Hallo,
es ist eigentlich irgendwo festgelegt wie stark so ein Hausanschluss belastet werden darf?
Wir haben z.b. einen Stromzähler mit Nennstrom von 10A und Spitzenstrom 60A und die ganzen Sicherungen die ich finden konnte haben 16A.
Wie sieht das jetzt jetzt aus wenn ich ein BHKW mit 11kw anbinden möchte? Z.b. die ganzen Biogasbauern haben eigene Trafos aber wie ist das bei normalen Haushalten?
Und wie hoch war die grenze für kleine BHKWs damit man die nicht anmelden muss beim Schorni? Mommentan habe ich nur 7,5kw generator für Testläufe drauf aber eventuell wollte ich auf 20kw aufrüsten aber da bin ich mir halt nicht sicher wenn das mal in den richtigten Betrieb gehen soll.
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Hallo BHKW-Schrauber,
ich würde beim Netzbetreiber nachfragen, aber nicht wegen BHKW, sondern Photovoltaik! ( Da besteht Anschlusspflicht, beim BHKW nicht!
)
Einfach mal hören, ob eine 30 kw-Anlage auf den Hausanschluß passt...was die Biogas-Bauern und Trafostationen angeht - das sind in der Regel größere Anlagen (deutlich über 50kw) die nicht mehr ins Niederspannungsnetz einspeisen dürfen.
....was den Schorni angeht, da möchte der in der Regel über die Abgasführung informiert werden; deshalb beim zuständigen Bezirks-Schorni anfragen.
Ich meine, eine Leistungsgrenze gibt es da nicht. Wie es mit der Messung der Anlage im Betrieb später aussiehtich denke, das ist noch nicht vereinheitlicht.
AxelF
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für ein 1-Fam.-Haus ist für 3 x 100A ausgelegt. Wird in der Regel aber nur mit 63A im HAK abgesichert.
Der Zähler 10(60)A ist für 10A geeicht kann aber 60A je Phase vertragen. Der vorhandene Zähler wird bei der Anmeldung einer Eigenerzeugungsanlage gegen ein Zweirichtungszähler getauscht, wenn Eigenverbrauch angemeldet wird. Bei Volleinspeißung muss ein zweiter Zähler gesetzt werden.
Die Anlage benötigt in jedem Fall eigene Absicherungen in der geeignete Größe. Bei einem Drehstrom-Anschluss bis 11 kW 16A-Sicherung und eine Zuleitung von min. 5 x 2,5² und einer Zuleitungslänge von max. 58m. Bei 20kW-Drehstrom-Anschluss eine 32A-Sicherung und eine Zuleitung von 5 x 6² und eine max. Zuleitungslänge von max 30m.
Gem. KWK-Gesetz 2009 §4 besteht eine Abnahme und Vergütungspflicht für KWK-Strom. Der Zuschlag ist gem §4 Abs.3 auch für den Eigenverbrauch zu entrichten.
Die Anmeldung beim Schorni richtet sich nach den jeweilige Landesvorschriften. -
Moin,
ZitatDie Anmeldung beim Schorni richtet sich nach den jeweilige Landesvorschriften.
soweit ich weiß ist das seit Anfang diesen Jahres einheitlich in ganz Deutschland. Der Schorni muß bescheid wissen und es wird jetzt auch gemessen. Am Anfang muß er ne Abgaswegeprüfung machen dann glaube ich wird alle zwei Jahre gemessen. Hab da ein längeres Gespräch mit nem Schorni in Frankfurt bei ner Abnahme gehabt. Wir mussten dort stundenlang warten bis sich ein sogenannter "Sachverständiger" ohne Sachverstand mit dem dort eingebauten BHKW auseinandergesetzt hatte. Er weiß aber bis heute nicht wie so ein Teil funktioniert (der Sachverständige), war aber resistent gegen jedwede Erklärungen und Hilfe
Gruß
Tom -
Ab 2013 braucht man den Schorni nicht mehr beauftragen. Er verliert auf Grund von einer EU-Verordnung zum 01.01.2013 sein Bezirksmonopol. Dann kann man auch andere Fachbetriebe mit der Messung und Überprüfung beauftragen. Also keine Panik, die Zeit löst das Problem mit den manchmal doch sehr überheblichen Schornis.
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Ab 2013 braucht man den Schorni nicht mehr beauftragen. Er verliert auf Grund von einer EU-Verordnung zum 01.01.2013 sein Bezirksmonopol.
Das Bezirksmonopool als fast vererbare Angelegenheit ja.
Ansonsten sind wie Überall neue Erlasse nur mehr Kosten und der Betreiber hat am Ende
die Arschkarte, ist heut was passiert und das war Abgenommen, so war es Versicherungstechnisch
zwar Arbeit aber irgedwie bekamm man es gebacken.Das ist in Zukunft anders der bisherige Schwarze Mann kommt in Schlips und Aktenkoffer
ließt die Messungen der Andern ( wenn Zwei kommen wirds ja logischer weise nicht billiger )
eventuell das Reinigsprotokoll des Polnischen Kollegen und bestätigt das das offiziell Verlangte
geschen, passiert was wird die Versicherung sagen ja wer hat nach welcher Norm jetzt was gemacht
und warum würde das nicht gemacht, ja aber der schorni hat doch, pah der hat nur bestätigt das
dies und das dokumentiert ist, aber ist auch geachtet worden das.Bisher kamm der Zweimal im Jahr machte einmal eine Messung an der Hackschnitzelheizung
hat sich bei der Messung erzählen lassen was so läuft BHKW und Erneuerbaren Energie mäßig
schreibt seit Jahrzehnten die Jahresrechnung und der Gesell bekommt Neujahr Trinkgeld, weil
ein Schornsteifeger Glück bringt, kommt selbiger aber als Papierträger ich denk das wird nicht einfacher
wenn alle 5 Jahr ein anderer den Bezirk kriegt, weil neue Besen kehren gut, auch wenn das kehren
ansich der Polnische Kollege macht. -
Ab 2013 braucht man den Schorni nicht mehr beauftragen. Er verliert auf Grund von einer EU-Verordnung zum 01.01.2013 sein Bezirksmonopol. Dann kann man auch andere Fachbetriebe mit der Messung und Überprüfung beauftragen. Also keine Panik, die Zeit löst das Problem mit den manchmal doch sehr überheblichen Schornis.
Gerüchte http://www.jaeke-jhj.de/files/Witze/Witzesammlung.html#3.Das%20Ger%C3%BCcht|outline
sind was anderes als Tatsachen, Tatsache ist es gibt neue Gesetze
http://www.buzer.de/gesetz/8458/a157269.htm
Zitat§ 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
2 Gesetze verweisen aus 9 Artikeln auf § 14
(tritt am 01.01.2013 in Kraft)
(1) Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger besichtigen persönlich zweimal während des Zeitraums ihrer Bestellung sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirks, in denen Arbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen oder nach den landesrechtlichen Bauordnungen durchzuführen sind, und prüfen die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen (Feuerstättenschau). Eine Feuerstättenschau darf frühestens im dritten Jahr nach der jeweils vorhergehenden Feuerstättenschau durchgeführt werden.
Also wer verbreitet es gibt kein zuständigen Schornsteinfeger mehr der Glück bringt hat Recht,
es gibt einen Zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Bezeichnung ist aber Irreführend
der fegt nix der Stempelt und zwar nichtmehr als 5 Jahre sondern jetzt dann alle 3 Jahre, da es aber
alle paar Jahre ein anderer sein kann, muß der noch lang nicht gut finden was Sein Vorgänger gekopfnickt
hat, wie heißt eine alte Bauernweisheit* Nix bessers kimmt net nach *
in diesen Sinne in Zukunft bringt der Kaminkehrer kein Glück sondern Formulare