer kannte Ausnahmen - Heizöl. Und damit ist die Idee von Axel - rot gefärbtes Salatöl - ja irgendwie auch kein Scherz sondern Jahrelang mit Diesel verso Heizöl praktiziert worden.


    *EDIT*


    Hab nochmal gegoogelt.
    Lasst euch mal den 3 Anstrich auf der Zunge zergehen
    http://www.zoll.de/f0_veroeffe…_energiesteuer/index.html


  • Und genau da liegt der Hase im Pfeffer!!


    P-ÖL ist ein Energieerzeugniss und wird besteuert wenn es "als Kraft - oder Heizstoff verwendet" wird. Das heist wenn Du es mit nem Brenner durch die Esse jagst oder dein Moped damit betankst.


    ABER


    ich zitiere die selbe Quelle:
    Entsprechend der Vorgaben der Energiesteuerrichtlinie werden sie ... KWK-Anlagen..grundsätzlich von der Steuer befreit. In diesem Zusammenhang werden die Vorschriften zur Steuerbegünstigung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung wesentlich vereinfacht.


    Ich denke damit sind alle Unklarheiten beseitigt. Für uns BHKW-Betreiber ist und bleibt P-Öl von der Energiesteuer "grundsätzlich Befreit".
    Ob dies durch Steuerrückerstattung oder tatsächliche Steuerfreiheit beim Kauf des Öl´s erreicht wird ist mir persönlich ziemlich Rille.
    Ich werds ja Eh am eigenen leib erfahren.



    Um nochmal auf die Eingangs erwähnte MwSt für P-ÖL zurückzukommen.
    Hier ist die Lage ähnlich "einfach". Die Bevohrstehende MwSt Erhöhung bezieht sich nur auf Produkte mit vollem Steuersatz von 16%.
    Da aber P-Öl seit jeher mit 7% besteuert wird ,wird es von der Steuererhöhung nicht tangiert. Ob da nun einfach ein Staatssekretär vergessen hat das Öl auf die 16% Liste zu setzen oder ob die Steuerbegünstigung weiterhin gewollt ist sei dahin gestellt.
    Fakt ist P-ÖL wird bis zur nächsten Steueränderung mit 7% MwSt belegt!


    @ Dachser
    Du hattest doch den Brief von deinem P-Öl Lieferant bekommen. Gibt er darin Auskunft über die Grundlage der Erhöhung von 7% auf 16%??
    Kannst Du Ihn bitte mit dem hier zitierten BMF Schreiben konfrontieren.
    5. August 2004 (IV B7-S 7220-46/04)
    Würde mich nicht wundern wenn dein Liefernant sich nur Irgendwie verkuckt hat oder selbst Fehlinformationen erhielt.
    Als Quelle hierfür kannst Du auch die UFOP nehmen, als Dachverband für nachwachsende Rohstoffe müssen die sowas wissen.


    Mfg

  • An Mitglied   alikante schrieb Mitglied Dachser:

    Hast du noch keine Post erhalten?Seit dem 9.11.06 wird auch Rapsöl mit 16% und jetzt dann bald mit 19% versteuert.
    Der Fisus langt zu wo er kann!


    Ich schrieb darauf hin:
    Ja mir ist auch bekannt das zumindest in Zukunft auch auf PÖl die volle Energiesteuer kommt. Bekommen wir als KWK Betreiber auch zurück.


    Wenn PÖl als Lebensmittel verwendet wird, ist nur der ermäßigte Steuersatz fällig, bei Einsatz in einer KWK Anlage oder sonstwie als Brennstoff ist aber die volle Umsatzsteuer ( Mehrwertsteuer ) an den Fiskus abzuführen, oder man begeht Steuerhinterziehung !!!!!


    Für den Leser soll hier der Sinn des Beitrages klargestellt werden. Wenn man zum Schrotthändler geht und sagt man sei eine Firma erhält man zusätzlich beim Schrottverkauf die MwSt. Der Schrotthändler kann und will nicht prüfen, ob der Schrottverkäufer nun tatsächlich als Firma handelt.


    Genauso ist es mit Pflanzenöl, den kann man als Lebensmittel oder Brennstoff kaufen. Wenn er nicht im Sinne des EnergieStG verwendet wird, wird das PÖl als Lebensmittel behandelt und entsprechend besteuert. Wird Lebensmittel als Brennstoff verwendet begeht man Steuerhinterziehung ! :rolleyes:

  • Dann geh doch einfach mal an die PÖL Tanke.
    Dort bekommst Du nen Bong der mit 7% MwSt ausgewiesen ist!
    Is da jetzt jeder der ne P-Öl Tankstelle betreibt ein Steuerhinterzieher??


    Antwort NEIN


    Weil das Gesetz bislang die verwendung von P-Öl nicht mit dessen verwendung in Verbindung bringt.


    Ich kann auch mein Zuhause heizen indem Ich Brot verbrenne da kräht kein Hahn danach.
    Das gestz schreibt auch nicht vor das ich Lebensmittel essen muß, ich kann sie genausogut wegwerfen. Oder hinterziehe ich damit auch Steuern???


    Lies dir doch bitte erstmal die Gesetze durch, gehe auf UFOP de dort ist ein riesiger Artikel über dieses Thema drin.


    MfG

  • Zitat Deiner Seite:


    Das komplexe Regelwerk des Biokraftstoffquotengesetzes löste viele Fragen bei den betroffenen Wirtschaftszweigen und der breiten Öffentlichkeit aus.


    Mein Kommentar: stimmt


    Zitat Deiner Seite:


    Rapsölkraftstoff
    unterliegen der Steueraufsicht und den hiermit verbundenen
    Pflichten, die zwingend zu beachten sind. Die
    Nichtbeachtung kann im Einzelfall zu strafrechtlichen
    Konsequenzen führen (z. B. Energiesteuerhinterziehung).


    Mein Kommentar: stimmt


    Zitat Deiner Seite:
    Die höhere Mehrwertsteuer werden die Autofahrer auf jeden
    Fall zu spüren bekommen. Ob dies auch für den „Biodiesel-
    Cent“ gilt, ist jedoch fraglich.


    Mein Kommentar: Leider habe ich hier auch unterschiedliches gehört, auch leider das wie das Mitglied Dachser berichtete, zumindest einige Finanzämter der Ansicht sind, das Pöl als Brennstoff ( auch für KWK Anlagen) mit der "normalen" Mehrwertsteuer zu verrechnen ist.


    Einige Betreiber haben Angst, das plötzlich das Finanzamt kommt für viele Jahre die MWSt nachfordert und die Betreiber an ihre Mieter das nicht weiterverrechnen können. ( Weil es ja längst abgerechnet ist)

    2 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Ich habe leider keinen Scanner, sonst würde ich den Brief einstellen.
    Aber ich schreibe den Brief so ab wie er geschrieben ist:


    Aufgrund einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke,die wir bei der Oberfinanzdirektion in Hamburg eingeholt haben, ändert sich der Mehrwertsteuersatz für Rapsöl und Sojaöl von bisher 7% auf 16%.Die Änderung wurde am Donnerstag, den 9.11.06 gültig. In den nächsten Tagen erhalten Sie noch zusätzlich die detaillierte Zolltarifauskunft.


    Ich habe diese noch nicht erhalten!

  • Danke Dachser würdest Du es bitte Posten wenn der Brief kömmt??


    Danke Dachsfan das Du dir die Zeit genommen hast die Seite mal durchzuschauen. Wie du selbst bemerkt hast wird von Autofahrern und Pflanzenölkraftstoff in einem Zusammenhang geschrieben.


    Bei BHKW ist es kein Rapsölkraftstoff sondern Naturbelassenes Rapsöl, das steht so im EEG-Gesetz denn nur auf Naturbelassenes Rapsöl gibt es den NawaRo Bonus.


    Hast du Dir auf Seite 2 des UFOp Flyers mal die Zeichnung angesehen??
    Dort gibt es nur zwei Möglichkeiten nach Saat ->Ölgewinnung ->Handel mit Pflanzenöl und in keine davon lässt sich ein BHKW einordnen!!!!


    Aber um dem Rumgerätsel ein Ende zu bereiten werde ich eine Anfrage ans FA wegen MWST und an den Zoll wegen Energiesteuer stellen.
    Ich hoffe das dann Hier posten zu dürfen.


    Im Übrigen glaube ich nicht daran das die Finanämter die MwSt nachfordern dürfen denn bislang geltendes Recht sieht die Pöler Gemeinde gar nicht vor ergo keine Steuerhinterziehung.


    Das einige Finanzämter so und andere ganz anders handeln ist sicherlich nur von kurzer Dauer hier wird das Bundesministerium oder ein hoher Richter Ordnung schaffen.

  • http://www.zoll.de/b0_zoll_und…gieerzeugnisse/index.html


    Ich weiß, das Du es ja nicht mit Absicht machst und von der tollen lieben Pöl freundlichen Bundesregierung träumst :D


    Energieerzeugnisse im Sinne des § 1 EnergieStG sind:
    Waren der Positionen 1507 bis 1518,
    dies sind pflanzliche und tierische Öle und Fette, auch raffiniert oder chemisch modifiziert, wenn sie dazu bestimmt sind, als Kraft- oder Heizstoff verwendet zu werden;



    auch raffiniert heißt auch unraffiniert also Naturbelassen.


    Also egal ob Du reinpupst oder nicht, es kommt nur ddrauf an, ob das PÖl als Kraft oder Heizstoff verwendet wird.


    Auch in KWK Anlagen.


    Wenn Du es in KWK Anlagen verwendet, hast Du aber einen Rückvergütungsanspruch !!! Das heißt, die Energiesteuer bekommst Du zurück.


    Eigendlich müsste das doch jeder verstehen, oder denke ich zu schnell.

  • Moin ,
    nö du denkst nicht zu schnell, du solltest nur die Beiträge etwas genauer lesen.
    Die Sache mit der Energiesteuer ist ja schon geklärt, aus den angeführten Zollunerlagen geht ja eindeutig hervor das auch P-Öl zu den Zollpflichtigen Erzeugnissen gehört aber eben beim "Verstrohmen" im BHKW von der Steuer"grundsätzlich befreit" ist.
    Die Frage auf welchem Weg die Zollbefreiung erreicht wird ist aber nach wie vor Ungeklärt, das es wie du sagst Rückvergütet wird ist eine Möglichkeit.
    Du kennst ja sicherlich die neuen Formulare zur Rückvergütung, dort steht nix über Pflanzenöl oder Biokraftstoffe drin auch nicht in der Erklärung.


    Deshalb habe ich ja an der Quelle,beim Zoll, angefragt und werde die rechtsverbindliche Antwort dann auch posten!!


    Mfg


    *EDIT* in der "Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes" habe ich noch was gefunden was uns berechtigen könnte das PÖL auf Antrag Steuerfrei zu beziehen:
    §52 dieser Paragraph bezieht sich auf §53 des Enstg in dem wiederum auf KWK Anlagen bezug genommen wird.


    Wie siehst Du das Dachsfan??

  • Also in 52 gehts um die Schiffahrt, in 53 steht ausdrücklich das eine Rückvergütung für KWK Anlagen gemacht wird.


    Das habe ich aber auch schon Dutzende Male geschrieben. :rolleyes: