BHWK in einer Eigentümergemeinschaft

  • Hallo zusammen,


    unser Haus einen Verbrauch von ca. 220.000 kWh gas im Jahr (Warmwasser inklusive). Es handelt sich um ein Wohnhaus mit 10 Parteien (großteilig Eigentümer). Ich versuche die Gemeinschaft nun von einem BHKW zu überzeugen. Hierfür wären Erfahrungen aus ähnlichen Szenarien sehr hilfreich!


    Besonders interessiert mich was wäre, wenn eine Eigentümerpartei sich quer stellen würde. Gäbe es Möglichkeiten das BHKW dennoch sinnvoll zu betereiben und quasi "um die Person herum" laufen zu lassen?


    Grüße
    HandelnSie

  • Hallo HandelnSie ( komischer Name )))) ),


    herzlich willkommen im Forum.


    Ich betreibe selber ein BHKW in einem MFH. Die Idee ist jedenfalls keine schlechte.


    Als erstes würde ich mal prüfen, wieviele Eigentümer bereit sind, die Sache mit zu tragen. Dann schau mal in Eure Teilungserklärung, mit wieviel Prozent Zustimmung die Eigentümergemeinschaft beschlußfähig ist. Wenn nur einer oder zwei ausscheren, kann der Beschluß zum Einbau eines BHKW ja trotzdem gültig sein.


    Wenn also sowieso eine Erneuerung der Heizungsanlage ansteht, dann gibt es viele positive Argumente zum Einbau eines BHKW. Da nur noch ein Bezugszähler für die benötigte Reststrommenge vom EVU benötigt wird, fällt für alle Parteien schon mal Zählergebühr/ Grundgebühr p.a. vom EVU weg, macht je nach EVU ca. 100 - 200,- € p.a. aus. Wenn es im Haus auch noch Etagenheizungen gibt, dann entfallen auch dafür die Grundgebühren für die Gasuhr. Macht noch einmal den gleichen Betrag pro Jahr.


    Durch den Einsatz moderner Heiztechnik sollten sich die Heizkosten zusätzlich reduzieren, z.Bsp. durch Brennwerttechnik und andere Zusatzanlagen.


    Letztendlich kann die Eigentümergemeinschaft dann ja einen Strompreis für den eigenerzeugten Strom beschließen, der zwar für den Betrieb und die Wartung des BHKW kostendeckend ist, letztendlich aber trotzdem günstiger sein sollte, als von jedem anderem Stromlieferanten im Versorgungsgebiet. Darüber hinaus wird der Betreib des BHKW über einen Zeitraum von 10 Jahren noch mit KWK-Zuschlag, Erstattung VNNE und Erstattung der Energiesteuer gefördert.


    Was sollten dann noch für Argumente gegen ein BHKW sprechen, mal ganz abgesehen von dem positiven Umweltaspekt. :thumbup:

  • In einer ETG entscheidet die Mehrheit. Es können einige ET mit einem Veto nicht die Mehrheit blockieren. Mit min. 25% der ET das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung bringen. Vorher möglichst viele ET in Einzelgespräche von den Vorteilen überzeugen und dann dürfte eine Mehrheit in der Versammlung kein Problem sein.


    Vergl. §24 und §25 WEG, u.a. http://dejure.org/gesetze/WEG

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Ich kann mich aus eigener Erfahrung in meinem MFH mit 12 Nutzern/ 4 Eigentümern den bereits vorgetragenen Argumenten nur anschließen.
    Wichtig wäre vorher auch eine Abklärung mit einem StB, da es viele Vorteile für Alle herauszuholen gäbe... :thumbup:


    Wenn sich's anbieten sollte, gleich an eine PV-Anlage mit denken - kann ein "Aufwasch" werden !?! :rolleyes:


    pamiru48

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Gute Beiträge, um eine Lösung zu finden.


    Diese ist nämlich nicht einfach. Technisch und betriebswirtschaftlich gibt's bei uns kaum offene Fragen. Aber sozial (die Gemeinschaft betreffend) und damit auch rechtlich.


    Nicht alle werden dafür sein. Nach EWG ist das auch nicht erforderlich. Die Idealvorstellung der Befürworter in der 12er-Gemeinschaft ist: alle bilden eine Gesellschaft (bürgerlichen Rechts) und werden zum Mini-EVU. Versorgen sich selbst und die zusätzlich die 2, 3 Mieter im Haus.


    Was, wenn es keinen einstimmigen sondern nur einen ausreichenden Mehrheitsbeschluss gibt? Und die "Nein"-Stimmer sich nicht 'versorgen' lassen, sondern ihre EVU-Wahlfreiheit behalten wollen? Dann wird's doch wohl abrechnungstechnisch schwierig? Die GbR-Mitglieder bekommen ihre Rechnung von der GbR selbst (einer muss die Zählerverwaltung übernehmen), die anderem von ihrem Groß-EVU. Im ungünstigen Fall liefert ein EVU der GbR den (nun einmal erforderlichen) Reststrom, und die draußen gebliebenen Eigentümer werden von 1 oder mehreren anderen EVU beliefert. Vielleicht wollen auch die 2, 3 Mieter nicht mitziehen, der betreffende Eigentümer kann sie ja wohl nicht zwingen?


    Den Rat, rechtzeitig mit allen Skeptikern die Sache rechtzeitig durchzusprechen (Dank für die Erfahrung!), werden wir natürlich ernst nehmen. Welche weiteren Argumente könnten uns helfen, sie im Gespräch zu überzeugen? Vielleicht hat mal jemand in einer FH- oder Uniarbeit verschiedene Fälle untersucht, wo es Konflikte, aber dann auch Kompromisse, Einigungen gab?


    BHKW, eine gute Idee. Kann in unserer Situation aber leicht gekippt werden? Oder habt Ihr bessere Erfahrungen? Würden uns sehr helfen!


    Beste Grüße


    HandelnSie (klar, wenn man Gruppenkonflikte schildert, bleibt man besser anonym)

  • Was, wenn es keinen einstimmigen sondern nur einen ausreichenden Mehrheitsbeschluss gibt? Und die "Nein"-Stimmer sich nicht 'versorgen' lassen, sondern ihre EVU-Wahlfreiheit behalten wollen? Dann wird's doch wohl abrechnungstechnisch schwierig? Die GbR-Mitglieder bekommen ihre Rechnung von der GbR selbst (einer muss die Zählerverwaltung übernehmen), die anderem von ihrem Groß-EVU. Im ungünstigen Fall liefert ein EVU der GbR den (nun einmal erforderlichen) Reststrom, und die draußen gebliebenen Eigentümer werden von 1 oder mehreren anderen EVU beliefert. Vielleicht wollen auch die 2, 3 Mieter nicht mitziehen, der betreffende Eigentümer kann sie ja wohl nicht zwingen?

    Ist alles in der "Ergänzung zur TAB 2007" ausführlich beschrieben. Findest Du hier im Forum oder auch bei google. Auch beim B.KWK sind dazu Artikel eingestellt.

  • Zitat

    Was, wenn es keinen einstimmigen sondern nur einen ausreichenden Mehrheitsbeschluss gibt? Und die "Nein"-Stimmer sich nicht 'versorgen' lassen, sondern ihre EVU-Wahlfreiheit behalten wollen? Dann wird's doch wohl abrechnungstechnisch schwierig? [..] Vielleicht wollen auch die 2, 3 Mieter nicht mitziehen, der betreffende Eigentümer kann sie ja wohl nicht zwingen?


    Dafür gibt's die kaufmännisch bilanzielle Durchleitung (KWK-G §4(3b):

    Zitat

    Bei Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte findet eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler statt.


    Punkt. Aus. Ende der Nachricht.


    (Das habe ich irgendwo mal als energischen Diskussionsstil gesehen.;-)


    Und wenn der Netzbetreiber sagt, das bekommt er nicht mit seinen IT-Systemen hin, dann erkläre ihm die Plus und Minus Rechnung in einem Tabellenkalkulationsprogramm und lass Dir mal die Import- und Exportfunktionen seiner Software zeigen. Das geht alles, wenn auch händisch. Wenn genügend Netzbetreiber bei SAP und Co anklopfen, wird die Funktion im nächsten Release auch in die Seriensoftware umgesetzt.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)


  • Letztendlich kann die Eigentümergemeinschaft dann ja einen Strompreis für den eigenerzeugten Strom beschließen, der zwar für den Betrieb und die Wartung des BHKW kostendeckend ist, letztendlich aber trotzdem günstiger sein sollte, als von jedem anderem Stromlieferanten im Versorgungsgebiet. Darüber hinaus wird der Betreib des BHKW über einen Zeitraum von 10 Jahren noch mit KWK-Zuschlag, Erstattung VNNE und Erstattung der Energiesteuer gefördert.


    Das gilt vor allem, wenn der Strom nicht als "Stromlieferung" sondern als "eigengenutzte Kraftwerksscheibe" vom BHKW zur Wohneinheit fließt - dann fällt auch keine EEG-Umlage in Höhe von 3,5 ct/kWh an. Das kann man beispielsweise so gestalten, dass die WEG die Anlage kauft und betreibt(en lässt), aber dann keine Stromlieferung an die Bewohner vereinbart, sondern dass ein Nutzungsrecht an einer Gasveredlungsmaschine vereinbart wird, welches dann auch in kWh abgerechnet werden kann.


    Ein Beispiel, wie das ausformuliert wurde, habe ich hier gefunden.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)


  • Hallo gunnar.kaestle,

    Dein Beitrag klingt hoch interessant. Nach -zig mal lesen steig ich aber doch noch nicht ganz durch. _()_ Wenn das so einfach funktioniert würde ich das Modell gerne ausprobieren oder wenigstens durchrechnen. Bitte um Nachhilfe!

    Das gilt vor allem, wenn der Strom nicht als "Stromlieferung" sondern als "eigengenutzte Kraftwerksscheibe" vom BHKW zur Wohneinheit fließt - dann fällt auch keine EEG-Umlage in Höhe von 3,5 ct/kWh an.



    Was macht eine "eigengenutze Kraftwerksscheibe"? ... und die EEG-Umlage wird doch nach meinem Kenntnisstand über den Bezugsstrom abgerechnet (darum ja die Strompreiserhöhung jetzt zum Jahreswechsel) und taucht sonst nirgens mehr auf. Meinst du da kann man mit dem Stromlieferer diskutieren?





    Das kann man beispielsweise so gestalten, dass die WEG die Anlage kauft und betreibt(en lässt), aber dann keine Stromlieferung an die Bewohner vereinbart, sondern dass ein Nutzungsrecht an einer Gasveredlungsmaschine vereinbart wird, welches dann auch in kWh abgerechnet werden kann.



    Soweit ich das verstanden habe, gehören zu Deinem Modell drei Teilnehmer:


    Eigentümer - Betreiber BHKW - Verbraucher (Mieter)


    Das klingt zwar komisch aber ich weiß jetzt nicht bin ich Eigentümer oder Verbraucher ?( Kurz zum Verständnis:


    Ich hab mir einen alten Gasthof gekauft und zum Studentenwohnhaus umgebaut. Entstanden sind 9 kleine, möblierte Studentenappartements. Die alte Heizung wurde entsorgt und durch einen Gasdachs mit SEplus ersetzt. Seit Semesterbeginn (Mitte Oktober) sind die "Buden" vermietet und der Dachs tut seine Dienste bisher zufriedenstellend. Betreut und abgerechnet wird das ganze von einer externen Hausverwaltung. Auch die künftige Abrechnerei für das BHKW. Und jetzt kommts.


    In den Mietverträgen ist eine Warmmiete vereinbart, d.h. incl aller Nebenkosten wie Heizung, Strom, Müll, Internetflat, usw. Dies ist im Wettbewerb mit den öffentlich geförderten Wohnheimen auch nicht anders zu machen.
    Ich kann die Energieverbräuche in einzelnen Buden zwar überwachen aber beeinflussen kann ich diese nur durch "gutes Zureden" an unsere künftige Elite.


    So bin ich doch eigentlich Eigentümer und Mieter gleichzeitig. Und dem Hausverwalter müsste ich das BHK auf Auge drücken!


    Und jetzt meine konkrete Frage: Kann ich mit Deinem Modell, in meiner Situation, Nebenkosten sparen und damit eine höhere Miete erzielen?


    Ich bin für jeden Hinweis, auch anderer Forennutzer dankbar.... da immer noch lernfähig.





    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Was macht eine "eigengenutze Kraftwerksscheibe"? ... und die EEG-Umlage wird doch nach meinem Kenntnisstand über den Bezugsstrom abgerechnet (darum ja die Strompreiserhöhung jetzt zum Jahreswechsel) und taucht sonst nirgens mehr auf. Meinst du da kann man mit dem Stromlieferer diskutieren?


    Nein, der Stromlieferant liefert Strom aus dem Netz an Verbraucher wie Dich und muss EEG-Umlage abführen. Die "Kraftwerksscheibe" betrifft das Miteigentum an einer stromerzeugenden Einheit, die gemeinschaftlich genutzt wird. Das ist ein übliches Modell, wenn sich mehrere kleine und mittlere Stadtwerke zusammentun, um ein Gemeinschaftskraftwerk zu bauen. Man zahlt dann z.B. einen Investanteil für 20 MW und muss auch die laufenden Kosten (Brennstoff, Wartung) hierfür tragen, erhält dafür den Strom.


    Zitat

    Soweit ich das verstanden habe, gehören zu Deinem Modell drei Teilnehmer:
    Eigentümer - Betreiber BHKW - Verbraucher (Mieter)
    Das klingt zwar komisch aber ich weiß jetzt nicht bin ich Eigentümer oder Verbraucher ?
    Ich hab mir einen alten Gasthof gekauft und zum Studentenwohnhaus umgebaut. Entstanden sind 9 kleine, möblierte Studentenappartements.


    Mit Deinem Studentenwohnheim bist Du Eigentümer und Betreiber und hast keinen weiteren Handlungsbedarf. Dass die Verwaltungsdienstleistung extern vergeben wurde, spielt keine Rolle. Wie ein Hotel vermietest Du den Wohnraum incl. aller Nebenkosten, auch den Strom. Damit fließt der Strom als Nebenleistung der Vermietung (Inclusiv-Strom) ohne EEG-Umlage an die Wohn-Studenten. Damit stehst Du als Wohnheimbetreiber deutlich besser dar, als diejenigen die den Strom aus dem Netz beziehen müssen. Grob gerechnet hast Du variable Stromerzeugungskosten aus dem Gasdachs von 10 ct/kWh, Hoteliers und Wohnheimbetreiber ohne BHKW zahlen gut das Doppelte.


    Zitat

    In den Mietverträgen ist eine Warmmiete vereinbart, d.h. incl aller Nebenkosten wie Heizung, Strom, Müll, Internetflat, usw. Dies ist im Wettbewerb mit den öffentlich geförderten Wohnheimen auch nicht anders zu machen. Ich kann die Energieverbräuche in einzelnen Buden zwar überwachen aber beeinflussen kann ich diese nur durch "gutes Zureden" an unsere künftige Elite.


    Man kann im Mietvertrag eine Nebenkostenpauschale nennen. Wenn sich ein Mieter dadurch auszeichnet, eine Serverfarm in seinem Zimmer samt Flutlichtheizung zu betreiben, kann man die Pauschale im Nachhinein anpassen.


    Zitat

    Und jetzt meine konkrete Frage: Kann ich mit Deinem Modell, in meiner Situation, Nebenkosten sparen und damit eine höhere Miete erzielen?


    Jein. Auf der BHKW-Seite sollte es bereits optimal für Dich laufen, da Du auf keinerlei zusätzliches Vertragswerk angewiesen ist. Für den Sommer würde ich Dir empfehlen, über eine Photovoltaikanlage nachzudenken. Bitte nicht zu groß, sondern so dimensionieren, dass der Eigenverbrauch in etwa gedeckt wird. Hast Du schonmal den Gesamtlastgang des Gebäudes ermittelt? Entweder man loggt die Impulse eines Zählers mit Impulsausgang mit, klebt ein Photosensor auf einen Ferrariszähler oder hat schon einen Smart Meter mit registrierender Lastgangmessung.


    Hybrid-Strom: KWK im Keller & PV auf dem Dach
    Das virtuelle Kraftwerk in der Prosumerzelle


    Gruß,
    Gunnar

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  • Hallo gunnar.kaestle,


    DANKE für die schnelle und für mich jetzt verständliche Antwort. Auch wenns für mich jetzt nicht passt, das Modell hat seinen Reiz. Gibt´s da schon Beispiele und Erfahrungen? Wenn nicht dann sollte man sowas einfach einmal probieren. Ich werd jedenfalls mit meinem Hausverwalter drüber reden. Der hat bestimmt irgendwo ein geeignetes Objekt und ist ständig auf der Suche nach Innovation.



    Für den Sommer würde ich Dir empfehlen, über eine Photovoltaikanlage nachzudenken.


    Das habe ich mit meinem Heizungsbauer (ist auch ein Guter) bei der Projektierung schon durchgespielt. Ist aber leider wegen der Optik nicht möglich und vielleicht auch gut so. Das Haus steht im denkmalgeschützen Altstadtensemble und hat selber auch schon ca. 250 Jahre im Gebälk. Dachneigung 30° und SW-Ausrichtung wären optimal.


    Aber das mit dem "Gesamtlastgang" werde ich einmal meinem Elektriker Nahe bringen. Der ist eher von der Wald u. Wiesenfraktion (hammer scho immer so gmacht) aber auch durchaus lernfähig.

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  • Hallo baulion,


    laß dich nicht wegen Denkmalschutz schrecken - der ist diesbezüglich ohnehin am "Aufweichen"...
    Hab selbst auf dem Flachdach eines denkmalgeschützten Altbau-MFH eine 5,5 kWp-PV zum ecopower 4.7 G zugebaut - ohne jemanden zu fragen ! (Außer dem EVU natürlich). Kann aber nach 3 Monaten wetterbedingt noch keine Aussage treffen. Prognostiziert ist der Ertrag mit knapp 5.000 kWh p.a. Da überwiegend im Sommer - sollte das wirtschaften helfen.
    Ich erhoffe mir in den Sommermonaten (niedrige BHKW-Stromproduktion) dadurch eine Senkung des Fremdstrombezuges zum Mieterstromverkauf...


    Gruß, pamiru48

  • Zitat

    Gibt´s da schon Beispiele und Erfahrungen?


    Ich finde, Pamirus Anlage sollte mit einem BAT-Fleißsternchen ausgezeichnet werden (Best Available Techniques). Nicht nur was die Kopplung von PV und BHKW ausmacht, sondern auch die organisatorische Kombination mit der Stromnutzung durch die Mieter.


    Wir küren hier zwar nicht alle 30 Tage ein BHKW des Monats (http://www.bhkw-infozentrum.de/bhkw_beispiele.html) aber hier im Forum könnte man die Anlage als beispielhaft hervorheben - z.B. mit einem Datenblatt und den wichtigsten Gegebenheiten in PDF-Form. Vielleicht folgen noch andere Vorzeigeexemplare.


    Gruß,
    Gunnar

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