Stromverkauf an wen erlaubt?

  • Hallo,


    heute hat mein Prof meine bisherige Rechnung (den wirtschaftlichen Teil) komplett auf den Kopf gestellt, mit der Aussage dass die Wohnungsgesellschaft den Strom den sie produziert NICHT an ihre Mieter verkaufen darf. Das heißt der komplette Strom wird seiner Aussage nach komplett eingespeist und nach Baseload+KWK-Bonus vergütet. Im ersten und zweiten Jahr kommt dabei noch ein ganz kleines Plus heraus (Laufzeit 10 Jahre). Dann aber fällt man ins Negative und dazu kommen ja noch Modul, Speicher und Einbindung.


    Im Eigenheim rechnet sich die Sache doch vor allem wegen der ausbleibenden hohen Stromrechnung. Man verbraucht zum großen Teil den produzierten Strom selbst (an sich selbst verkaufen geht ja nicht) - den selben Ansatz habe ich auch bei der Wohnungsgesellschaft gewählt, nur das eben nicht die Wohnungsgesellschaft den Strom verbraucht sondern ihre Mieter.
    Nur ist der Verkauf eben verboten...??? Kann man das wo nachlesen, wie das geregelt ist?


    Zum zweiten wollte er mir n Strick daraus drehen, wie ich denn sicherstelle dass der theoretische Eigenverbrauch auch im Objekt genutzt wird. Im Eigenheim gibts ja n Zähler am BHKW und einen vom EVU, aber wie funktioniert das in nem Wohnblock mit vielen (18) Mietparteien???
    Er hat da was von ner Steuerung erzählt, die sicherstellt dass der Strom auch wirklich von den Mietern genutzt wird und nicht eingespeist wird...???


    tschau

  • Hallo,


    heute hat mein Prof meine bisherige Rechnung (den wirtschaftlichen Teil) komplett auf den Kopf gestellt, mit der Aussage dass die Wohnungsgesellschaft den Strom den sie produziert NICHT an ihre Mieter verkaufen darf.



    Ach


    wieder Einer von der Sorte


    Frau vom Profossor stellt kurz vor Ladenschluß fest es fehlt noch was fürs Abendessen


    Ruft Ihr Männle, Seines Zeichen eben Professor


    Trägt Ihm auf


    * Du ich muß schnell weg, die Milch ist am Herd,
    pass auf das die nicht Überkocht *


    Frau weg beeilt sich aber sie kennt Ihren Professor
    kommt heim die Küche wie Anno 1944 nach einen Luftangriff


    Frau hyperventiliert noch


    * ich hab doch gesagt, pass auf wen die Milch Überkocht *


    der Prof nimmt die Brille von der Nase Reinigt Sie und doziert


    * hab ich doch, war genau 18 Uhr und 4 Minuten als sie Überkochte *


    es gibt übrings im Forum eine Suchfunktion



    die mal benutzen Suchauftrag * Stromverkauf Mieter *
    kommt folgendes


    "Suchergebnisse 1-20 von insgesamt 99 für »Stromverkauf Mieter«.
    Diese Suchbegriffe wurden hervorgehoben: Stromverkauf Mieter"


    auch in den Weiten des WWW wird man fündig


    http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-354-stromverkauf.html


    oder


    http://www.wohnungswirtschaft-…ads/VA-281107_Asbach.pdfr



    allerdings geb ich Dir Recht wer Professor werden will, benutzt keine Suchfunktion
    dafür hat man Assistenten, Detailfragen z.B. wie vermeid ich die EEG-Umlage wären
    dann Eigentlich Professoren Thema nur wenn Sie nicht mal Ahnung haben das es
    selbiges Thema gibt :pfeifen: ( weil wenns keinen Stromverkauf an Mieter gibt,
    gibts auch keine EEG-Umlage ) wer soll dann solche Fragen lösen Handwerker [Blockierte Grafik: http://rhew.eu/board/images/smilies/totlach.gif]

  • Es ist Blödsinn,
    dass man den Strom ncith verkaufen DÜRFTE


    Es ist nur praktisch unpopulär,
    denn dass ist natpürlich mit viel Aufwand verbunden.
    Mieter überzeugen, seperate Stromlieferverträge
    und dann -aus Unkenntnis- Argumente wie "und wenn das BHKW läuft, meine Mieter keinen Strom haben...", "au wei, das Inkassorisikio landet ja dann bei mir", oder "wenn ein Mieter wechselt muss ich alle Leitungen umstricken2 usw usw


    Alles lösbare Dinge,
    aber ein Vermieter will halt Wohnraum vermieten....der Rest ist ihm schnurz egal,
    Schlimm genug, dass er schon für eine betriebsbereite Heizung sorgen muss.


    Glücklicherweise
    ekennen auch die ersten Vermieter, dass geringere Betriebskosten ihnen die Möglichkeit öffnen die Kaltmiete höher anzusetzen.
    win-win, denn Vermieter hat höhere Kalt(Miet-)Einnahmen und Mieter sieht die gleichen Warmmietkosten.


    Also
    wenn Dein Prof es zerreißt,
    dann pack es al Thesenpapier ran.
    ...einmal die Berechnung, dass sich KWK sich i Wohnungsmarkt und direkteinspeisung nicht lohnt
    und dann die These "wenn die WGs besser aufgeklärt wären, und den Strom an Mieter verkaufen würden, dann ist es richtig profitabel...2-stellige Renditen inkl."

  • Gib deinem Prof mal den Link hier zum Forum,
    dann kann er lernen das man auch als Proffessor lebenslang weiterlernen muss.
    Ich bin Prof/Dr./Meister und meine Meinung gilt, ist heute leider kein Statusfakt mehr.


    Wenn er als Lehrender solch einen "Quatsch" lehrt, sollte seine Befähigung/Informationsstand in Frage gestellt werden,
    oder ihm Unwillen bzw. die eingeschränkte Sichtweise der Großindustrie unterstellt werden.


    Aber halt nur meine Meinung....
    Trotzdem sind wir hier natürlich gerne bereit ihm mit eine Update auf die Sprünge zu helfen.
    Ich lerne ja auch jeden Tag etwas dazu, auch wenn es nicht immer etwas sinnvolles ist.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • hallo leute


    @ Bernd ..... Du hast absolut Recht !!!!!!!!!!!!


    wer an Unis und Hochschulen lehren darf ( die höchsten Schulen die es gibt in Germania )
    der sollte schon mal ab und an überprüfen ob das alles noch so stimmt was er erzählt !!!


    Ist auch meine Meinung !! :hutab:

    Viele Grüße Kay ------- Konrad Weigel / KWE 7,5G-3 AP :imsohappy:

  • ;-)_) Dummheit und Arroganz, zwei kreuzgefähliche und sehr ansteckende Volkskrankheiten. Sind aber gut heilbar, es sei denn, der Patient ist beratungsresistent.[Blockierte Grafik: http://rhew.eu/board/images/smilies/totlach.gif]


    Genau wegen der Möglichkeit, den Strom an die Mieter verkaufen zu können, haben sich etliche Vermieter hier in diesem Forum zu dieser nicht unerheblichen Investition entschieden. :thumbup: Der daraus resultierende Umweltaspekt ist ein positives Nebenprodukt. :sehrgut:

  • Zum zweiten wollte er mir n Strick daraus drehen, wie ich denn sicherstelle dass der theoretische Eigenverbrauch auch im Objekt genutzt wird. Im Eigenheim gibts ja n Zähler am BHKW und einen vom EVU, aber wie funktioniert das in nem Wohnblock mit vielen (18) Mietparteien???
    Er hat da was von ner Steuerung erzählt, die sicherstellt dass der Strom auch wirklich von den Mietern genutzt wird und nicht eingespeist wird...???


    http://www.energiekonsens.de/c…rom_an_Mieter_100901k.pdf



    Seite 4 ist ein Hinweis auf die EEG-Umlage ( ändert sich jedes Jahr )
    das ist Zeitlich eigentlich aktuell.



    Es gibt natürlich noch etliche Varianten, die das ganze Komplizierter machen
    oder Einfacher, je nach dem wie man Vorgeht

  • so... nach viel Google und Lesearbeit weiß ich nun, dass der Verkauf an die Mieter gängige Praxis ist, bzw. sogar sein muss, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern.
    Zum zweiten wird (wie auch ein Telefonat zeigte) der Strom der durchs BHKW erzeugt wird, bei Abnahme zuerst im Objekt verbraucht - gründend auf der Physik, dass sich Strom den "einfachsten" Weg sucht, also kurze/niederohmige Wege. Also brauchts da auch keine Regelung/Steuerung.
    Zum dritten kann man dieses Strom-hin-und-her messtechnisch erfassen und auch korrekt abrechnen - schön.


    Zum letzten Beitrag Manfreds und seinem verlinkten .pdf aber noch zwei Fragen:
    Warum bekommt die Wohnungsgesellschaft die vermiedene Netznutzung nicht bezahlt? "Ihr" BHKW ist doch der Grund weshalb der Strombedarf der Mieter keine Kosten in den Netzten des Netzbetreibers verursacht...


    Warum wird auf Seite 5 die Stromsteuer nicht auf der positiven y-Achse verrechnet? Bei Proenvis steht dazu "Steuerbefreiung für selbst erzeugten und genutzten Strom in Höhe von 2,05 ct/kWh". Es ist doch eigenerzeugter Strom der auch selbst verbraucht wird - nur eben nicht durch die Wohnungsgesellschaft als Person, sondern durch "ihre" Mieter. Oder muss man das hier klar trennen?
    Kann dazu jemand was sagen?


    tschau

  • so... nach viel Google und Lesearbeit weiß ich nun, dass der Verkauf an die Mieter gängige Praxis ist, bzw. sogar sein muss, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern.



    So eigentlich erwarten wir jetzt von Deinen Prof. eine Entschuldigung


    denke die Mehrheit ist bereit es auf einer der nächsten Veranstaltungen es mit einen
    ausreichend großen Spannferkel vom Grill ( je nach Austragungsort, kann letzteres
    durch Fachpersonal selbst ( ich persönlich mag kein Grillen ist Energetisch ineffizient,
    bin aber Verheiratet und da frägt mich keiner danach ) erledigt werden ) es bewenden zu lassen :vinsent:



    Zitat

    bei Abnahme zuerst im Objekt verbraucht - gründend auf der Physik, dass sich Strom den "einfachsten" Weg sucht, also kurze/niederohmige Wege



    ja wennst Du hier mitliest, so wirst bemerken das Netz mag das so machen,
    allein die Politiker mit ihrer Lobbyfütterei meinen die Gesetze machen wir, nicht
    die Physik ( Briefmarkenen für Strom im Netz, die sollen mir mal zeigen wos die
    draufpicken :verrueckt: )


    Zitat

    Warum wird auf Seite 5 die Stromsteuer nicht auf der positiven y-Achse verrechnet? Bei Proenvis steht dazu "Steuerbefreiung für selbst erzeugten und genutzten Strom in Höhe von 2,05 ct/kWh".



    Du machst es einen alten Handwerker der bald 50 Jahre auf den Bau ist nicht leicht |__|:-)



    Auf Seite 5 ist bei mir nur was man erlösen würd wenn man so ans EVU den Strom verkaufen würd


    Auf Seite 4 da spielt die Musi


    http://www.youtube.com/watch?v=yLEI4iOo0nc


    oiso nacha das steht


    Stromverkaufspreis 18,51 ¢/kWh


    selbiges zahlt der Mieter ( da kommt aber noch die MWST obendrauf )


    KWK Zulage 5,11 ¢/kWh des bekommst vom Ewerk


    macht 23,62 ¢ pro kWh im Sackel des wär schee, aber Pfeifendeckel
    da geht die EEG-Umlage weg ( de werd aber wegen de Grena immer mehr )
    so bleiben in den Beispiel 21,57 ct/kWh des is oiwei no besser als Seite 5


    aber no besser war man kannt dei EEG-Umlage a no einsackeln ;)

  • Da
    -seid Manfreds Aktivität in diesem Forum-
    ich meinen Platz als super-kompliziert-Schreiber No.1 verloren hab ;)


    Versuch ich es nochmal

    Zitat

    Zum letzten Beitrag Manfreds und seinem verlinkten .pdf aber noch zwei Fragen:
    Warum bekommt die Wohnungsgesellschaft die vermiedene Netznutzung nicht bezahlt? "Ihr" BHKW ist doch der Grund weshalb der Strombedarf der Mieter keine Kosten in den Netzten des Netzbetreibers verursacht...


    Die vNNE gibt es natürlich auch Wohnungsgesellschaft
    Warum es im lin -ich hab ihn nicht angeschaut- nicht erwähnt werden soll, keine Ahnung


    Zitat

    Warum wird auf Seite 5 die Stromsteuer nicht auf der positiven y-Achse verrechnet? Bei Proenvis steht dazu "Steuerbefreiung für selbst erzeugten und genutzten Strom in Höhe von 2,05 ct/kWh". Es ist doch eigenerzeugter Strom der auch selbst verbraucht wird - nur eben nicht durch die Wohnungsgesellschaft als Person, sondern durch "ihre" Mieter. Oder muss man das hier klar trennen?
    Kann dazu jemand was sagen?


    Nun ja
    manchmal wird die Stromsteuervergütung mit reingebracht.
    Meine Meinung, man kann gerne darauf hinweisen
    ABER Verrechnen geht NICHT
    denn, wenn sie gar nicht erst abgedrückt werden muss, kann ich sie auch nicht als Gutschrift mir irgendwo wieder einrechnen.
    (anders bei der Energiesteuer, die ich ja erstmal bezahlen muss, bevor ich nach Antrag sie wieder ausbezahlt bekomme)

  • so... nach viel Google und Lesearbeit weiß ich nun, dass der Verkauf an die Mieter gängige Praxis ist, bzw. sogar sein muss, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern.


    Es ist zwar nicht gängige Praxis, dazu ist das Modell und die How-To's noch zu wenig verbreitet, aber es wird schon an verschiedensten Stellen eingesetzt. Ich habe hier eine Übersicht, die noch weitere Fragen klärt, wie z.B. Zählerwechsel, umlegbaren Wärmepreis, Einspeisung ins Netz nach Ablauf der Vergütungspflicht etc.


    Gruß,
    Gunnar

  • OK, ich peil es doch nicht... also konstruiere ich mal n ganz einfaches Bsp.


    Objekt mit 40000kWh Bedarf Elektroenergie pro Jahr.
    BHKW, nicht modulierend, erzeugt pro Jahr 30000kWh Strom.
    Durch die nicht Gleichzeitigkeit von Bedarf und Bereitstellung können von den 30000kWh 25000kWh im Objekt verbraucht werden = Eigenverbrauch.
    5000kWh werden demnach ins öffentliche Stromnetz eingespeist.


    Den KWK Bonus erhalte ich für die 30000kWh, ok?


    Die 5000kWh die eingespeist werden, werden mir nach EEX Baseloadpreis vergütet, ok?


    Die 25000kWh kann ich als Wohnungsgesellschafft, der auch das BHKW gehört, an meine Mieter verkaufen, ok? (Der Einfachheit halber setzte ich hier den selben Preis für 1kWH an, wie der Mieter an das EVU zahlen würde)


    Die 25000kWh entlasten das Netz des EVU um eben diese 25000kWh, also zahlt mir (Wohnungsgesellschaft) das EVU für diese 25000kWh vermiedene Netznutzung, ok?


    Die Entgelte für Netznutzung für die 5000kWh stecken ja im Preis für die Mieter, ok?


    Strom aus KWK ist von der Stromsteuer befreit (ich gehe von Vebrauch im Objekt aus, s. o.), das heißt auf meinen (Wohnungsgesellschaft) Strom, die 25000kWh, wird keine Stromsteuer aufgeschlagen, das heißt in meinem Preis für den Mieter steckt keine Stromsteuer, folglich bekomme ich (Wohnungsgesellschaft) sowie auch der Mieter keine Stromsteuer zurück, ok?


    Im Preis für die 5000kWh vom EVU stecken, wie oben erwähnt, die Netznutzungsentgelte, sowie auch die Stromsteuer - und die bekommt auch niemand zurück, weil der Strom ja vom EVU kommt, ok?


    Mit den Abrechnunsmodellen will ich gar nicht erst anfangen. Ich nehme einfach an dass alle Mieter dem KWK Strom zustimmen und ihn kaufen und dass das Summenzählermodell angewendet wird. Ich hoffe damit alle Probleme los zu sein.


    sorry wenn ich nerve ;)


    tschau

  • puh


    naja fast ;)

    Zitat


    Objekt mit 40000kWh Bedarf Elektroenergie pro Jahr.
    BHKW, nicht modulierend, erzeugt pro Jahr 30000kWh Strom.
    Durch die nicht Gleichzeitigkeit von Bedarf und Bereitstellung können von den 30000kWh 25000kWh im Objekt verbraucht werden = Eigenverbrauch.
    5000kWh werden demnach ins öffentliche Stromnetz eingespeist.


    okay...nehmen wir es mal so an


    Zitat

    Den KWK Bonus erhalte ich für die 30000kWh, ok?


    jepp


    Zitat

    Die 25000kWh kann ich als Wohnungsgesellschafft, der auch das BHKW gehört, an meine Mieter verkaufen, ok? (Der Einfachheit halber setzte ich hier den selben Preis für 1kWH an, wie der Mieter an das EVU zahlen würde)


    Ja,
    ABER Du verkaufst an Drritte (halt die Mieter) dadurch wird der Strom nach aktueller Lesart EEG-Umlagepflichtig
    ...auch wenn bisher wohl nicht eingefordert,
    sollte man die ab 2011 geltende 3,5cent in der aktullen Kalkulation berücksichtige
    Es sei denn, man findet andere Lösungen, z.B. Mieter-GbR, 1-€ Beteiligung (obwohl das schonwieder ein Umgehungstatbestand sein könnte)
    ...oder andere Konstrukte, die es umgehen sollen


    Zitat

    Die 5000kWh die eingespeist werden, werden mir nach EEX Baseloadpreis vergütet, ok?


    und

    Zitat

    Die 25000kWh entlasten das Netz des EVU um eben diese 25000kWh, also zahlt mir (Wohnungsgesellschaft) das EVU für diese 25000kWh vermiedene Netznutzung, ok?

    andersrum ;)
    also, für den eingespeisten Strom bekomme ich die vNNE,
    für den Selbstgenutzten nicht...physikalisch bescheurt, denn AUCH der selbstgenutzte entlastet das Netz....
    leider aber so nicht gesetzlich geregelt und es gibt NUR für eingespeisten die vNNE


    Zitat

    Die Entgelte für Netznutzung für die 5000kWh stecken ja im Preis für die Mieter, ok?


    hat sich damit wohl erledigt