Stromzähler ablesen und korrekt auswerten...

  • Hallo,


    es wäre nett, wenn mir jemand kurz erklärt wie ich meine Stromzähler korrekt ablese..


    Ich habe 2 Zähler.


    Zähler 1 zeigt: 6273


    Zähler 2: EVU => Kunde 1243,8 / Kunde => EVU 5118,6 KWh


    Wie viel Strom habe ich jetzt verbraucht ?


    Wieviel davon selbst produziert ?

  • Hallo dsdata,


    hat Dein (Elektro-) Installateur die Zähler nicht (ordnungsgemäß) beschriftet?


    Der Zähler 2 ist Verbrauchs- und Einspeisezähler, also seit Zählerwechsel hast Du 1243,8 kWh vom EVU bezogen und 5118,6 kWh eingespeist.
    Zähler 1 mit 6273 kWh muß der BHKW-Erzeugerzähler sein, soviel hat der Ecopower (ohne Eigenverbrauch) erzeugt.


    Wenn Du davon die Eispeisung abziehst: 6273 kWh - 5118,6 kWh = 1154,4 kWh ergibt das Deinen selbstverbrauchen BHKW-Strom.
    Insgesamt hast Du also 1243,8 + 1154,4 = 2398,2 kWh seit dem Zählerwechsel verbraucht. Die etwa 48% Eigenverbrauch sind recht ordentlich!


    Wieviele Betriebsstunden und Starts hat denn der Ecopower seit wann absolviert?



    Denkmaler

  • 48% Eigenverbrauch ist sicherlich ein Schreibfehler.
    Ich halte 18% für richtig.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Wo Fuchs recht hat, hat er recht!


    6273 erzeugt - 5118,6 eingespeist = 1154,4 vom eigenerzeugten Strom selbst benutzt.
    Da ergibt 18% Eigennutzungsgrad.


    Für ein Ecopower das modulieren soll, aber nicht so prickelnd.
    Selbst mein stotischer Dachs schafft mehr.....

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo - möchte nur mal die Zahlen von mir dazu mitteilen (per heute) :


    Seit 29.01.10 rd. 5.700 Bh absolviert, dabei 17.500 kWh produziert und davon 6.150 kWh eingespeist. D.h. im Umkehrschluß sind 11.350 kWh in die Hausanlage "geflossen" = 65%. ^^


    Jedoch habe ich dort noch zusätzlich rd. 9.900 kWh "Fremdbezug" in Anspruch nehmen müssen, um den Gesamtbedarf decken zu können... X( Das ist mir absolut noch zu viel !!!
    Denn so gerechnet decke ich den Gebäude-Strombedarf ( 11.350 + 9.900 = 21.250) z.Zt. nur zu rd. 53% vom BHKW. Das wird sich zum Ende des 1. Betriebsjahres durch den "Rest-monat Dezember" sowie Januar 2011 (da ist der Fremdbezug i.d.R. geringer als in den Sommermonaten !) positiver verschieben - hoffe ich zumindest... :pfeifen:


    Das ist ja mein Konzept, den relativ hohen Fremdbezug im Sommer dann durch die zugebaute PV-Anlage weiter senken zu können ! Derzeit besteht ja der "Überschuss" aus dem Stromverkauf an die Mieter lediglich aus der Differenz BHKW-Deckung (11.350 kWh) abzüglich Fremdbezug (9.900 kWh) = 1.450 kWh. Das ist noch nicht so prickelnd - denn es muß ja noch der eingesetzte Gas-Anteil abgezogen werden --> kann sich jeder selbst ausrechnen, das da vorläufig gerade so eine "Schwarze Null" herauskommt. Anders betrachtet wäre eine reine Einspeisung (ohne Mieterverkauf) dann ein ziemlich hohes Verlustgeschäft :beaengstigend:
    Die PV solle lt. Prognose ca. 4.800 kWh p.a. erzeugen. Da diese ja nur am Tage in die Hausanlage einspeisen kann, muß ich zwangsläufig im BHKW-Produktionsprogramm diese heruntersetzen, ggfls. sogar in den "erzeugungsschwächsten Monaten" Juni - Sept. über eine Abschaltung nachdenken oder nur nachts laufen lassen, um die Gaskosten zu senken.
    Von der PV kann man vermutlich nur in der Größenordnung 30% als Eigenverbrauchsnutzung erwarten. Jedoch diese ca. 1.450 kWh senken den Fremdbezug immerhin um 15%, was dann insgesamt wieder ein völlig anderes Bild ergibt :
    Da käme dann die Relation 11.350 + 1.450 als Mieterverkauf = 12.800 - 8450 entspr. 4.350 kWh "bereits verdoppelten Überschussverkauf" (mit noch unterschiedlichen Vergütungssätzen in der erhöhten Einspeisung der PV zu 3.350 kWh zusätzlich) heraus. Eine "lustige" Rechnerei bis hin zur steuerlichen Seite ... :rolleyes: Da ich in der glücklichen Lage bin, die gesamte erzeugte Wärme aus SpK + BHKW an die Miteigentümer verkaufen zu können, wird's dann schon "insgesamt etwas wirtschaftlicher"... :D


    pamiru48

  • Hallo pamiru48,


    folgenden Satz aus deinem letzten Beitrag verstehe ich nicht.


    Derzeit besteht ja der "Überschuss" aus dem Stromverkauf an die Mieter lediglich aus der Differenz BHKW-Deckung (11.350 kWh) abzüglich Fremdbezug (9.900 kWh) = 1.450 kWh.


    Du hast doch an deine Mieter 11.350 kwh verkauft und sicherlich für jede dieser kWh ein Entgelt erhalten. Warum also diese Verrechnung mit dem Fremdbezug?



    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Fuchs,
    die Differenz BHKW-Prouktion - Einspeisung ist in die HA geflossen. Um den Bedarf jedoch decken zu können, ist zusätzlicher Fremdbezug erforderlich. Da ich leider keinen Anbieter finden konnte, der mir diesen Strom kostenlos liefert, muß ich zwangsläufig diese Kosten beim Stromverkauf einrechnen:
    21.250 kWh in' Gebäude geflossen 'a 16,5 Cent/kWh Netto = 3.506,25 € ./. Vorlieferant Flexstrom 9.900 kWh x 18 Cent/kWh = 1.782,00 €. Summasummarum Erlös = 1.724,25 €.
    Die Fixkosten für die BHKW-Stromerzeugung liegen bei rd. 8 Cent/kWh x 11.350 kWh = 908,00 € ----> verbleiben 816,25 € "Gewinn". Davon gehen dann noch die Kosten des MStB ab, so das effektiv ca. 700 € verbleiben. Die nehme ich jedoch nicht wertmäßig ein, denn mein eigener Verbrauch steckt ja mit rd. 2.625 kWh mit drin, für den ich ja sogar noch die USt abführen muß : eigene Kosten somit 433,13 € + 82,30 € USt. Damit verbleibt eine Geldeinnahme von rd. 185 € p.a. - eine Rendite zum träumen ^^


    Hab mich vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt... @:pille
    pamiru48

  • Hallo Pamiru48
    eine kleine Gewinnerhöhung deiner Geldeinnahmen zu den 185€ würde ich auch für die 17500 KWh die 0,05€ KWK-Stromvergütung plus
    für den eingespeisten 6150 KWh (Leipziger-Strombörse ca.0,04€) sind ca. zusammen 1000€ dazurechnen.
    Mit freundlichen Grüßen
    zuschauer

  • Hallo pamiru48,


    ja deine Bemerkung über die geringe Rendite ist schon richtig.


    In etwa müsste folgendes Ergebnis entstehen. Zu den 816,25 € Überschuss kommen natürlich 17.000 kWh mal 5,11 Cent also rund 900 € dazu. Aus dem Stromverkauf an das EVU ergibt sich kein weiterer Ertrag, eher das Gegenteil. Bei von dir angegebenen Kosten von 8 Cent pro erzeugter kWh Strom bleiben bei 6 Cent Einspeisevergütung inklusive vermiedener Netznutzung 2 Cent Verlust bei jeder eingespeisten kWh. Ergibt für 6.150 kWh einen Fehlbetrag von 120 €. Die KWK Zulage habe ich hier nicht vergessen, da diese ja bereits in den 900 € für den Gesamtstrom enthalten ist. Wenn nun noch die Abführung der EEG-Umlage droht sind das ca. 225 € welche auf der Einnahmeseite fehlen.


    Als Gewinn vor Abschreibung und Zinsen ergeben sich somit etwa 1.372 €. Da noch ein für die Stromproduktion guter Monat bis zum Jahresabschluss fehlt, liegt der Jahresbetrag um die 1.600 €.


    Wie soll mit diesem Betrag die Investition innerhalb von 10 Jahren zurück gezahlt werden? Damit die Sache nicht mit Verlust endet sind doch sicherlich jährlich runde 4.000 € nötig, oder?




    Mit freundlichen Grüßen

  • Hm - hast kein BHKW, aber rechnest gern ? :rolleyes:


    Nun gut - ein bischen mehr aus dem Nähkästchen:
    Bei 4.000 € p.a. gehst du von Invest 40 T€ aus - kommt mit der PV-Anlage auf dem Dach ca. hin... Davon MwSt. als USt-Vorsteuer - hab auf die Kleinunternehmerregelung als Ein-Mann-Fa. verzichtet. Gewerbesteuerzahlung ist nicht zu erwarten...
    Die PV solle (seit 24.09.10 i.B.) p.a. ca. 4.800 kWh bringen. Da ebenfalls als Eigenverbrauch konzipiert - hier unterschiedliche Vergütungssätze...
    Nun schau dir mal den Anhang an - die rechte Spalte ist noch leer... Da grübel ich noch, was da in die Hausanlage fliessen könnte @:pille Um diesen Betrag müßte folgerichtig der Fremdstrombezug sinken ? Spätestens dann muß man von vorn anfangen zu rechnen und die PV-Erlöse einbeziehen :wissenschaftler:
    Da das BHKW unter Modernisierung zählt, war eine 11%-Umlage auf rd. 600 vermietete qm fällig - leider nur zu 0,20 €/qm mtl. Den BAFA-Ausfall von 7.212 € mußte ich ja abziehen - nun konstanter Verlust... Da ich selbst über keine vermietete ETW im Gebäude verfüge, verkaufe ich die Wärme aus BHKW + SpK an die Miteigentümer im Liefer-Contracting zu 12 Cent/ kWh - Gesamt-Wärmeverbrauch per heute rd. 48.000 kWh (strombereinigt). Die MwSt. aus allen diesbezüglichen Rechnungen werden als Vorsteuerabzug geltend gemacht...
    Die Gesamt-Investition ist zu 100% fremdfinanziert zu 3,5 % Zinsen und parallel mit BSV unterlegt. Zinsbindung BHKW-Anteil 10 Jahre, PV-Anteil 6 Jahre --> respektive Tilgungen aus dieser Konstellation. 2020 fällt dann bei mir die 5,11 Cent/kWh Förder-Regelung weg, nach 40.000 Bh ist der 1. Motorwechsel fällig (ca. 3.000 €)...


    Das Ganze nun unter BWL-Sicht einer Wirtschaftlichkeitsberechnung/-analyse zu unterziehen, ist mir im Komplex aller Aspekte leider noch nicht gelungen... ?( Ist auch eine Zeitfrage. Könnte nahe am Niveau einer Ing.-Belegarbeit liegen :pfeifen: Wenn du's machen möchtest und noch Angaben brauchst - kriegst du alles, was das Herz begehrt... Da blicke ich sogar großzüzgig über das Steuergeheimnis hinweg ^^
    Wäre dann nur noch der Eigenverbrauch meiner selbstgenutzten WE steuerlich herauszurechnen, Fremdbezugssenkung zu prognostizieren und ........mein Verwalterhonorar festzulegen... ))))
    Wenn - dann viel Spass beim Rechnen mit mehreren Unbekannten... :freunde: Heißt ja nicht umsonst "Fuchs"... :applaus:
    Gruß, pamiru48

  • Hallo,


    vielen Dank für die nützlichen Infos !


    Ich habe mir einen 2 KW Heizstab gekauft, der nun in der Mitte des Pufferspeichers steckt. Was haltet ihr davon ? Meines Erachtens ist es sinnvoller die Hälfte der vorhandene Energie als Heizungsunterstützung zu verwenden als diese für 5 cent einzuspeisen.


    Mein BHKW-Erzeugerzähler zeigt heute 6694,1 KWh an! EVU => Kunde = 1258,7 / Kunde => Evu = 5312,9 KWh


    Am BHKW selbst erhalte ich die Info, dass seit dem 17.5.2010 7,2 MW elektrische Energie erzeugt worden sind. Was ist denn mit den restlichen 700 KWh passiert ?


    Hat das BHKW diese selbst verbraucht ?


    1994 Betriebsstunden, 7295,4 KWh elektrische Energie, 20216,86 thermische Energie, 351 Starts


    Beste Grüße


    dsdata

  • Hallo dsdata,


    deine kWh-Angaben sind m.E. ein klein wenig widersprüchlich:


    EVU-Zähler 6.694 kWh, BHKW-"Zähler" 7,2 MW(h) macht eine Differenz von 506 kWh aus, du fragst nach 700 kWh
    In der letzten Zeile führst du dann 7.295 kWh auf - auf Grund der nachfolgenden Zahlen ist anzunehmen, das das auch der BHKW-Wert sein müßte, dann sind's 601 kWh - fast egal, weil deine Frage wohl eher nach dem Verbleib gestellt ist...


    Schau mal in frühere Beiträge dazu. Das BHKW ist so konzipiert, das alle Strom-Verbraucher der Heizanlage (HK-, Umwälz- und Zirkupumpe sowie Mischer etc.pp.), welche wahrlich nix mit dem BHKW selbst zu tun haben - diese gibt es in jeder Heizanlage auch ohne BHKW !!! - von diesem stromversorgt werden. Sonst war dies i.d.R. vom Allgemeinstrom der Fall und wurde als "Betriebsstrom der Heizanlage" tituliert. Damit hat der Hersteller unzulässig einen Kostenfaktor der Heizenergiebereitstellung in das Gerät selbst verlagert und noch mit der Stromerzeugung vermischt.
    Du hast nun 2 Möglichkeiten:
    a) die Differenz EVU-Zähler/BHKW-Zähler als ebend diesen "Heizungsbetriebsstrom" anzusetzen, damit würdest du jedoch den reellen Eigenverbrauch im BHKW (Elektronik, Ölpumpe) unberechtigt mit in die Heizkosten einbeziehen - du wirst nirgends eine Information finden, um diesen Anteil überhaupt bestimmen zu können...
    b) du läßt - oder machst es bei fachlicher Voraussetzungen selbst - die Stromversorgung w.o.g. herausnehmen und versorgst diese über 220V-Relais vom Allgemeinstrom. Verdrahtunspläne sind dazu bereits eingestellt worden.
    Damit kommst du (die Berechtigung dafür sei hier mal dahingestellt) in den "Genuß der zusätzlichen Vergütung" bei der Erzeugung, da dann dieser Anteil an der Differenz zwischen den beiden BHKW-Zählern sinkt und du hast den "Betriebsstrom der Heizanlage" im Allgemeinstrom mit drin. Da dieser bei Vermietung insgesamt umlagefähig ist, wäre es dann mit den Mietern zu klären, ob diese eine nochmalige Aufsplittung unbedingt wünschen... Vom Grunde her ist's egal, ob sie diesen bei den Heizkosten oder Allgemeinstrom bezahlen (müssen). Nun könnte ein "ganz Schlauer" daherkommen und sagen: Dann verschleiert man ja die Heizkosten ! Man solle sich an Hand der Größenordnung die Sinnfälligkeit dieser dann "Übung" überlegen... :verrueckt:


    Gruß, pamiru48 - immer volle Leistung und Frohes Fest !


    PS: Informiere dich mal bei Tom bezüglich evtl. Teilnahme am Visualiserungsprojekt für ecopower-BHKW'e !?!

  • Hallo,



    aber ist es denn realistisch, dass 601 KWh für ein paar Pumpen in einem Zeitraum vom 17.05. bis heute draufgehen ?


    Ich bin sehr an eurem Visualisierungsprojekt interessiert, obgleich ich gar nicht weiß worum es genau geht. Was habt ihr vor ? Kann ich irgendwo Informationen nachlesen ?


    Gruß


    dsdata