50% Förderung für BHKWs in Brandenburg

  • Tja
    ich konnt es selbst kaum glauben,
    aber das Land Brandenburg fördert über die InvestitionsBank tatsächlich energieeffiziente Maßnahmen.


    RENplus
    nennt sich das Programm
    und es werden tatsächlich 50% als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.


    Details muss ich mir noch anlesen,
    sieht aber wirklich ausgesprochen interessant aus

  • Das RENplus Förderprogramm für Maßnahmen im Land Brandenburg ist rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten aber erst im Juli / August beschlossen bzw. veröffentlicht worden.
    Hier einige Eckdaten:


    - gültig für das Land Brandenburg bis zum 31.12.2013
    - für jurist. Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts (außer Bund) in Einzelfällen für natürliche Personen
    - Anträge formgebunden vor Beginn der Maßnahme
    - bis zu 50% Zuschussförderung, im öffentlichen Sektor bis zu 75%
    - Mindestzuschuß 5000 EUR
    - keine Förderung bei unwirtschaftlichem Betrieb
    - förderfähig sind Investitionen mit Planung & Durchführung:
    Energierückgewinnung (bspw. Lüftung) außer Abgaswärmetauscher (max 30% Zuschuss)
    Wärmepumpen COP mind. 4,0 (Luft-WP 3,3)
    KWK-Anlagen nur bei dauerhafter Unwirtschaftlichkeit ohne Förderung
    Energieeffizienzverbesserungen ab 30% bei Prozessen im Gewerbe
    Wärme-/Kältespeicher bei Jahreswärmebedarfen ab 50 MWh (max. 40% Zuschuss)
    Nahwärmenetze ab 75% KWK/Erneuerbare Energien
    Biomasseanlagen (max 30% Zuschuss)
    Wasserkraftanlagen, Tiefengeothermie tiefer 400m
    Innovative & effiziente Lsg. zur Energieerzeugung, -anwendung und -versorgung
    ...
    sonstigen Maßnahmen für Energieeffizienz & erneuerbaren Energien


    Auf Nachfrage bei der Anlaufstelle für BHKW-Anträge wird zur Antragstellung aufgemuntert aber aufgrund mangelnder Erfahrungen können zu den widersprüchlichen BHKW-Förderbestimmungen keine Angaben gemacht werden:


    Nach 4.3 sind Maßnahmen nicht förderfähig, deren dauerhafter wirtschaftlicher Betrieb unter Berücksichtigung der Förderung vom Antragsteller nicht gesichert werden kann.


    Nach 5.7 sind Anlagen mit einem Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) nur förderfähig, wenn trotz dieses Vergütungsanspruches ein dauerhafter wirtschaftlicher Betrieb nachweislich nicht gewährleistet ist.


    => Was soll hier 'dauerhafter Betrieb' bedeuten? - Die steuerliche Abschreibungszeit für BHKW beträgt in der Regel 10 Jahre. Die Abnahmeverpflichtung des örtlichen VNB für den eingespeisten Strom endet für Anlagen größer 50kWel nach 30.000 VBh bzw. spätestens 6 Jahren. Wenn dann noch keine Amortisation erreicht wurde, könnte der kostendeckende Betrieb ohne Kreditrückzahlung möglich sein (schwarze Null) aber mit Kapitaldienst eben nicht.


    Vielleicht gibt es ja unter den Lesern kreative Köpfe, die sich reale Konstellationen ausdenken, wo beide Bedingungen erfüllt werden können. - Mir ist dazu noch nichts eingefallen, was den Aufwand der Antragstellung wert wäre.



    Denkmaler



    p.s. Gemäß Pkt. 2.5 sind im Einzelfall auch Veranstaltungen (zum Beispiel Informationsveranstaltungen, Seminare und andere Kommunikationsmaßnahmen) zur Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg förderfähig. Mit einem passenden Veranstaltungsort im Land Brandenburg, einigen passenden Vorträgen und Kosten von mindestens 10.000 EUR könnten wir auch das nächste Forentreffen gefördert bekommen. Allerdings wären mind. 5000 EUR selbst zu organisieren, was aber bisher in dieser Höhe auch nicht erforderlich war.

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  • Hat funktioniert!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!11
    Förderbescheid zum Whispergen kam am 14.12.2011. 40% Zuschuss auf die förderfähigen Nettokosten.

    Eigenverbrauch mittels Vitovalor PT2 (seit 10/2019) und 12,54 kWp PV-Anlage mit SMA Tripower 12000 (seit 03/ 2013)
    aktuell für 2018 79% Eigenstromversorgung durch BHKW und PV :thumbup:


    seit 01/2002 Volleinspeisung mit PV-Anlage 5,06 kWp :thumbup: