Kondensationsstrom


  • Hallo miteinander,


    habe heute was Interessantes gelernt: offensichtlich kann gibt es bei Strom einen Phasenübergang und wenn man nicht aufpaßt kann dieser kondensieren und läuft dann vielleicht in den Gulli ?... 8o Spaß bei Seite, wer kennt sich da etwas besser aus und kann mir den folgen Satz etwas genauer erläutern. Danke + Gruss KWK


    Für den aus der KWK-Anlage an der Übergabestelle eingespeisten Kondensationsstrom vergütet der Netzbetreiber dem Einspeiser 50% des durchschnittlichen Preises für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig

  • wenn man googelt wie es der schnelle Manni auch getan hat findet man im Glossar bei


    http://www.solarregion.net/ind…ssary_de&glossary:token=k


    Kondensationsstrom
    Strom aus einem Kraftwerk, das die bei der Stromerzeugung anfallende Restwärme des Dampfes an die Umgebung abgibt und das daher nur einen geringen Wirkungsgrad erreicht (circa 30 bis 40 Prozent).


    Das hat mich doch etwas geschockt. Sollte der Netzbereit zuküftig für ein Dachslein mit sein rund 26% Wirkunggrad nur die Hälfte EEX zahlen wollen???


    Vermutlich ist wohl das Wort "Dampf" wichtig und auch der Gesamtwirkungsgrad gemeint. Frage mich nur warum der Netzbetreiber einen solchen Müll in sein Preisblatt für ahnungslose Bürger nimmt

  • wenn man googelt wie es der schnelle Manni


    Des einzige was in meinen Alter schnell geht, i werd schnell Müd



    Zitat

    Sollte der Netzbereit zuküftig für ein Dachslein mit sein rund 26% Wirkunggrad nur die Hälfte EEX zahlen wollen???



    Wenn Du für Deinen Dachs eine Kondesationsanlage hast


    z.B.


    http://www.kib1.ruhr-uni-bochu…m/kuehlturm_geometrie.png


    Quelle http://www.mactechnews.de/gallery/thread.html?id=71552


    eventuell etwas kleiner :blush2:


    und dort die Wärme verwuzelst so produzierst Du Kondensationsstrom den möchten
    die Stadtwerke nicht voll vergüten, solang Du Deinen Whirlpool füllst


    http://www.gruener-floss.de/as…s/DuscholuxWhirlpool.jpeg
    Quelle http://www.gruener-floss.de/html/body_whirlpools.html


    ist es kein Kondensationsstrom da der Wirkungsgrad gesamt ja Akzeptabel :whistling:

  • Das hat mich doch etwas geschockt. Sollte der Netzbereit zuküftig für ein Dachslein mit sein rund 26% Wirkunggrad nur die Hälfte EEX zahlen wollen???

    Ich würde das so interpretieren:
    Wenn Du die Abwärme nutzt, dann ist das KWK-Strom und wird entsprechend vergütet.


    Wenn Du die Abwärme nicht nutzt, sondern einfach an die Umwelt abgibst, dann ist das Kondensationsstrom. Die Bezeichnung ist bei nem Otto- oder Dieselmotor eigentlich Quatsch, wird aber wohl so bezeichnet. Dann bekommst Du eben weniger.


    Wie gesagt, persönliche Interpretation

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Danke für Eure Erklärungen insbesondere an Manni für seinen netten letzten Beitrag. :sehrgut: Ich werde jetzt diesen Tag doch mit eine schönen Schmuzeln beschließen und Richtung Bett wandern. :sleeping:

  • Für den aus der KWK-Anlage an der Übergabestelle eingespeisten Kondensationsstrom vergütet der Netzbetreiber dem Einspeiser 50% des durchschnittlichen Preises für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig


    Wo hast Du denn das her? Klingt irgenwie komisch. Vom Netzbetreiber gibt's KWK-Zuschlag und vNNE und nur bei der kleinen KWK existiert die Regel, dass ein üblicher Preis scharf zieht, wenn man sich nicht einigen kann. Ansonsten sind die größeren Anlagen in irgendwelche Bilanzkreise eingebunden, welche lang- und kurzfriste Bezugsverträge haben und im Spotmarkt bzw. Intraday handeln können. Warum sollte jemand sich mit 50% Grundlaststrompreis zufrieden geben (außer es ist grad Sonntag Nacht und der Wind bläst).


    Als Kondensationsstrom wird der Strom bezeichnet, der in großen Heizkraftwerken erzeugt wird, und nicht als KWK-Strom gilt.
    Bei einer Entnahmekondensationsturbine kann man eine flexible Menge an Dampf z.B. vor dem Niederdruckteil entnehmen und es in einen Heizkondensator leiten, wo z.B. die Fernwärme wieder auf Temperatur gebracht wird. Dieser Dampf fehlt dann in ND-Teil der Turbine zur Stromerzeugung. Die Stromverlustkennziffer liegt größenordnungsmäßig bei 0,15 : auf 6,5 kWh Wärme verliert man also eine kWh Strom.


    Wenn nun kein Wärmebedarf besteht, wird auch kein Dampf entnommen und der gesamte Dampfstrom steht zur Stromerzeugung zur Verfügung. Das ist aber kein KWK-Strom mehr, sondern heisst Kondensationsstrom, weil der Abdampf der Turbine auf sehr niedrigem Temperaturniveau nun im Normal-Kondensator verflüssigt wird.


    Im Gegensatz zur KWK in Blockheizkraftwerken und Anlagen mit Gegendruckdampfturbinen, in denen ein festes Verhältnis der Kuppelprodukte (starre Kuppelproduktion) vorliegt, erlaubt die Entnahmedampfturbine ein flexibles Verhältnis (lenkbare Kuppelproduktion). Den Anteil an KWK-Strom und Kondensationsstrom kann man anhand der Massenströme, Druck- und Temperaturverhältnisse ausrechen. Dazu gibt es ein Beiblatt von der AGFW.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Gunnar, ohne Sch.... hatte ich meiner Post als Anlage zu meinem Stromeinspeisevertrag. Dir auch Danke für Deine Aufklärung! Eigentlich etwas schade, doch kein Phasenübergang beim Strom. Dann wir wohl doch nichts aus meiner Hoffnung den kondensierten Strom wie Kondensmilch in Dosen zu speichern ....

  • Zitat

    Vergütung des eingespeisten Stroms
    Für den an der Übergabestelle eingespeisten KWK-Strom vergütet der Netzbetreiber dem Einspeiser den durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangen Quartal.


    Für den aus der KWK-Anlage an der Übergabestelle eingespeisten Kondensationsstrom vergütet der Netzbetreiber dem Einspeiser 50% des durchschnittlichen Preises für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.


    Dem Einspeiser bleibt es unbenommen, seinen KWK-Strom und Kondensationsstrom unter Einbeziehung des Netzbetreibers an Dritte zu veräußern (§ 4 Abs. 3 Satz 4 KWKG) oder die Billigkeit der einseitigen Preisbestimmung gerichtlich überprüfen zu lassen.


    Wie beim EEG braucht man auch beim KWK-G keinen Einspeisevertrag in der Zeit, in der der Förderzeitraum läuft. Danach können Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW auch weiter zum üblichen Preis einspeisen (ohne KWK-Zuschlag). Bei größeren Anlagen über 50 kW muss eine vertragliche Regelung her, da der Netzbetreiber "nicht angemeldeten" Strom gar nicht aufnehmen darf bzw. dafür Strafzahlungen berechnen muss. Daher muss man sich bei größeren BHKWs um einen Bilanzkreis (Händler) bemühen, der den rückgespeisten Strom aufnehmen möchte.


    Hast Du mal nachgefragt, was Dein Netzbetreiber unter Kondensationsstrom bei Anlagen unter 2 MW (üblicherweise BHKW) versteht? Bei BHKWs ist keine Entnahmekondensationsturbine vorhanden. Oder wird der Strom gemeint, der beim Laufen eines Notkühlers generiert wird?


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Ich habe mit Ihm in der Zwischenzeit gesprochen. Man versucht wohl offensichtlich eine reativ komplizieren Komplex aus unterschiedlichsten Reglungen und beteiligten Partnern in ein möglichst allgemein gültiges Vertragwerk zu bringen :verrueckt: .


    Falls ich :-(|__| ihn richtig verstanden habe , wird der Kondensationsstrom mittlerweile weiter gefaßt, als die ursprüngliche Bedeutung.


    Er nannte sogar eine konkrete BHKW Anwendung. Merkmal wäre demnach nur noch Prozeßwärme, die bei der Stromerzeugung ohne Nutzung in die Umgebung gegeben wird. Gruss, KWK