Noch mehr Energie sparen

  • Hallo,


    die 5 Cent pro KWh Einspeisevergütgung kann man sich doch eigentlich echt in die Haare schmieren.


    Macht es nicht mehr Sinn, wenn man den gewonnen Strom direkt wieder in Wärme umsetzt ? Z.b. durch einen Heizstab im Kessel oder einen Tauchsieder im Rücklauf ??


    Dadurch würde man Laufzeiten verringern und Gas einsparen..


    Was haltet ihr davon ?



    Gruß

  • Nein das würde keinen Sinn machen. Die 5,11 Cent nach KWKG bekommst du für den produzierten Strom. Egal ob du ihn selber verbrauchst oder einspeist.
    Wenn Du ihn selber verbrauchst sparst du die die Bezugskosten von sagen wir mal 20 Cent.
    Wenn du deinen Strom allerdings durch einen Ohmschen Widerstand "verheizt", könntest du das Gas, was Du zusätzlich für die Stromerzeugung benötigst, auch direkt verbrennen. - Das würde Dir die relativ hohen Wartungskosten Deiner Verbrennungskraftmaschine ersparen.


    Ein anderer Ansatz wäre eine Kopplung mit einer Wärmepumpe. siehe dazu Gaswärmepumpe
    Das macht aber auch nur bedingst Sinn, weil das ganze BHKW System dann anders ausgelegt werden muss. Über die Kosten eines solchen Systems wollen wir hier mal gar nicht sprechen.


    @:pille


    Lg


    Philipp

  • Ähm, hier ein Auszug:



    Grüße
    Philipp

  • Danke Phillip für das Posten der Rechtsgrundlage der Förderung.
    War mir garnicht bewusst das man zu der EEX und den VNE noch was dazu bekommt.... :-(|__|
    Das Thema Eigenstromnutzung verbessern durch "verheizen des Stroms", ist bereits Thema im Forum gewesen.


    Allerdings ging meine Frage eher an den Fragesteller.
    Solange er in den 10 Jahren steckt sieht die Sache immer noch anders aus als danach.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Auch wenn das schon mal Thema war...


    Sofern der Gaspreis über EEX-Baseload und VNNE unter Berücksichtigung des BHKW Verlustes liegt, rechnet sich das, sofern dadurch die Laufzeit nicht abnimmt. Dadurch würde nämlich die Stromeigennutzung, Erzeugungsförderung aber auch Wartung und AfA sinken. Weiterhin darf dadurch der Stromzukauf nicht zunehmen weil mehr verbraucht wird, als zeitgleich erzeugt wird. Also müsste eine Steuerung den Heizstab ein/aus bzw. über ein Thyristor oder separate Schütze bei Drehstromheizstäben modulierend schalten.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Moin,


    Zitat

    Also müsste eine Steuerung den Heizstab ein/aus bzw. über ein Thyristor
    oder separate Schütze bei Drehstromheizstäben modulierend schalten.

    am besten wäre das über Thyristorsteller zu bewerkstelligen. Den kann man mit einem 0-10V Signal ansteuern, also stetig ;) Die gibts für Wechselstrom und Drehstrom relativ günstig.


    Sach mal Neuendorfer, irgendwie kommt mir der Kater in deinem Avatatr bekannt vor, kann das sein? _()_



    Gruß
    Tom

  • Moin,


    Sach mal Neuendorfer, irgendwie kommt mir der Kater in deinem Avatatr bekannt vor, kann das sein? _()_


    Gruß
    Tom


    Hihi, der ist knuffig :love: Glück für Dich, dass ich den nicht heimlich zwischen dem Steuerungskram eingepackt hab ^^|__|
    Gruß Susi

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Moin,


    Zitat

    Hihi, der ist knuffig :love: Glück für Dich, dass ich den nicht heimlich zwischen dem Steuerungskram eingepackt hab ^^|__|

    na da hätte der Karton aber noch bisschen größer sein müssen, obwohl, er ist ja noch am Wachsen der "Kleine" :D



    Gruß
    Tom

  • Sofern der Gaspreis über EEX-Baseload und VNNE unter Berücksichtigung des BHKW Verlustes liegt, rechnet sich das, sofern dadurch die Laufzeit nicht abnimmt.


    Tut mir leid, wenn ich widerspreche, aber:
    Es kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein, KWK-Zuschläge dafür abzugreifen, dass der mühsam erzeugte KWK-Strom wieder per Widerstandsheizung in Wärme rückgewandelt wird. In diesem Fall kann man sich den Betrieb der Anlage, die deutlich höhere Wartungskosten verursacht, auch schenken und Wärme direkt aus dem Erdgas erzeugen bzw. wenn der Strompreis momentan so niedrig ist oder ein großer Überschuss vorliegt, kurzzeitig auch per Heizstab Strom in Wärme zu wandeln. (Bei negativer Regelleistung müsste auch begründbar sein, dass keine Netznutzungsentgelte anfallen, da eine atypische Netznutzung vorliegt).


    Ein flexibles KWK-System zeichnet sich
    a) durch einen gewisse Modulationsfähigkeit aus, gekoppelt mit
    b) einem ausreichenden Wärmespeichervolumen zu zeitlichen Entkopplung der Strom- und Wärmebereitstellung und
    c) alternativen Wärmequellen (Spitzenlastkessel, Heizpatronen) zur Vermeidung eines Must-Run-Betriebs.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Natürlich ist das nicht im Sinne des Erfinders. Aber wenn es sich rechnet ist es für uns gebeutelte KWK-Betreiber die 3-5 cent pro kWh elektrischer Energie bekommen - was weniger als der kWh Preis für Gas ist - durchaus eine Option.


    Würden BHKW-Betreiber einen realistischen Preis für z.B. die VNNE oder eine bessere Grundvergütung bekommen, also einen fairen Preis, würde sich die Problematik gar nicht stellen.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo!


    Tut mir leid, wenn ich widerspreche, aber:
    Es kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein, KWK-Zuschläge dafür abzugreifen, dass der mühsam erzeugte KWK-Strom wieder per Widerstandsheizung in Wärme rückgewandelt wird.


    Natürlich ist das nicht im Sinne des Erfinders. Aber wenn es sich rechnet ist es für uns gebeutelte KWK-Betreiber die 3-5 cent pro kWh elektrischer Energie bekommen - was weniger als der kWh Preis für Gas ist - durchaus eine Option.


    Würden BHKW-Betreiber einen realistischen Preis für z.B. die VNNE oder eine bessere Grundvergütung bekommen, also einen fairen Preis, würde sich die Problematik gar nicht stellen.


    Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen :!: Allerdings scheint mir so, als das der Staat das gar nicht anders will, warum sonst ist im Vergleich die Vergütung für eingespeisten Strom gegenüber Solarstrom so niedrig und warum läuft die Förderung eines BHKW nach 10 Jahren aus und bei Photovoltaik erst nach 20 Jahren :?: Das KWK-Betreiber für eingespeisten Strom weniger bekommen als der anteilige Brennstoff und Wartung Kosten verursacht ist ja wohl auch nicht im Sinne des Erfinders :!: Oder doch :?: Ich für meinen Teil würde unter heutigen Gesichtspunkten keine BHKW´s mehr einbauen, alleine das über einjährige Theater mit dem Netzbetreiber nach Einbau des "Erzeugungszählers" war mehr als abschreckend.


    Viele Grüße
    Joachim, der auch darüber nachdenkt den Strom lieber zu verheizen als dem Netzbetreiber für weniger als den Gestehungskosten zu überlassen

  • Also in dem alten Thread, momentan zu faul zum suchen, war der Endtenor.
    In ganz eng umrissenen Szenarien lohnt sich sogar das verheizen per Heizstab.
    Viel besser, aber halt auch teurer ist Einsatz einer geregelten Wärmepumpe, die nur die Überschußenergie verwendet.


    In der Förderphase sind die eng umrissenen Szenearien für den Heizstab geringer als nach der Förderung.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang