BHKW Gewerbeanmeldung Steuer

  • Also eine Mehrwertsteuer von 16% bzw. 19% ist mir noch nicht bekannt.
    Ich habe erst letzte Woche ein Angebot für Kaltgepresstes Rapsöl mit NaWaro Nachweis für 7% erhalten!!!!
    Wenn ich das so vom Händler erhalte nehme ich es natürlich!! Und Steuerhinterziehung ist das wohl kaum, zumindest nicht von meiner Seite.


    Wenn P-Öl zu Heizungszwecken verwendet wird ist es nach der letzten mir bekannten Gesetzesvorlage von der Energiesteuer befreit. Wenn es für KFZ antrieb benützt wird kommt die Steuer drauf.


    Dachser


    von wem kam die Post?? FA ??

  • So hab nochmal geschaut,


    Das Gesetz sagt eindeutig das Biogene Kraftstoffe die zur "Verstromung" genutzt werden von der Energiesteuer ausgenommen sind.


    Kuckst Du http://www.autogas-pflanzenoel…showtopic.php?threadid=13


    Was mit der MWST wird bekomm ich auch noch raus.


    MfG


    *EDIT* bin fündig geworden


    Steuersätze von Rapsöl als Kraftstoff


    Raffiniertes Rapsöl unterliegt dem ermäßigten MwSt-Satz von 7%
    Vergälltes Rapsöl MwSt-Satz: 16/19%


    In der Vergangenheit stellte sich vermehrt die Frage, ob Rapsöl dem ermäßigten oder dem Regelsteuersatz im Umsatzsteuerrecht unterliegt. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) teilte mit Schreiben vom 5. August 2004 (IV B7-S 7220-46/04) mit, welche Gegenstände unter den ermäßigten Steuersatz von 7% gem. § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG fallen.


    Unter Randzeichen 94/95 stellt das BMF klar, das genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle auch verarbeitet unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen. Konkret wird hierzu auch raffiniertes Rapsöl gezählt, auch wenn es als Kraftstoff verwendet wird, wie unter Randzeichen 95 Nr. 4 Abs. 3 ausgeführt wird. Ausdrücklich weißt das BMF jedoch darauf hin, dass eine Mischung aus Rapsöl und Dieselkraftstoff dem Regelsteuersatz unterfällt.


    Das Schreiben des BMF steht hier zu Ihrer Kenntnisnahme zum Download zur Verfügung.


    http://www.ufop.de/downloads/Schreiben_BMF.pdf

  • Also wir müssen altes und neues Recht unterscheiden.


    Meines Wissens ist mit Einführung des neuen Energiesteuerrechtes zu Unterscheiden ob man Pflanzenöl als Lebensmittel oder in der Landwirtschaft verwendet, oder zum "Verheizen" nutzt.


    Bei letzterem ist meines Wissen nach neuem Recht der normale Mehrwertsteuersatz abzuführen. Angeblich soll es so sein, sorry ganz sicher bin ich mir da auch nicht, da ich z.B. auch nicht verstehen kann das z.B. die Hauptzollämter wegen 1-2 € Kaffeesteuer oder Teesteuer Abmahnschreiben versenden.


    Tatsache ist es auch, das Pflanzenöl in Zukunft nicht mehr von der Energiesteuer befreit ist.

  • @Dachsfan


    Das stimmt so nicht!!!


    P-ÖL für KFZ wird mit Energiesteuer belegt
    P-ÖL für BHKW bleibt Energiesteuerfrei


    So Steht es im neuen Energiesteuergesetz von August 2006 ein neueres Gesetz gibt es nicht.
    http://bundesrecht.juris.de/energiestg/__3.html


    Pflanzenöl wird auch weiterhin mit 7% MwSt belegt weil dies so im BMF Schreiben vom 5. August 2004 (IV B7-S 7220-46/04) steht. Wortlaut siehe leztes Posting.
    Dieses Schreiben stellt geltendes Recht dar und wurde bislang durch kein neues ersetzt.


    Da beist die Maus kein Faden ab.

  • Hallo Alikante, danke für Deinen Beitrag,


    ich kann nur sagen, was ich im Lehrgang gelernt habe. Richtig ist allerdings was Du geschrieben hast, das Du Pöl so gekauft kriegst wie Du schreibst. Deshalb hab ich ja auch erwähnt, das wenn Du Kaffee oder Tee über e-bay kaufst, das auch so gekauft kriegst, das Du hinterher nette Briefe wegen Steuerhinterziehung kriegst. :rolleyes:


    Ich kann hier nur sagen, aber nicht alles was ich gelernt habe, habe ich auch richtig verstanden, da ich auf der technischen Seite stehe und der Stoff immer sehr massiv rüberkommt.


    Aber auch Du hast sicher nicht die Weisheit mit Löffeln gegessen oder doch.


    Meines Wissens wird Pöl auch für KWK Anlagen zunächst mit Energiesteuer belegt und diese muss auch bezahlt werden. Dann bekommt man auch Antrag seine Energiesteuer, genauso wie bei Erdgas und Heizöl vom hauptzollamt zurück.


    Weiterhin dürfen in Verbrennungsmotoren nur entsprechend Versteuerte ( 16 % MwSt) PÖle verbrannt werden.


    So jedenfalls hatte ich es verstanden, vieleicht habe ich es wirklich nicht ganz richtig verstanden, aber vieleicht ist auch Deine Info falsch. Der Grad ist nämlich im Steuerrecht äußerst schmal !!! :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hallo Dachsfan,


    es nützt ja an dieser Stelle nicht herum zu Orakeln oder auf Halbwissen herumzureiten!!


    Wenn du das im Lehrgang gelernt hast gibt es dazu sicher Lehrmaterial, dann schau dort mal bitte nach auf welches Gesetz sich deine Meinung stützt.


    Die Weisheit habe ich natürlich nur mit nem kleinen Löffel gefressen, gerade soviel um mit Googel die geltenden Gesetze zu finden und hier zu posten!!


    Wenn sich Gesetze ändern sollte das ja auch im Vorfeld im entsprechenden Ministerium bekannt sein, evt. hattest du ja mit Material des BMF gelernt welches noch gar nicht geschrieben/gedruckt/inkraftgetreten ist????


    Aber du mußt schon erstmal zugeben das Deine Meinung und dem Wortlaut des Energiesteuergesetzes nicht harmoniert ODER??


    Gradwanderung bei Steuergesetzen hin oder her Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sind Namentlich von der Steuer ausgenommen - da gibt es keinen Deutungsspielraum!!!!!


    MfG
    hoffe du kramst deine Unterlagen zügig raus und lässt uns alle daran Teilhaben. :D

  • Nee Unterlagen erden nicht rausgegeben. :D


    Ich versuche mich aus steuerlichen Sachen, soweit wie möglich rauszuhalten. Denn Finanzamt und ähnliches ist ein ein Problem für sich und wird es auch bleiben.


    Vieleicht solltest aber für Dich mitnehmen, das nicht alles was geschrieben steht, auch so sein muss. Da gibt es z.B. das Finanzamt und die Gerichte, der eine sagt so, der andere so und alle haben es schwarz auf weiß.


    Auch wenn Dein Ministerium etwas geschrieben hat, kann es sein das es das Papier nicht wert ist und ein höchstrichterliches Urteil etwas anderes sagt. Was ich gern sagen kann ist, das viele !!!! auch ich selbst Besuch vom Finanzamt bekommen habe.


    Nachdem meine KWK Anlage erst voll anerkannte wurde, wurde sie dann als "Hobby" dargestellt, überhaupt nichts anerkannt, aber für den verkauften Strom sollte ich MwSt berechnen, abführen und die Strom und Ökosteuereinnahmen als Gewinnerhöhende Einnahmen angeben.


    Nachdem die Sache dann fast schon vor Gericht war, ( letzte Rechtsprüfungsstelle) hieß es vor 1 Woche, nee ist doch als Gewerbe anzusehen, MwSt der Anschaffung gibt wieder zurück, AfA auch usw.


    So viel zu Klarheit in Sachen "Finanzamt". Nachdem ich erst die MwSt der Anlage vom Finanzamt erhalten habe und AfA, musste ich dann ca. 5.000 € nachzahlen als mir alles aberkannt wurde ( vor 1,5 Jahren) jetzt wird wieder alles zurückgezahlt.


    Wie ich ebenfalls erfahren habe, sollen alle KWK Anlagen in Deutschland, hinsichtlich des Steueransatzes überpüft werden.


    Aber das weißt Du ja, denn Du hast ja die Weisheit mit kleinen Löffeln bekommen .... :]

  • Jo,
    Ich will ja gar nicht das du deine gehüteten Unterlagen ins Forum stellst.
    Richterliche Entscheidungen haben ja in der regel Urteils-bzw Reg.Nummern.
    Die kannste ja aus deinen Unterlagen raussuchen und posten.
    Das Du zuviel trabbel mit dem FA hattest ist ein indiez dafür das die Beamten, wie Du auch, der Meinung sind die Gesetze nach belieben auslegen zu können.


    Aber wie du am eigenen Leib erfahren hast kann man sich auf geltendes Recht berufen und muß es halt manchmal erstreiten.
    Wenn ich dich recht verstanden habe wurde dein BHKW-Betrieb nun genau so anerkannt wie es im Gesetz geschrieben steht oder??

  • Nein das Problem ist, das alles gar nicht so einfach ist und wenn Dein Nachbar ein Führschein hat, Dir noch lange keiner zusteht :D



    Damit will ich sagen, was für Deinen Nachbarn gilt, gilt für Dich noch lange nicht. ;( Wenn Du hier im Forum verfolgt hast, wie die Erfahrungen in Sachen Steuerliche Behnadlung sind, müsstest Du wissen, das bis heute, einige Mitglieder alles anerkannt bekommen haben, andere gar nichts.


    Daran ändert auch kein Gesetz oder sonst was.


    Merke: Auch in der Rechtsprechung gibts nur ein Urteil, noch lange kein Recht.

  • Irgendwie muß ich Dir immer wiedersprechen, sorry.


    Wir leben in einem RECHTSSTAAT zumindest nennt er sich so!!


    Dazu sagt Wikipedia folgendes.


    Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die öffentliche Gewalt an eine in ihren Grundzügen unabänderliche und im Ganzen auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden ist. Im Vergleich zum absolutistischen Staat wird die Macht des Staates umfassend durch Gesetze determiniert, um die Bürger vor Willkür zu schützen (formeller Rechtsstaatsbegriff). Ein Rechtsstaat moderner Prägung ist darüber hinaus auf die Herstellung und Erhaltung eines materiell gerechten Zustands gerichtet (materieller Rechtsstaatsbegriff). Objektive Wertentscheidungen haben – anders als subjektive Rechte des Einzelnen – die Funktion einer Begrenzung der Gesetzgebung durch festgeschriebene Prinzipien.


    Ich als Bürger habe ergo die verdammte Pflicht und Schuldigkeit mich mit jeder Faser gegen Ungleichbehandlung bzw. Beamten-Willkür zu wehren. Sonst ist dieses schöne Land bald keinen Pfifferling mehr wert - oder hast Du gar recht und wir haben bereits Anarchie in den Amtsstuben??


    Das kann und will ich nicht glauben.

  • alikante
    Natürlich leben wir in einem Rechtsstaat. Aber Recht bietet Schlupflöcher und bearbeitet wird das Recht von Menschen und wo Menschen sind, sind unterschiedliche Meinungen und Handlungsweisen!
    Richtig ist deine Meinung, wer sich nicht wehrt, hat eben verloren.
    Das erfortdert aber oft einen enormen finanziellen und zeitraubenden Aufwand.
    Wie oft hat man schon erlebt, daß das nächst höhere Gericht eine Entscheidung aufgehoben hat und das obwohl das zuerst entschiedene auch ein Richterspruch war.

  • Natürlich bin ich mir dessen bewusst! Was gestern noch Recht war kann morgen schon falsch sein.
    Jedoch ist sowas immer anhand Gesetzesänderungen neuen Richtlinien oder Urteilssprüchen nachvollziebar!
    Deshalb ist es um so wichtiger immer auf dem neuesten Stand zu sein.
    Ich glaube dazu ist dieses Forum wie geschaffen, nämlich um Stichhaltige Sachverhalte und Erfahrungen unter die Leute zu bringen. Damit man nicht allein dasteht wenn die Exikutive sich nicht an Recht und Gesetz hält.


    Um so Unschöner ist es wenn jemand nur Hörensagen oder WischiWaschi-Gelaber weitergibt und darauf beharrt ohne das er irgendwelche Quellen anführen kann oder will.
    Sowas ist Panikmache und im höchsten Maße unprofessionell, geradezu schädlich fürs Forum!


    So und nun zieh ich mein P-ÖL-Man Kostüm an und sorge auf den Straßen für Recht und Ordung. Immer damit rechnend einen FA-Willkür-Beamten beim gassi gehen mit seinem Pudel vor meine P-Öl-Kanone zu bekommen.


    In diesem Sinne liebe Gemeinde.

  • Ich kann nur jedem dringend davon abraten, auf die Ausführungen des Mitglieds zu hören.


    Nicht alles was ich kaufen kann, darf ich auch für alles verwenden !


    Ein Beispiel weiß jeder, der z.B. eine Erdgasrechnung erhält. Hier steht in der Regel ganz unten, das man z.B. das Erdgas nicht für Motorische Zwecke nutzen darf. Man könnte sich sonst z.B. für seine Erdgasfahrzeug Erdgas entnehmen, das an der Tankstelle teurer gekauft werden muss, da hier noch zusätzliche Steuern verlangt werden.


    Wie das Mitglied hier meint, könne er ja nichts dafür, das er sein Erdgas aus dem Leitungsnetz auch in seinem PKW verfahren könne. Dies jedoch wäre Steuerhinterziehung !!!!


    Ähnlich sieht es auch in anderen Fällen aus, hier gibt es in der Tat verschiedene Meinungen und Rechtsansichten.