Kündigung von Einspeiseverträgen

  • Leider werden zur Zeit von einigen Energieversorgern per Einschreiben die Stromeinspeise und Lieferungsverträge von Klein KWK Betreibern gekündigt.


    Eine Information hierzu finden Sie auch im http://www.KWK-Infozentrum.Info


    Festzustellen ist:


    Wie viele Betreiber uns berichteten, haben Sie die Verträge sorgfältig geprüft oder z.T. von einem Anwalt prüfen lassen. Es gibt keinen Grund die Verträge zu kündigen.


    Praktisch hat sich ( fast) nichts geändert

  • Wieso können solche Verträge einseitig gekündigt werden? Einen estehenden Vertrag zu kündigen bedarf er beiderseitigen Zustimmung, oder steht da wieder was im Kleingedruckten?

  • Zum einen steht in der Regel in solchen Verträgen, das eine Kündigung zum Jahres Ende möglich ist, zum anderen kann man (fast) jeden Vertrag kündigen.


    Besonderheiten gelten lediglich bei besonderen Verträgen, wie Mietverträge, Arbeitsverträge etc.

  • Es ist immer das alte Spiel.
    Abmahnvereine und Inkassounternehmen der Coleur versuchen es auch immer wieder.
    Alle anschreiben, mal sehen wer freiwillig zahlt.
    Wenn es genügend Opfer gibt, wird sich eine Rendite einstellen ;(


    Ich hoffe Senertec hat schon reagiert und die Vertragspartner auf eine Vorberatung der Kunden gepolt.
    Nix ist schlimmer als immer nur zu reagieren, Agieren ist angesagt.


    Ich kann mir gut vorstellen das viele Nutzer genervt sind von den dauernden Sticheleien, und das auch dan weiterreichen an den Verkäufer. Aber das Leben ist halt nicht einfach und gleichförmig.
    Wenn nicht paddelt geht unter!!!

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Dachser
    Daß Verträge vorsorglich gekündigt werden, wenn Gesetzesänderungen eintreten, ist eine normale Angelegenheit. Diesen Umstand verdanken wir den Politikern, nicht den EVU's, für die dies i.d.R. auch einen enormen Aufwand bedeutet.
    Nicht in Ordnung finde ich die offensichtlich mangelnde Aufklärung darüber, was aufgrund der neuen Gesetzeslage zur Änderung im Vertrag ansteht. Da wären die EVU's schon gefragt.

  • Hallo Dachser, hallo Bernd,


    genau das habe ich gesagt oder... wollte ich sagen.
    Danke in jedem Fall an Euch, für die Erweiterung.


    Es ist schon sehr massiv, ich hatte weinende Betreiberinnen am telefon, die glaubten das der eingespeiste Strom nicht mehr vergütet wird.


    Ich habe dann mühsam erklärt, das ja das KWK Gesetz gar nicht tangiert wird und dies weiterhin gilt. Dort ist die Einspeisevergütung expicite geregelt.