Brauche Hilfe für die Jahresnutzungsberechnung/

  • Hallo Leute,


    ich habe für 2009 den Antrag auf Steuerentlastung beim Zollamt eingereicht, mit den Rechnungen in Kopie.
    Jetzt wollen die eine Jahresnutzungsberechnung. Wie kann ich das errechnen?
    Ich habe ein Formular vom Hersteller, das hab ich auch mit eingereicht, was aber der Dame vom Zoll nicht reicht.
    Betriebsstundenzählerstand und Verbrauchsaufstellung ist ja kein Problem.


    Danke im vorraus für eure Hilfe.


    Grüße aus den verschneiten Niederbayern
    Matthias

  • Eigentlich recht einfach.
    Energieerzeugung in Strom und Wärme durch Energiebezug also Gas oder Heizöl
    5000 kwhel + 10.0000 khwth / 20.000 KWh Gas = 0,75 also 75% Wirkungsgrad


    Das ganze sollte durch geecihte Messgeräte nachweißbar sein,
    ansonsten kann es sein das deine Zahlen angezweifelt werden.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Er hat aber was anderes verbaut.
    Sein hertseller scheint das so nicht anzubieten.
    Ich sehe seine HZA NAchfrage auch eher in dem Nachweis der abgegebenen Zahlen begründet.
    Den der Wirkungsgrad sollte schon den Hertsellerunterlagen entnehmbar sein,
    selbst wenn er um einige %-Punkte abweichen sollte,
    wird er immer über der geforderten Schwelle liegen.


    Aber warten wir mal auf seine Rückmeldung.
    evtl. passt er ja auch sein Profil an und schreibt dort sein BHKW Typen etc. rein.


    Bernd

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  • Hallo Bernd,


    in der eile hab ich auf den Eintrag in meinen Profil vergessen.;-)) Hab´s gleich gemacht.
    Ich hab von Spilling die ganzen Datenblätter sowie Nutzungsberechnung ans HZA gesendet.
    Die müssten doch da alles ablesen können. Ich hab auch die Rechnungen vom 18.10- 30.12.2009 beigelegt.




    Grüße bei minus 18


    Matthias

  • Hallo,


    zum Nachweis der Zahlen gebe ich immer noch die Lieferscheine in Kopie mit ab.


    Vor Jahren habe ich nur die Lieferscheine in Kopie abgegeben, und den Betrag zwischen zwei bzw. drei Lieferungen zum Ansatz gebracht.
    Seit 2007 wollte das HZA dann eine jährliche Abrechnung erstellt haben.
    Das Excelsheet sollte nur ein Beispiel sein, welches jeder nach seinem Bedarf anpassen kann. Jedenfalls wird es von meinem HZA so akzeptiert.

  • Hey du unterstelltst das Beamte unverdautes Zahlenmaterial verdauen können.
    Nene die wollen deine Zahlen haben damit du die Fehler gemacht hast wenn was schief geht....


    Wie geschrieben, ich denke eher das die einen Beleg über den tatsächlichen Wirkungsgrad,
    belegt durch entweder ein Gutachten wie bei Senertec, oder geeichte Messeinrichtungen haben wollen.
    Das musst du dann natürlich noch ausrechnen, damit der Wirkungsgrad als Zahl auf dem Papier steht.


    Am einfachsten ist also den Sachbearbeiter anzurufen und nachzufragen was er genau haben will.
    Evtl. brauht er ja wirklcih nur die Textstelle im Prospekt unterstrichen, was ich aber nicht glaube!
    Also schonmal die Zahlen zusammen suchen, für Gasverbauch, Strom- und Wärmeerzeugung,
    damit du die Werte schnell zur Hand hast.
    Ich hoffe du hast jeweils geeichte Gasmengen- sowie BHKWstrom- und Wärmemengenzähler am BHKW.

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  • Hallo Bernd,


    ne, ne das Zahlenmaterial ist ja schon aufbereitet, die Kopie der Lieferscheine dient ja nur als Beleg für die eingetragenen Zahlen.
    Du must auch schon die Betriebszahlen angeben, am besten in einem Formular, das Ganze heisst ja Jahresnutzungsgradberechnung.
    Du bekommst ja auch nur für den im jeweiligen Jahr verbrauchten Energieträger (Öl, Gas) die Steuern zurück.


    Gruß
    Dachs2001

  • PS.


    Geeichte Messeinrichtungen hat bisher keiner von mir verlangt.
    Offensichtlich reicht dennen der Betriebsstundenzähler am Dachs.

  • Oh Mann...


    Die Dachszahlen reichen dem HZA weil sich Senertec ein Gutachten geleistet hat das den Verbrauch belegt.
    Deshalb kannst du deinen Dachs per Betriebsstunden abrechnen.
    Wenn du dir das Formular ansiehst das Senertec bereitstellt, wird dort aus den Betriebsstunden mit festem Umrechnenwert der Verbrauch sowie die Erzeugung mit dem daraus resultierenden Jahresnutzungsgrad erechent.
    Die geeichten Messeinrichtungen brauchst du als Dachsbetreiber nur durch das Gutachten nicht.


    Sobald du ein anderes BHKW hast, das nicht diesen "Vorteil" hat, bist du in der Nachweispflicht.
    Also ohne belegbare Zahlen zum Energieverbrauch und der daraus resultieren Enenergieerzeugungsmengen können dir das HZA dein Leben recht schwer machen.
    Der Jahresnutzungsgrad ist ja nur die Berechnung aus diesen Zahlen.

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  • Wenn du dir das Formular ansiehst das Senertec bereitstellt, wird dort aus den Betriebsstunden mit festem Umrechnenwert der Verbrauch sowie die Erzeugung mit dem daraus resultierenden Jahresnutzungsgrad erechent. Die geeichten Messeinrichtungen brauchst du als Dachsbetreiber nur durch das Gutachten nicht.


    Ein Gutachten über den Wirkungsgrad sollte jeder etablierte BHKW-Hersteller in der Schublade haben. Schwieriger ist es mit dem Nutzungsgrad, der ja auch Standby-Verluste beinhaltet und Teillastwirkungsgrade. Kann es sein, dass das Hauptzollamt vor Ort schon gemerkt hat, dass das Powertherm moduliert und man dann durch ein Hochrechnen der Betriebsstunden bzw. des Gaseinsatzes ggf. ein paar Ungenauigkeiten in Kauf nimmt? Zur genauen Bestimmung des Nutzungsgrades bräuchte man neben dem KWK-Stromzähler und einem Extragaszähler (privat, nicht abrechnungsrelevant zum Gasversorger) auch einen Wärmemengenzähler. Ich frage mich aber, warum die technische Doku nicht ausreichen sollte, um nachzuweisen, dass man über die 70% kommt. Ob jetzt 75%, 80% oder 90% ist doch für die Energiesteuererstattung irrelevant.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)