BHKW Gewerbeanmeldung Steuer

  • Nenne einfach mal deine Quelle, welches Gesetz welches Urteil, du machst dich sonst noch lächerlich!!


    Mfg



    *EDIT* hat ein Dachs nicht auch nen Motor und du darfst den mit Gas betreiben?? Deine Beweisführung hinkt etwas :]

  • Zitat

    Original von alikante


    *EDIT* hat ein Dachs nicht auch nen Motor und du darfst den mit Gas betreiben?? Deine Beweisführung hinkt etwas :]


    BHKWs haben hier einen Sonderstatus und sind von dem Verbot ausgenommen. Beim Heizöl ist das ja auch so, darf man nicht in seinen Diesel kippen sonst gibts vom Zoll haue für Steuerhinterziehung, in BHKWs darf es aber verbrannt werden.


    Grüße


    Bruno

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    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • Ja das ist das Problem mit den "Sonderstatus" ...... :(


    Viele "Sonderstatus" , viele Rechtsansichten, viel Ärger und Probleme.


    Lächerlich macht sich nur, wer dumm Dummes redet.


    Viele haben schon bitterlich geweint, als das Finanzamt kam und wie bei mir, nachkassiert haben. Beispiele sind z.B. Notkühler die einen Dachs den Status KWK Anlage raubten und somit das normale Erdgas gar nicht mehr verwendet werden durfte. Hier musste nicht nur die "Ökosteuer" zurückgezahlt werden sondern das Erdgas wurde noch mit zusätzlichen Mineralölsteuern belastet und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gab`s auch noch.


    Tja hat hat der Betreiber aber doof gekuckt.


    Lächerlich gemacht hat er sich auch, weil er eigendlich sparen wollte....

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • ist aber dennoch besser Ross und Reiter zu nennen sprich Behauptungen mit den entsprechenden Rechstquellen zu belegen. Einer Aussage eines Users, der ein Gesetz zitiert mit seiner Aussage werde ich im Zweifel immer mehr Beachtung schenken, als einer Aussage: mein Sachbearbeiter im Finanzamt hat gesagt... auch wenn beide irgendwie recht haben.


    Grüße


    Bruno

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  • Wenn ich mal an den Anfang der Diskussion erinnern darf:


    Dachsfan Du wolltest mir mir beweisen das ein BHKW-Betrieb mit Pflanzenöl keinen Sonderstatus hat sondern mit Energiesteuer belegt wird.


    Also den Sonderstatus bei Heizöl und Gas hat ein BHKW nur bei Pflanzenöl nicht, das finde ich merkwürdig.
    Und warte noch immer auf deine Quellen für diese Rechtslage.


    :D

  • Nein ich habe geschrieben, das man in Zukunft erst einmal die Energiesteuer zahlen muss und sie in Zukunft vom Hauptzollamt widerbekommt, so wie Erdgas und Heizölsteueranteil.


    Für mich sind die weiteren Ausführungen hierzu beendet

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hey, Ihr beiden, bitte nicht streiten, sondern konstruktiv diskutieren.


    Grüße


    Euer Moderator Bruno

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  • Nunja ich finde es nicht schön das du mehr oder weniger eingeschnappt bist!!


    Vorallem weil wir als Forum und die Gäste noch immer nichts genaues wissen.
    Deine Ausführungen bei KWK Anlagen erst die Steuer zu bezahlen und dann erstattet zu bekommen sind ja durch die bisherige Mineralölsteuerrückvergütung hinlänglich bekannt und gängig. Daran gibt es nix zu mäkeln.


    Doch mich als EEG Voll Einspeiser der in keinster weise etwas mit dem Hauptzollamt zu tun hat würde schon interessieren wie eine Energiesteuerrückerstattung in Zukunft gehandhabt wird.
    Es ist sehr schade das du hier mit deinem Wissen hinterm Berg hälst.


    MfG

  • Nee halte ich nicht.


    Leider hat die Bundesregierung beschlossen auch regenerative Brennstoffe zu besteuern.


    Dies ist bedauerlich, aber von uns im Moment nicht zu ändern.


    Gut für uns, verbrennen wir Pöl mit unserer zugelassenen KWK Anlage, können wir gegen Antrag vom zuständigen Hauptzollamt den Energiesteueranteil widerholen.

  • Das ist ja nicht der strittige Punk!!!


    Du als KWK Überschusseinspeiser bekommst die gezahlte Energiesteuer auf Antrag vom Hauptzollamt zurück egal welchen Treibstoff du nutzt!!


    Ich als EEG Volleinspeiser habe mit dem Hauptzollamt nix zu schaffen.
    Also steht die Frage wenn Ich eine Energiesteuer zahlen müsste( was vom Gesetz verneint wird ) von wem bekomme ich diese wieder???
    Ich hatte gehofft das dies aus deinen Lehrgangsquellen hervorgeht!!


    MfG

  • Hallo zusammen,


    Biodiesel ist doch das, was besteuert werden soll :(
    Pflanzenöl gilt doch als Lebensmittel mit den ermäßigten MwSt-Satz!
    Das sind doch zwei paar Schuhe!
    Wenn unsere Regierung auf die Idee kommt Pflanzenöl auch mit dem erhöhten Mehrwertsteuersatz und Mineralölsteuer bzw. Brennstoffsteuer zu belegen dann geht der Ärger richtig los X(
    Müssen wir dann demnächst rot eingefärbtes Salatöl essen, damit das keiner als Brennstoff verwendet ?(


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • http://www.zoll.de/b0_zoll_und…gieerzeugnisse/index.html



    Aufstellung der Energieerzeugnisse:


    Energieerzeugnisse im Sinne des §1 EnergieStG sind .... planzliche Öle...wenn sie dazu bestimmt sind, als Kraft - oder Heizstoff verwendet werden.


    Mit Verwendung als Kraftstoff im Sinne des Energiesteuergesetzes ist die chemische Ausnutzung gemeint....



    Äh darf ich dabe isein, wenn Du dem Zoll erklärst das Du so 10.000 Liter Pöl im Jahr trinkst oder Dir aufs Brot schmierst ?? :D


    Du musst halt einfach nur mit Kontrollen rechen, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und die meisten sind in Erklärungsnot. :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hi Axel bin auch deiner Meinung.


    Dazu gibt es meiner Meinung nach nur zwei durchfürbare Möglichkeiten.
    1.
    P-ÖL für BHKW wird besteuert und wir können die Steuer auf Antrag zurückbekommen.

    Diese Variante entspricht der Bisherigen Mineralölsteuerpraxis und gilt 100% für KWK Anlagen mit Fossilen Brennstoffen. Ob dies auch für EEG Anlagen gilt??? Habe dazu keine Anhaltspunkte gefunden!!


    oder 2.
    P-Öl wird grundsätzlich nicht besteuert wenn es für BHKW bestimmt ist
    Darauf deutet alles hin. Wobei an dieser Stelle vom Verbraucher der Nachweis geführt werden muß. Sprich Rechnungen für P-ÖL und Laufzeiten/Verbräuche des BHKW als Nachweise für die Gerechtfertigte Steuerfreiheit.
    Wobei mir keine Behörde einfällt die das Überprüfen sollte, denn von der Existenz meines EEG BHKW muß der Zoll nicht Informiert werden!


    Es gibt dazu also durchaus noch Klärungsbedarf.