Probleme der Netzbetreiber mit den EEG


  • wo ist also die Regelenergie enthalten,


    Die Regelenergie ist eine Systemdienstleistung, die bei den Übertragungsnetzbetreibern als Kostenstelle geführt wird. Das betrifft aber nur den Leistungspreis, der in die Netzentgelte einfließt.


    Der Arbeitspreis (nicht bei Primärregelleistung, nur bei Sekundär- und Tertiär-RL) wird nur fällig, wenn auch Regelleistung benötigt wird, d.h. wenn sich ein Bilanzkreis nicht an seinen prognostizierten Fahrplan hält. Die Regelenergie wird dann zwischen den Bilanzkreisen mit Abweichungen als Ausgleichsenergie verrechnet. Das ist ein anderes Wort für den selben Vorgang. Regelenergie ist die technische, Ausgleichsenergie die buchhalterische Domäne.


    Beispiel: Es gibt vier Bilanzkreise: A, B, C und D. In einem Abrechnungsintervall (Viertelstunde) gibt es folgende Abweichungen: A:+5 B:-5 C:-10 D: 0. Es werden also in Summe 10 Einheiten Regelenergie benötigt, um die Bilanz auszugleichen. Diese sind mit dem durchschnittlichen Arbeitspreis des Regelenergieaufrufs zu bewerten, z.b. 100 €/pro Einheit. Damit müssen B und C 500 bzw. 1000 Euro für die Ausgleichsenergie zahlen und A erhält 500 Euro, zusätzlich gehen 1000 Euro an die Regelenergielieferanten. Der Arbeitsanteil ist für den Netzbetreiber nur ein Verrechnungsposten zwischen den Regelenergielieferanten und den Bilanzkreisen und geht nicht in die Netzentgelte ein. Im Falle von A:+5 B:-5 C:-10 D: +10 haben wir auch Abweichungen vom Bilanzkreisfahrplänen, da sich die Abweichungen ausgleichen, ist der Preis der Ausgleichsenergie Null weil keine Regelleistung und damit -arbeit benötigt wird.


    Zitat

    hat Er gemurkst kostet es entweder Regelenergie oder er meldet grad noch rechtzeitig das Er auf den Papier wo Strom gekauft hat, weil real wird Er ja wohl nicht nach Leipzig an die Börse fahren und noch drei Schubkarrn Strom holen


    Ja, genau. Wenn der Bilanzkreisverantwortliche merkt, dass der Fahrplan nicht hinhaut, kann er entweder die eigenen Produktionsanlagen rauf und runterfahren, Abschaltverträge triggern oder im Intraday-Handel rund um die Uhr bis 5 Viertelstunden vor Lieferung Fehlmengen an der Börse beschaffen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Beispiel: Es gibt vier Bilanzkreise: A, B, C und D. In einem Abrechnungsintervall (Viertelstunde) gibt es folgende Abweichungen: A:+5 B:-5 C:-10 D: 0. Es werden also in Summe 10 Einheiten Regelenergie benötigt, um die Bilanz auszugleichen. Diese sind mit dem durchschnittlichen Arbeitspreis des Regelenergieaufrufs zu bewerten, z.b. 100 €/pro Einheit. Damit müssen B und C 500 bzw. 1000 Euro für die Ausgleichsenergie zahlen und A erhält 500 Euro, zusätzlich gehen 1000 Euro an die Regelenergielieferanten. Der Arbeitsanteil ist für den Netzbetreiber nur ein Verrechnungsposten zwischen den Regelenergielieferanten und den Bilanzkreisen und geht nicht in die Netzentgelte ein. Im Falle von A:+5 B:-5 C:-10 D: +10 haben wir auch Abweichungen vom Bilanzkreisfahrplänen, da sich die Abweichungen ausgleichen, ist der Preis der Ausgleichsenergie Null weil keine Regelleistung und damit -arbeit benötigt wird.


    Gunnar ich liebe Deinen Untergründigen Humor in Deinen Beiträgen


    auch setzt du im Gegensatz zu mir immer Kommas und Punkte, sicher auch an der Richtigen stelle,
    trotzdem eine Frage, glaubst Du wirklich das die paar Leser die uns hier noch geblieben das verstanden :pfeifen:


    Aber so groß wie die letzten Leser meinen sind die Unterschiede nicht,
    nur wie man es Verständlicher kriegt das ist schon noch etliches an Arbeit |__|:-)

  • Pff na bakmas halt an :S





    Das betrifft den Bezug von Energie aus dem Netz, Stromeinspeiser zahlen prinzipiell nichts:


    Selbiges wurde auch nicht behauptet, aber wenn der BHKWbetreiber einen Kunden 50 m weiter
    Strom zu sagen wir 22 ¢ das KWh verkauft so wird der Kunde nicht bereit sein sagen wir 5 ¢ den
    Netzbetreiber zusätzlich zu geben, ergo geht das Geld den verkäufer in der Kalkulation ab, selbst
    wenn Er es rein Juristisch garnicht zahlt, nur haben tut er es nicht ;(




    Zitat

    Dort wird angenommen, dass der Strom erst mal in den Bilanzkreis als Stromkonto des zugeordneten Energiehändlers fließt und dann von oben über die Spannungsebenen HöS-HS-MS-NS zum Endkunden geleitet wird, der das Netz bezahlt. Wenn ein Stromeinspeiser auf MS-Ebene einspeist bekommt er die vermiedenen Netzentgelte der HöS+HS-Ebene erstattet, der Endabnehmer im NS zahlt nach wie vor das gleiche an seinen Netzbetreiber: Einen Teil bekommt der NS-Netzbetreiber, einen anderen der MS-Netzbetreiber und der Rest der Einspeiser auf MS-Ebene.


    Tja Gunnar genau das ist das worums geht, was die annehmen ist mir ehrlich gesagt schnurz


    Wir diskutieren hier den Fall wo nix in HöS-HS-MS-NS geht sondern vom Huber 50 oder 100 m weiter
    zum Meier, oder im Fall vom Fritz von seinen Privathaus ins Hotel, keine irgendwelchen Ebenen wo
    irgendwelchen Bevollmächtigten auf Zeiger schauen und Börsenspiele machen.


    Wir fragen hier uns als einfache Leut die alle 4 Jahr wählen wozu?


    Spinnen die da Oben, wie kann es sein das 100m Kabel das seit 40 Jahr abgeschrieben
    plötzlich mehr kosten soll als die Erzeugung von den Strom?



    Zitat

    Bei den vermiedenen NNE ist es so, dass nur das vergütet wird, was auch gemessen wird. Wenn der Netzbetreiber also einen niedrigen Arbeitspreis und einen hohen Leistungspreis ansetzt, dann bekommen die ohne Leistungsmessung auch nur den Arbeitspreis.



    Aufpassen jetzt wirds andersrum im Andersrumdenken


    Wenn ich vom Huber zum Mayer liefere vermeide ich Netzkosten, den ich brauch ja den ganzen
    HöS-HS-MS-NS Schmarrn nicht müßt also das eigentlich zusätzlich zum Liefern kriegen, ich bin
    ja von Haus aus Großzügig ( gut das meine Frau nicht mit liest ) mein also die sollen sich das
    behalten und dafür nix verlangen.



    Insofern kann ich Deiner Aussage


    Zitat

    aber ansonsten ist das aktuelle Briefmarkenschema (fester Preis für jede Netzebene) m.E. eine praktikablere Lösung.


    für BHKWs die Verbrauchernahe stehen nicht zustimmen, wenn ich ein Ökohändler
    wär der Timbuktustrom nach Kleinhermansdorf liefern kann dadurch würd ich wohl meinen :applaus:

  • oh man,


    auch wenn mich das Thema Netze mächtig nervt
    und auch ich höchst unzufrieden bin mit der Situation gerade für kleine Dezentrale Einspeiser,
    erscheint mir diese Diskussion ganz schön prinzipiengeritten


    tzzz
    und nun muss ich auch noch in Richtung pro Netzbetreiber argumentieren


    1. kann der Firtz ganzjährig sämtlichen Strombedarf für seine Objekte decken?
    2. kann er es IMMER in vorgegebener Qualität, wie Spannung, Frequenz, Blindleistung und co?
    ...allein hier seh ich schon Probleme


    aber falls ja,
    dann gibts auch ne Lösung...einfach so machen wie gewollt...direkt beliefern,
    denn wenn er es immer kann (und da muss er nichtmal groß auf die Qulität achten, das das große Netz wohl immernoch aufpassen würd) dann würde er natürlich auch immer einen Leistungsbezug in seinem Kreis von Null haben und damit auch zur Zeit der Jahreshöchstlast (Maßgabe zur Berechnung des NNE) und damit auch den Gleichzeitigkeitsfaktor auf NULL setzen, ergo keine Netzentgelte.
    ...Tja, und wenn das alle so machen kostet uns das Netz
    -um es mit Mannis "Stil" zu sagen-
    NIX



    So,
    dann noch nen Wort zu den Netzkosten...und warum die Abgeschribenen -diesmal lass ichs klein- ja Nix kosten


    Was glaubt ihr denn, was Netz kostet?
    Ich hab ja keine Ahnuing....wie lang hält denn so ein Netz?
    Klar, grundsätzlich ja ewig und da wir ja weg vom Gleichstrom sind, haben wir auch keine Migrationssorgen
    aber irgendwann muss man ja wohl doch mal ran...wann?....alle 60 Jahre?...so im Schnitt?
    Und was kostet da so ein Meter?...so im Schnitt?
    Sicher, irgendwo in der Pampa pflügt mans einfach ein...aber gibt auch städte, wo mal ne Straße gequert werden muss, nen Bürgersteig aufgebuddelt usw
    Zum Glück bezahlt man ja noch nicht (im Straßenbau leider schon oft üblich) ne Wiedererschliessung, also noch recht sozial das ganze, dass die Kosten auf alle aufgeteilt werden
    ...und nen bissl Pflege ist wohl auch mal drin, Isolatoren kontrollieren, nen toten Storch rauskratzen, etc


    Bleiben wir mal bei den Erneuerungskosten
    38mio Haushalte in Deutschland auf 1,7mio km Netz
    macht also im Schnitt 22,4m pro Haushalt an Stromkabel
    und da es alle 60 Jahre erneuert werden muss, also 22,4m/60a =37cm/a die im Schnitt pro Haushalt saniert werden müssen
    und wat kostet nen Meter...so mit allem drum und dran?...500€?
    macht also 186€
    und das bei angenommenen 3.500kwh pro Haushalt glatt 5,3 cent/kwh


    So, ich glaub ich geh jetzt ne Runde :uebel:
    ...dass ich mal in meinem Leben gezwungen bin so ne Art pro-Netz-Stellung zu beziehn, hätt ich kaum gedacht :uebel:


    Klar,
    hat die Rechnung ihre Schwächen...wie gesagt, ich kenn nicht die Zahlen und hab nur Werte ausgedacht
    dennoch vielleicht mal interessant...die 22m pro Haushalt find ich erstmal recht greifbar
    und ja, auch Gewerbe und co dürfen sich daran beteiligen,
    und nein, der Storch hängt immernoch in der Leitung, und Netzverluste sind immernoch nicht dabei
    und falls hintertupflingen gerad ne Stammessitzung macht und die lokalen Kapazitäten nciht reichen und was übern Trafo ausm andern Tal von nem Wasserwerkeines Grantlers kommt, auch nicht...und der Typ, der aufpasst falls mal doch unerwarteterweise ein Dachs mal ausfällt und dann ausm Notstromer noch paar kw nachschiebt auch nicht.... und und und


    Trotzdem zeigt es wohl, dass Netz nicht nix kostet
    auch wnen man gerne kritisch hinterfragen soll ob es da immer mit rechten Dingen zugeht (und die BNA auch fleissig aufpasst)


    ---------


    So,
    nun aber wieder nen bissl sachlicher und weniger nach der Systemfrage.
    Der Gesetzgeber hat ja nunmal schon viele Rechte den Kleinen -insbesondere den BHKWs- eingeräumt
    nur dummerweise sowas von ziellos, dass er die überhaupt nicht nutzen kann.
    - KWK-Strom ist stromsteuerbefreit...na immerhin,
    aber nutzt ja nichts, wenn ein kleiner es einfach nicht backen kann es sinnvoll zu nutzen
    warum nicht einfach ne Stromsteuerrückerstattung fordern (wie beim HZA die Energiesteuer)? relativ einfach, unproblematisch, gerecht....und absolut zielführend. Ja es könnte m.E. sogar per Verordnung geregelt werden, denn das Gesetz ermächtigt die ausführende Behörde im Sinne des Gesetzes zu handeln. Und wenn es nicht im sinne des Gesetzgebers wäre, warum gibts denn diesen Passus?
    Neee, es ist einfach nciht umzusetzen...gewollt schon (sagen die zumindest)...dann solln die gefälligst auch die Regelung dazu finden.
    - nächster Punkt wären die vermiedenen Netznutzungsentgelte
    auch hier hat der Gesetzgeber gesagt, dass es den dezentralen Einspeisern zusteht
    fein, dummerweise steht der Aufwand in keinem Verhältnis...also gibts nur Arbeitspreis vergütet und nicht den Leistungspreis
    Warum nicht -wie in viiiielen Bereichen üblich- einfach ein synthetisches Lastprofil fordern?
    Vattenfall z.B. hat an jedem BHKW eine Lastgangmessung dran....and er Datenbasis kanns also nicht scheitern. Schwupps, deren Daten genommen und nen Profil draus generiert, damit auch die BHKW-ler gerechterweise den zustehenden Leistungsanteil bekommen


    hier 2 cent, da 2 cent....lass mal es bei den 4cent bleiben
    und dann mit nem EEX von meientwegen 5cent
    könnt man vielleicht bei 9cent landen....dass, sollte dann wiederum schon reichen, damit keine anlagen verscrottet werden müssen


    Alles da,
    alles in Gesetzen geregelt
    ...dummerweise so unpraktisch, dass es den ersten Satz eines jeden Gesetzes wiedersprciht (die fangene wohl immer mit "Ziel des Gesetzes ist es, dass...")



    Ich persönlich,
    fänd ja noch anderer Regelungen viel besser....pragmatischere
    Warum nicht für Kleineinspeiser das Netz als Puffer nutzen lassen....also den Rückwärtslaufenden Zähler
    Klar wird hier nicht jede kwh auseinanderdividiert und damit "ungerecht", aber der "Schaden" würde in einem sehr gesunden verhältnis zum Nutzen stehen. Da könnten wir glatt sämtliche Förderungen abschaffen und dennoch ein Konjukturprogramm für BHKWs auslösen.
    Das unkontrollierte Einspeisen kann auch Netzlasten verursachen
    und damit man sich hier fairerweise beteiligt, wäre mein angebot, dass die Netzbetreiber halt das recht bekommen die anlagen aus der Ferne für einen definierten Zeitraum lahmlegen können...ähnlich wie mans ausm Bereich der Nachtspeicher oder WP-Tarifen kennt.
    Aus diesem Nutzen begleichen wir die "Schuld" und falls es mal nicht reichen sollte -theoretischerweise-...was soll's, letztlich zahlt mans auch über die NNE mit...aber dafür keinen KWK-Zuschlag oder der gleichen mehr und nen Berg an Bürokratie spart man sich auch noch


  • auch setzt du im Gegensatz zu mir immer Kommas und Punkte, sicher auch an der Richtigen stelle,
    trotzdem eine Frage, glaubst Du wirklich das die paar Leser die uns hier noch geblieben das verstanden


    Es reicht mir schon, wenn ich es schaffe, dass die hier mitlesenden Profis ihren Horizont ein Stück erweitern können. Ich lerne an der ein oder anderen Stelle schließlich auch dazu.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)


  • Wir diskutieren hier den Fall wo nix in HöS-HS-MS-NS geht sondern vom Huber 50 oder 100 m weiter
    zum Meier, oder im Fall vom Fritz von seinen Privathaus ins Hotel, keine irgendwelchen Ebenen wo
    irgendwelchen Bevollmächtigten auf Zeiger schauen und Börsenspiele machen.


    Meinetwegen. Fallbeispiel:
    Der Huber hat ein BHKW mit 10 kW und will Strom an den Meier drei Häuser weiter verkaufen.


    Der Meier kann nun entweder Strom vom EVU beziehen (Werte pro kWh als Hausnummer):
    5 ct Stromerzeugung
    5 ct Netznutzung
    2 ct Konzessionsabgabe
    2 ct Stromsteuer
    2 ct EEG-Umlage
    3 ct MWSt
    ------------
    19 ct Summe


    oder der Huber macht ihm ein Angebot, nachdem er sich KWKG §4(3) Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht angeschaut hat:

    Zitat

    Weist der Betreiber der KWK-Anlage dem Netzbetreiber einen Dritten nach, der bereit ist, den eingespeisten KWK-Strom zu kaufen, ist der Netzbetreiber verpflichtet, den KWK-Strom vom Betreiber der KWK-Anlage zu dem vom Dritten angebotenen Strompreis abzunehmen. Der Dritte ist verpflichtet, den KWK-Strom zum Preis seines Angebotes an den Betreiber der KWK-Anlage vom Netzbetreiber abzunehmen.


    Huber kann nun z.B. 7 ct/kWh verlangen. Er bekommt dann vom Netzbetreiber diese 6 ct plus die vermiedenen Netznutzungsentgelte (nur die von MS und darüber, die Briefmarkengebühr innerhalb des NS-Netzes bleibt) und natürlich den KWK-Zuschlag. Der Netzbetreiber verkauft an Meier den Strom weiter:
    7 ct Stromerzeugung (an Huber)
    5 ct Netznutzung (wovon z.B. 2 ct an den Huber gingen)
    2 ct Konzessionsabgabe (an die Stadt)
    0 ct Stromsteuer (entfällt weil KWK kleiner 2 MW und ortsnaher Verbrauch)
    2 ct EEG-Umlage (an den ÜNB)
    3 ct MWSt (an den Staat)
    -------------
    19 ct Summe


    Ist kein großer Unterschied.


    Die Variante "Einspeisung des KWK-Stroms ins Netz mit Verkauf an einen Dritten" ist für kleine KWK-Anlagen nicht wirklich interessant, das schreibt auch:
    http://www.vdi.de/fileadmin/vd…ten-Text-BWK_7-8-2010.pdf Bei größeren Anlagen, die leistungsgemessen werden, kann man durch eine zeitliche Optimierung den notwendigen Zukauf für den eigenen Bilanzkreis optimieren, indem man bevorzugt Spitzenpreisstrom generiert und nur den billigen Nachtstrom nachkauft.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)



  • Hmmmm


    Gunnar


    so neben der Schalung machen ( da ich aber jetzt bald 50 Jahre auf den Bau bin,
    hab ich etwas Resthirnkapazitäten frei ) für die Silotrennwände Hackschnitzel,
    schau ich mir Deinen Rechnung an und denk Kaufmann ist Er keiner der Gunnar




    Also nach Deiner Rechnung kriegt der Huber ( BHKW Betreiber zu Hinterhugelhampfing da hier )


    7 ¢ zusammengesetzt aus 5 ¢ + 2 ¢ aus der Netzgeschichte, Du schreibst selber


    5 ct Netznutzung (wovon z.B. 2 ct an den Huber gingen)


    Nur Gunnar dann darfst oben nur 5 ¢ fürn Mayer rechnen den die 2 ¢ krigt der Huber vom Netz



    Deine Rechnung tät eigentlich so ausschauen


    5 ct Stromerzeugung (an Huber)
    5 ct Netznutzung (wovon z.B. 2 ct an den Huber gingen)
    2 ct Konzessionsabgabe (an die Stadt)
    0 ct Stromsteuer (entfällt weil KWK kleiner 2 MW und ortsnaher Verbrauch)
    2 ct EEG-Umlage (an den ÜNB)
    3 ct MWSt (an den Staat) ( die tät etwas weniger werden )


    macht 17 ¢ die der Mayer Zahlt und 7 ¢ die der Huber kriegt


    so war das aber nicht gewollt


    gedacht war der Mayer zahlt 19 ¢ und was gespart ist kriegt der Huber


    Aus Sicht von Huber wären das


    5¢ fürn Strom 2¢ aus der Netzeinsparung + 2 ¢ vermieden Stromsteuer
    macht 9 ¢ statt 5¢ ergo 180% von der Ersten Lösung und 180 % sind für mich nicht


    Zitat

    Ist kein großer Unterschied.

    _()_

  • Hallo,


    ich denke es wäre besser, ihr würdet erst mal den Strompreis ermitteln, den der Betreiber bekommen muss, damit sich die Anlage erst mal bezahlt macht.
    Mit den zuletzt genannten 5 bis 9 Cent ist das auf jeden Fall nicht möglich.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Warum nicht für Kleineinspeiser das Netz als Puffer nutzen lassen....also den Rückwärtslaufenden Zähler
    Klar wird hier nicht jede kwh auseinanderdividiert und damit "ungerecht", aber der "Schaden" würde in einem sehr gesunden verhältnis zum Nutzen stehen. Da könnten wir glatt sämtliche Förderungen abschaffen und dennoch ein Konjukturprogramm für BHKWs auslösen.

    hallo firestarter,


    das ist meine Forderung seit 17 Jahren. Kannst hier im Forum nachlesen.
    und da die BhkWs meist tags laufen hätte das EVU auch noch den Gewinn, dass nachts geliefert wird und tags der Strom zurück gegeben wird.
    wäre unbürokratisch, keinerlei Abrechnung, wenn man seinen Zähler auf Null ausbalanciert. Wer trotzdem Überschuss-Einspeisen will,
    rechnet halt nach KWK ab, wenn ihm das zu wenig, -bei einer Bestandsanlage-, dann muss er ja nicht Einspeisen.
    Und die 5-10 kW tun dem Netz in keinster Weise weh. Ich seh da keinen Schaden für die EVUs. Im Gegenteil könnten sie
    bei einer Großstadt 2 Mitarbeiter einsparen. "Au wei, jetzt bin ich vielleicht wieder in ein Fettnäpfchen getreten"


    Fritz

  • oh man,


    auch wenn mich das Thema Netze mächtig nervt
    und auch ich höchst unzufrieden bin mit der Situation gerade für kleine Dezentrale Einspeiser,
    erscheint mir diese Diskussion ganz schön prinzipiengeritten



    Seh ich komplett anders, sehr Überrascht :D


    Ich seh da ist Grundsätzlich was Falsch gelaufen und bedarf einer Korrektur,
    Angi hat die Laufzeit von AKW's korrigiert das war Mist, Sie könnt also mal was Gut machen |__|:-)


    Zitat

    tzzz
    und nun muss ich auch noch in Richtung pro Netzbetreiber argumentieren


    ich denke eher es dauert noch bis Du bereit bist Deinen Standpunkt zu Wechseln ^^|__|


    Zitat

    Was glaubt ihr denn, was Netz kostet?
    Ich hab ja keine Ahnuing....wie lang hält denn so ein Netz?
    Klar, grundsätzlich ja ewig und da wir ja weg vom Gleichstrom sind, haben wir auch keine Migrationssorgen



    Vor etwa 3 Jahren würde das letzte Gleichstromnetz in New York außer betrieb genommen,
    nach 125 Jahren, nicht weil unbrauchbar, weil der Aufwand ein Restnetz zu Versorgen zu Hoch


    http://www.heise.de/newsticker…om-Versorgung-197183.html


    Also Dein


    Nix


    kann ich so schon mal nicht stehen lassen, weder Fritz noch ich haben geschrieben das wir für
    das Niederspannungsnetz nix Zahlen wollen, nur nicht Pauschal einen Preis der ausgekobelt wurde
    um die dezentrale KWK zu Killen.


    Ein Preis der bestehend ist aus realen Kosten des Netzabschnittes ( alle Werte die älter als
    20 Jahre sind also

    Null
    )


    anteilsmäßig an genutzter Länge mal kWh schau ich also meinen Netzabschnitt an, Fritz kann
    seine Beobachtungen selber Schildern, kein Toter Storch keine Isolatoren seit 20 Jahren
    nix, sollt ein Bagger das Verletzt haben :pfeifen: so hatt der das bezahlen müßen.


    Ich trau mich so wie Du behaupten eine Vergütung in der Niederspannungsebene dürft
    höchstens 0,5 ¢ kosten je kWh


    Darin nicht enthalten Dienstleistungen wie Regelenergie und Blindstrom, Frequenzhaltung
    Spannung und die krieg ich besser hin wenn meine Wasserkraft mal steht, ist die Spannung
    in dem Netzteil mehr als Mau.



    Zitat

    hier 2 cent, da 2 cent....lass mal es bei den 4cent bleiben
    und dann mit nem EEX von meientwegen 5cent
    könnt man vielleicht bei 9cent landen....dass, sollte dann wiederum schon reichen, damit keine anlagen verscrottet werden müssen


    in den Punkt stimm ich Dir zu, aber Fuchs nicht, aber da muß man auch die Wärmenutzung und
    Eigenstrom einrechnen und wenn man dann es nicht kann, sollte man die Finger von lassen
    und Dinge machen wo man was versteht davon.



    Zitat

    Ich persönlich,
    fänd ja noch anderer Regelungen viel besser....pragmatischere
    Warum nicht für Kleineinspeiser das Netz als Puffer nutzen lassen....also den Rückwärtslaufenden Zähler



    Da bin ich dagegen, ist wie Solarzellen mal 1 Mark fürs kWh geben, ach da muß man was
    tun das dauert eh, nein dezentrale KWK soll nicht plötzlich der Buhmann sein, Weil auch kleine
    Sünden wachsen sie wen nicht Reue gezeigt wird und gebeichtet zu großen aus, tja
    als Altbayer hat man noch Religionsunterricht :P



    Ein Saubergeführtes Niederspannugsnetz benötigt wenig Regelenergie und
    da ist wahrscheinlich ein Genrationsunterschied, ich mag meine Anlagen
    selbst Optimieren, nach Strom, Wärme Kälte und bisher ist unklar im EEG wie die
    Abschaltung über 100 kW Entschädigt werden soll, als man Verkauft Klimatsierung
    und plötzlich geht das BHKW aus, man soll zwar den Strom vergütet bekommen aber
    alles andere :strafe:


    Nein möglichst definierte Bedingungen ohne Schlupflöcher, die aber verlässlich das
    Planbar, ich S c h eiße ehrlich gesagt darauf alle 3 Jahre neue Geistesblitze vorgesetzt
    zu bekommen und gerade nach Umplanung im Bau befindliches wieder


    http://www.youtube.com/watch?v=0OHPJcclFhI


  • "Au wei, jetzt bin ich vielleicht wieder in ein Fettnäpfchen getreten"



    Fritz wo ich bin gibts keine Fettnäpfchen, nur noch Näpfchen,
    das Fett hängt schon ringsrum an den Wänden ;)



    Zitat

    da die BhkWs meist tags laufen hätte das EVU auch noch den Gewinn, dass nachts geliefert wird und tags der Strom zurück gegeben wird


    Die Auffasung ist halt aus einer Alten Zeit, heut gilt selbige Ansicht nicht mehr,
    es kann Mittags ein Überschuß vorhanden sein wo jedes kW schmerzt, es kann
    auch ein Riesenloch sein, fluktuierende Einspeiser lasen keine verläßlichkeit zu.


    Es ist einfach so wenn es für alle verbindliche Regeln gibt, wer Regelenergie verursacht
    zahlt dafür, so gibts keine Schlupflöcher, wenn ich alle Triks die ich den letzten Jahren
    kennengelernt hab und wo dann nach einigen Jahren zu einer noch Komplizierteren Neufassung
    des EEG geführt haben, hier reinschreiben würd so wär der Beitrag viermal so lang
    wie der von firestarter. Es sollte ein Regelung sein wo der Technische Sinn im Vordergrund
    nicht och das merkt doch keiner.



    Ich nehm Dein Beispiel neue Zähler von einen Zukünftigen Dienstleister, leider ist
    kein fleisiges Bienchen in Sicht, einspeisten von Punkt A nach Punkt B


    1,5 ¢ für Messdienstleister


    1 ¢ maximal für die Nutzung der Niederspannungsebene


    2¢ EEG-Umlage ( gilt nicht für die Zukunft )


    1 ¢ für die Gemeinde weil ich auch da mich für eine Entfernungsgerechte Vergütung raufen würde


    pluß sagen wir 10,5 ¢ Stromverrechnung


    macht inclusive MWST so um 19 ¢


    Eine Frage an euch Zwei Saldierer ( Zähler läuft mal so mal so )
    wie würdet Ihr in den system die EEG-Umlage rechnen :~~

  • Eine Frage an euch Zwei Saldierer ( Zähler läuft mal so mal so )
    wie würdet Ihr in den system die EEG-Umlage rechnen

    überhaupt nicht, die Arbeit würden wir uns sparen!
    Es ist ja nicht wirklich Strom geflossen, nur mal schnell geliehen und dann wieder schnell genommen.
    Tauschhandel, die gerechteste Sache der Welt, und wir umgehen die Geldentwertung, und das FA sieht auch nichts, denn wo nichts ist,
    kann man nichts abrechnen. :rolleyes:


  • Also nach Deiner Rechnung kriegt der Huber ( BHKW Betreiber zu Hinterhugelhampfing da hier )
    7 ¢ zusammengesetzt aus 5 ¢ + 2 ¢ aus der Netzgeschichte, Du schreibst selber
    5 ct Netznutzung (wovon z.B. 2 ct an den Huber gingen)
    Nur Gunnar dann darfst oben nur 5 ¢ fürn Mayer rechnen den die 2 ¢ krigt der Huber vom Netz


    Naa, der Huber will durch den Stromverkauf an den Meier etwas zusätzlich verdienen, das wäre dann der gestiegene Erlös von 5 auf 7 ct/kWh. Der lässt sich realisieren, weil im ganzen Pott die 2 ct Stromsteuer fehlen und der Meier bereit ist, für Öko-Strom aus dem BHKW dasselbe zu bezahlen wie an seinen bisherigen Stromlieferanten.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo Energiepionier,


    kann ich bei Dir auch kostenlos übernachten? Ich würde auch abends schnell rein und früh schnell wieder raus?



    Hallo Manfred,


    welchen Preis müsste ich pro kWh für den Strom bekommen, den ich nicht selbst verbrauche und somit verkaufen muss, damit ich die Mehrkosten des BHKW in Höhe von 20.000 € gegenüber einer Gastherme in 10 Jahren wieder einnehme? Pro Jahr werden 24.000 kWh Strom erzeugt, davon 6.000 kWh selbst verbraucht.



    Mit freundlichen Grüßen