Vergütung III.Quartal 2010

  • Hallo Vergütungsrechner,


    vorgestern erhielt ich meine Vergütungsabrechnung vom EVU (s.Anhang). Nachdem ich sah, das mir die PV-Einspeisung von der BHKW-Einspeisung abgezogen wurde - mal ganz abgesehen von den Größenordnungen, das vergangene Quartal ist eh immer das ertragsschwächste... - ergab mein Anruf dort zwecks Klärung :
    "Wir können nur über einen Einspeisepunkt abrechnen..."


    Meine Argumentation, das mir am Ende dann die gesamte PV-Einspeisung über's Jahr von der - da ja abgezogen - BHKW-Einspeisung verloren geht, wurde nicht akzeptiert !?! :diablo:
    Unterliege ich einem Trugschluß ?
    Wie würdet ihr hier argumentieren ??? @:pille


    pamiru48


    PS: Es ist ein separater Einspeisezähler für die PV vorhanden, BHKW-Einspeisung über 2-Wegzähler. Die PV-Erzeugung/Einspeisung erhalte ich vorab als Abschläge, am Jahresende dann Abrechnung - wenn ich bis dahin warte, geht mir ggfls. eine Einspruchsfrist verloren ???

  • Moin Michael,


    ich denke das ist richtig so. Denn für den PV Strom bekommst Du ja ne extra Vergütung + Vergütung für Eigenverbrauch. Nimm mal Dein Zählerschema zur Hand und ordne die Zählernummern zu dann wirst Du sehen.


    mfg

  • Moin, Moin,
    jetzt hast noch einen Grund für schlaflose Nächte. Kannst dein Bett bald verkaufen.


    Forderungen verjähren nach 3 Jahre zum Jahresende. Also zum 31.12.2010 verjähren alle Forderungen aus dem Jahr 2007 und früher. Also keine Panik und Jahresabrechnung PV abwarten.


    Gruß Oscar

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • ich denke das ist richtig so.


    Wie soll dass denn richtig sein. Wenn ich am Auto zwei Tanks habe und den linken an Zapfsäule 1 mit 50 l betankt habe und den rechten an Zapfsäule 3 mit 50 l betankt habe, dann will der Pächter von mir Kohle für 100 l haben. Nach der Rechnung des EVU habe ich quasi nicht getankt, obwohl an beiden Uhren 50 l steht. Wie kaputt ist das denn ? ?( :@@-(

  • Hab mal das Zählerschema angehangen und die mir vom EVU dazu gemachten Erläuterungen bezüglich Abrechnung eingetragen - damit sollte es schlüssig geworden sein ?!?


    pamiru48

  • Wenn Zähler 3 ein Einrichtungszähler ist, dann kann ja das BHKW nur noch ins öffentliche Netz einspeisen. Sehe ich das richtig? Und was bringt das mehr als Stromverkauf an die Mieter? ?(

  • Wenn Zähler 3 ein Einrichtungszähler ist, dann kann ja das BHKW nur noch ins öffentliche Netz einspeisen. Sehe ich das richtig?


    Nein, auch wenn es ein Einrichtungszähler ist, heißt das ja nicht, daß hier kein Strom in der Gegenrichtung durchkann. Er wird nur nicht gezählt.


    Die Berechnung der einzelnen Posten auf dem Schaltungsschema ist nicht richtig! Da hat irgendjemand wohl einen Knoten im Kopf gehabt...


    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber:


    Erzeugung BHKW: Z2
    ok


    Erzeugung PV: Z4
    ok


    Einspeisung PV: Z3
    ok


    Eigennutzung PV: Z4 - Z3
    ok


    Einspeisung BHKW: Z2-Z1 @:pille
    quatsch, das müsste sein: Gesamteinspeisung minus Einspeisung PV, also Z1 (in Einspeiserichtung) - Z3


    Eigennutzung BHKW: Z2 - Z1 (Einspeisung) + Z1 (Bezug) @:pille
    quatsch, das müsste sein: Erzeugung BHKW - Eigennutzung BHKW, also Z2 - (Z1 (Einspeisung) - Z3) oder aufgelöst Z2 + Z3 - Z1 (Einspeisung)


    André

  • Einspeisung BHKW: Z2-Z1 @:pille
    quatsch, das müsste sein: Gesamteinspeisung minus Einspeisung PV, also Z1 (in Einspeiserichtung) - Z3


    Eigennutzung BHKW: Z2 - Z1 (Einspeisung) + Z1 (Bezug) @:pille
    quatsch, das müsste sein: Erzeugung BHKW - Eigennutzung BHKW, also Z2 - (Z1 (Einspeisung) - Z3) oder aufgelöst Z2 + Z3 - Z1 (Einspeisung)

    Du hast recht, Einspeisung BHKW ist Gesamt- abzüglich PV-Einspeisung.


    Eigennutzung BHKW muß aber nicht extra ausgewiesen werden da es die 5,11 komplett für Z2 gibt.


    mfg

  • Eigennutzung BHKW muß aber nicht extra ausgewiesen werden


    Ja - hatte ich nur mal zur Vervollständigung korrigierend dazugeschrieben, weil die Berechnung auf dem Zettel des EVU falsch war.


    Jetzt muß das nur noch das EVU verstehen, aber bei mir haben sie es nach einigem hin- und her und geht nicht und geht dann doch auch verstanden ;)


    Viele Grüße


    André


  • Ja - hatte ich nur mal zur Vervollständigung korrigierend dazugeschrieben, weil die Berechnung auf dem Zettel des EVU falsch war.


    Hallo!


    Bei meinen Beiden rechnet Eon auch die Einspeisung ins öffentliche Netz incl. der 5,11 Cent Zuschlag quartalsweise ab, der Zuschlag für eigengenutzten Strom wird seperat jährlich mit monatl. Abschlägen abgerechnet. Somit wird für den Zuschuß für eingengenutzten Strom auch die Differrenz aus Erzeugungssumme abzügl. Einspeisesumme gebildet und abgerechnet. Auf Nachfrage bekam ich die Auskunft das es nicht möglich sei den Erzeugungszähler für die 5,11 Cent Zuschlag gesamt abzurechnen. IMHO muß der NB wohl den eingespeisten Strom und den selbstverbrauchten Strom seperat ausweisen, warum auch immer.


    Zum Zählerschema: Eher ungünstig, da der BHKW-Strom nicht vorrangig selbst verbraucht wird.


    Viele Grüße
    Joachim