Wechsel des Netzbetreibers durch neuen Konzessionsvertrag

  • Hallo in die Runde!


    Ich erfahre heute durch einen regionalen Zeitungsartikel, dass der bestehende Konzessionsvertrag unseres Landkreises mit der RWE ausläuft und EON der favorisierte neue Vertragspartner ist. (ab Februar 2011, Vertragslaufzeit in der Regel 20 Jahre) Dort heist es, dass sich preislich soweit nichts ändert und der Stromanbieter natürlich jederzeit gewechselt werden kann.
    Als Stromeinspeiser ist man aber mit dem neuen Netzbetreiber zwangsverheiratet, deshalb meine Frage: Hat jemand einen solchen Wechsel schonmal als Energieeinspeiser erlebt, (BHKW, Photovoltaik) und muß man da was berücksichtigen?


    Grüße


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Ich wurde von Isar Amperwerken


    http://de.wikipedia.org/wiki/Isar-Amperwerke


    an die Bayernwerke


    http://de.wikipedia.org/wiki/Bayernwerk


    überstellt


    welche sich relativ schnell zu E.on wandelten,


    Besonderheit von E.on ist das die Erreichbarkeit von Ansprechpartnern


    a. Schwer zu ermitteln
    b. Schwer herzustellen ist



    eine Telephonzentrale wie früher üblich gibt es in meinen Bereich nichtmehr
    entweder man hat die Nummer oder die Arschkarte.


    Ansonsten waren die Umstellungen problemlos

  • Nabend,


    das beste wäre Bürgerinitiative gründen und den Laden selbst kaufen und dann BHKW freundliche Politik machen. :D
    Und den Stromkosten für alle senken. :tanz:
    Aber ist wahrscheinlich etwas kurzfristig.


    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Vollkommen wurst wer die Konzesion hat. Es besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Im übrigen ist der neue Konsessionsinhaber verpflichtet die Veränderung schriftlich mitzuteilen, denn er tritt in allen Vertragsverhälnisse ein und muss diese 1 zu 1 übernehmen. Wenn die Probleme machen: Mahnung -> Anwalt -> Klage. Machen die umgekehrt auch und drehen dann den Saft ab. Ist aber für den Einspeiser nicht sehr ratsam die Einspeisung abzustellen. Die würden sich darüber nur freuen.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)