Gewerbe anmelden mit dem Dachs

  • Hallo zusammen!


    Ich bin ja immer noch im Entscheidungsfindungsprozess, ob ich mir letztendlich nun wirklich den Dachs als neues Haustier anschaffen soll. ?(
    Gestern war ich zufällig bei einem Bekannten von meinem Bekannten, von dem ich wusste, dass er ein BHKW im Keller stehen hat. Ich fuhr also zu ihm und wurde freundlich empfangen. Sehr erfreut war ich, als es sich bei dem BHKW tatsächlich um den Dachs handelte. =)


    Er berichtete mir, dass er ein Gewerbe als Stromerzeuger angemeldet hat. Dadurch erhielt er die Mehrwertsteuer zurück und kann alle Kosten des Dachses absetzen.


    Hat von Euch jemand Erfahrungen damit gesammelt?


    Techdachs

  • Ja, du kannst ein Gewerbe anmelden, bekommst aber nicht alle MwSt zurück, weil das Finanzamt das Beheizen des Gebäudes zu einem Teil als nicht gewerblich einstuft. Ich glaube ein wenig kommt es auch auf en Finanzbeamten an.

  • Mach es wie ich.
    Nachbarn belabern bis er entnervt aufgibt. (Geht auch beidseitig!!)
    Seine Heizung rauswerfen oder als Spitzenlastkessel stehen lassen
    (Nachteil 2x Gasanschlusskosten und Schornsteinfeger)


    Dachs auch gegen seinen Widerstand in den Keller einsperren und antreiben das er auch genügend warm wird :rolleyes:


    Dem Nachbarn Schüppe in die Hand drücken und einen schönen Schacht graben lassen,
    da wird dem dann auch schon mal schön warm.


    Nahwärmeleitung und Stromkabel in dem Schacht verbuddeln, beides schön anschließen und sich mit dem Nachbarn nach getaner Arbeit im Garten ein schönes kaltes Bier zischen.


    Lieferverträge nicht vergessen!!
    Oder ihr kauft gemeinsam und zahlt anteilig auch nur die Hälfte!
    Gewerblich könnt ihr euch dann als Kunden abrechnen und den Gewinn anteilig nach Verbrauch ausschütten.


    Auch wenn ihr mich langsam nervend findet.
    Alle die mit geringen Laufzeiten hadern.
    GEHT ZU EUREN NACHBARN!!! Versuch macht kluch!

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Nicht nur das Bernd wieder schlagkräftig alles auf den Punkt gebracht hat, lustig zu lesen ist es auch.

  • 8o


    Wow, bin Deinem Link gefolgt, AxelF. Dieses Thema ist ja der Hammer! Dennoch werde ich nicht drumherum kommen, mal mit meinem Finanzmenschen zu telefonieren.


    Techdachs

  • hi,


    wollte dann eben mal als betroffener folgenden brief ans finanzamt schreiben und quasi eine selbstanzeige starten!....


    "sehr geehrtes faa,


    da ich mit einem gewerblichen kfz unterwegs bin, dessen stromkennzahl ich nicht kenne, möchte ich schon heute - vorgreifend -eine selbstanzeige starten und für die privat genutzte wärme im kfz die steuern, nach kurzfristig nachzuholender berechnung, nachentrichten."


    .... oder so ähnlich ...



    .. auf jeden fall bezahle ich bisher dort für die wärme keine steuern und es wurden auch keine abschläge beim kauf des kfz gemacht (zb. - wir ziehen ihnen 11% von der vorsteuer ab, die für die wärmeerzeugung u. womöglich noch für die standheizung (privater luxus) zuständig ist!)


    .. auch müsste im gewerbeobjekt die private müllentsorgung durch pausenbrot und snacks, privates händewaschen, duschen, toilettieren, aufwärmen, usw. besteuert werden (alles kann natürlich auch privat genutzt werden...)!


    - für ihren kopierer ziehen wir ihnen mal 80% vorsteuer ab, da sie diesen vorraussichtlich überwiegend privat nutzen...
    - ihren pc ebenso, hier behalten wir uns 50% ein!
    - auch wird gerne mit bohrmaschinen private löcher gebohrt = 30% abschlag...... uund ## so weiter!


    ..... will heißen: "es geht mir nicht um die verhältnisse 50/50 oder 40/60... sondern ums prinzip! - wir betreiben gewerblich eine kwk-maschine und zwar gewerblich, weil wir es so wollen - punkt! und wir wollen natürlich alles daran setzen, mit dieser gewerblich erworbenen einrichtung eine positive bilanz zu erzielen - ja, die erzeugte energie muss verkauft werden - bravo faa ..... dafür müsst ihr aber auch die vorsteuer raustun und zwar komplett - weil "der unternehmer entscheidet was er anschafft und nicht das faa bestimmt was ins gewerbe kommt und ob sichs lohnt...!!" (indirekt über die afa tabellen ja doch...!)


    - reicht erst mal - denke ich!


    mydachs

  • :D Ja mydachs, ich meine auch das reicht.


    Was wolltest Du eigendlich mit Deinem Beitrag sagen ???


    Für die steuerliche Behandlung des Dachses gibt es Gesetze. Diese sind nicht nur für den Dachs geschaffen worden, sondern gelten allgemein.


    Hier wird zwischen "gewerblichem Betrieb" und "Privatentnahme" unterschieden.


    Da in der Regel dem Dachs, zu privaten Zwecken Strom entnommen wird und seine erzeugte Wärme das Gebäude heizt, ist nach dem Gesetz hier zu prüfen, wie die Anteilige "Privatentnahme" anzusetzen ist.


    Meinst Du das ??? :rolleyes:

  • Lieber Dachsfan,


    mußt Du denn immer alles so verbissen sehen wenn es um gesetzliche Dinge geht!!!!?????


    Mydachs schreibt mir aus der Seele :D
    Schau Dir doch mal den Deutschen Steuergesetzwahnsinn an ?( ?( ?(
    Wenn ich bedenke wieviel meiner Arbeitszeit ich damit "vergeude" um dem bürokratischen Wahnsinn gerecht zu werden und wieviel "Kohle" der Steuerberater kassiert nur damit ich weiß wieviel Steuern ich zahlen darf ;( ;(


    Einen Oscar für mydachs Beitrag ;) :]


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Mydachs hat nur seinen Frust zur Steuer Gesetzgebung rausgelassen und das ist durchaus zu verstehen. Leider hilft es nichts.
    Also nicht aufregen!


    Gruss
    Werner

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein