Probleme der Netzbetreiber mit den EEG

  • Servus Manfred,


    das Netz ist kein Puffer, das kann ich akzeptieren. Jetzt hab ich aber 180 m entfernt ein Hotel, und 250 m entfernt auch ein
    Anwesen, sogar mit Mittelspannungs-Trafo.
    Deiner Meinung nach müsste ich jetzt alle 3 Nachbarn, 3 Häuser weiter über das Netz kostenlos beliefern dürfen.
    Kurz gesagt, die Nachbarn, das bin ich selbst.
    Ich könnt jetzt jedes Anwesen von dem anderen beliefern. In 2en sind BHKWs vorhanden und im 3ten könnte 1 WKA angeschlossen werden.
    Darf ich aber nicht!


    Der Einfachheithalber, weniger Bürokratismus, hätte ich gesagt ich nutze das Netz als Puffer.



    Was räts Du mir jetzt??



    Gruß Fritz



    PS. Übrigens liegt auf halbem Weg auch noch eine Staustufe "Regnitz" Förstermühle dazwischen.
    Diese könnte, wenn ein WKA (mögliche Leistung 350 kW) realisierbar wäre, an meinen Mittelspannungstrafo angeschlossen werden.

  • Was räts Du mir jetzt??



    Raten kann ich viel, machbar muß es sein und derzeit ist die dezentrale KWK
    ganz schwer am Absteigenden Ast, viel meinen Mundhalten und hoffen langt :blush2:


    da bin ich sicher, das langt nicht :schimpf:


    Eventuell sollte man das Wort nicht Pauschalieren sondern mal im Einzelnen
    betrachten zur verdeutlichung mal wie es die Schönauer darstellen


    http://www.ews-schoenau.de/fil…erses/Preisblatt_2010.pdf


    http://www.ews-schoenau.de/fil…engen_Preise_2010_xls.pdf

  • Vom "Üblichen Preis" an der Börse EEX kann man nicht leben. Irgendwann sterben dann alle alten BHKWs! und aus ist es mit der alternativen dezentralen Versorgung im Niederspannungsnetz.


    Ein BHKW sollte immer so geplant sein, dass es den laufenden Betrieb überleben kann, d.h. die variablen Kosten und die jährlich auftretenden ausgabenrelevanten Fixkosten sollten erwirtschaftet werden können. Dazu zählt dann auch, dass sich die Volleinspeisung ggf. nur bei richtig großen BHKW lohnt und bei kleineren Anlagen der übliche Preis bzw. ein zeitvariabler Einspeisevergütung (kann man ggf. mit einem Stromhändler aushandeln) durch einen größeren Anteil bei der Stromeigennutzung ergänzt werden muss.


    Die Förderung nach KWK-G ist eher dazu da, dass diese kumulierten Pfennige dann insgesamt eine leistungsspezifischen Investzuschuss auf Raten darstellen. Das reduziert das Investrisiko, da man einen Teil der Anlage über die KWKG-Zuschläge refinanzieren kann. Der laufende Betrieb muss sich aber unter Auslassung sonstiger Vergünstigungen wirtschaftlich darstellen (tut es in der Regel auch).


    Bitte vergesst nicht, dass ein Großteil des Preises den der Nachbar für den Strom bezahlt, und dem man gerne selbst den BHKW-Strom verkaufen möchte, neben den Netznutzungsentgelten auch Steuern und Abgaben sind. Wir sollten darauf achten, dass der eigenerzeugte und -verbrauchte Strom nicht in Gefahr kommt, auch mit diesem Kostenblock belegt zu werden, wenn Gemeindekämmerer und Finanzminster irgendwann Begehrlichkeiten entwickeln. Mein Argument ist dann immer, dass das Gas ja schon besteuert ist und Konzessionsabgaben abwirft.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Ein BHKW sollte immer so geplant sein, dass es den laufenden Betrieb überleben kann,



    [Blockierte Grafik: http://rhew.eu/board/images/smilies/totlach.gif]


    Wie lange machst Du das Gunnar _()_



    Wenn ich alle Vorschriften und jetzt mach das so und nacha wieder anders, der
    über 30 Jahre der ich das jetzt mache, aneinanderreihe und die Kontinuität darin betrachte,
    so stell ich fest bei der Bemerkung es ist 1 November Gunnar, das ist das Neumodische
    Hallowenn oder so nicht der 1 April ;)


    Allein die Geschichte der KWK im EEG ist geprägt von jetzt macha was und schauen was dabei
    rauskommt und dann machen wir das ganz anders der Gipfel ist die Rückwirkendeänderung das
    letzte mal, das hat manche Wirtschaftlichkeit :bomb: und nicht weil der Betreiber ein blöder
    D e pp war |__|:-)


    Zitat

    Die Förderung nach KWK-G ist eher dazu da


    Nö das war die Maulhalten Beruhigungspille für die Heimlichenetzenteignung


    http://bhkw-infozentrum.de/download/bvmkw/mk02_2000.pdf


    Seite 3 Mittlere Spalte "Gerechte Durchleitungsentgelte anstatt Beihilfen "


    tja Gunnar nicht das mir der Rössle besonders Sympatisch war ( Akktiv ist Er glaub ich
    nicht mehr ) aber trotzdem seh ich das so wie Er. Das KWK-G war nur um zu sagen
    ja ihr bekommt ja was dafür, inzwischen fallen einige schon raus und der Rest schläft schlecht.




    So genug gegrantelt


    Zitat

    Bitte vergesst nicht, dass ein Großteil des Preises den der Nachbar für den Strom bezahlt, und dem man gerne selbst den BHKW-Strom verkaufen möchte, neben den Netznutzungsentgelten auch Steuern und Abgaben sind.


    [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wi…de/2/25/Strompreis_2D.png]


    Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Strompreis ( nur zur Demo das ändert sich laufend )


    So schad das Justus nicht zur Zeit mitschreibt, hab fast seit den Stammtisch nix mehr
    gehört von Ihm, na ich hab mich ja auch nicht gerührt, hab selber grad ein Ariane V Problem.


    Errinnere ich mich Richtig an ein Gespräch mit den Buzzncheffe so fällt die Öko-Stromsteuer nicht an wenn
    nur auf der Niederspannungsebene.


    Zitat

    Wir sollten darauf achten, dass der eigenerzeugte und -verbrauchte Strom nicht in Gefahr kommt,


    ich find Deinen Humor immer herrlich Gunnar, warum bin ich gegen die Eigenverbrauchsvergüttung
    bei Solarstrom )))) ( nicht nur weil ich es ungerecht find den Nachtbarn den eigen Verbrauch zahlen zu lassen )
    denk mal ganz scharf nach :pfeifen:


    Zitat


    dass das Gas ja schon besteuert ist und Konzessionsabgaben abwirft.


    Gunnar fahr mal zum Kaffetrinken am Gardasee ( ach nein geht nicht ist zu weit von Dir )


    so Zahlst Du Maut auf der Italienischen Autobahn hin und Zurück auch, kannst nicht sagen
    ja bin ich hergefahren hab gezahlt, das muß gut sein :applaus:


    Nein geh ich mit den Netz durch öffentlichen Grund, wird das Fällig werden, sollte
    aber Entferungsabhängig sein nicht Pauschal.



    Der Postennetzentgelte ist eben auch so Pauschaliert, um im trüben zu Fischen


    Blindstrom, Regelenergie, Unterhalt, Ausbau, zertivizierer und was weiß ich wer da
    alles vom Kuchen will.


    In Fritz Fall, wäre zu beachten was hat Er für einen generator will der Blindstrom
    oder achtet der Stromerzeuger an sich schon auf Blindstromfreiheit ( Frequenzumformer z.B )


    braucht Er Regelenergie oder ist Er Netz neutral.


    Derzeit wird Er aber wenn Er über das öffentlich Netz fährt nicht um KWK und EEGumlage herumkommen,
    eventuell nur eine Frage der Zeit bis Er mich frägt ob ich Ihm meine Bodenrakete leihen kann



    http://www.youtube.com/watch?v=hK3R_V7QMMs


    ( extra in Englisch weil für manche leichter verständlich als Bayrisch :~~ )

  • Nach dem KWKG z.B. hat man einen Anspruch auf Erstattung der vermiedenen NNE bei der Stromeinspeisung. Ob die Berechnungen der NB korrekt sind darf auch angezweifelt werden.



    Die Betrachtung ist sehr Oberflächlich |__|:-)


    Was bedeutet NNE


    wird gern bezeichnet als Vermiedene Netzkosten :pfeifen:


    das ist so wie wenn man sagt ich bin Landstraße gefahren hab also die Autobahnmaut gespart


    Der Netzbetreiber wird meinen, Du hast inanspruch genommen Blindstrom, Spannungshaltung,
    Frequenzstabilität
    und Regelkosten, vermieden hast Abnützung des Netzes, das ist soviel wies ist :rtfm:


    Tja im Winter ist das sogar Mehrbelastung, der Draht wird weniger warm weil geringere
    Liefermenge, bleibt der Schnee länger liegen, also Mehrbelastung :strafe:

  • Wir sollten darauf achten, dass der eigenerzeugte und -verbrauchte Strom nicht in Gefahr kommt, auch mit diesem Kostenblock belegt zu werden, wenn Gemeindekämmerer und Finanzminster irgendwann Begehrlichkeiten entwickeln.

    Welch eine Großzügigkeit!!! Jetzt sollten wir auch noch Steuern und Abgaben zahlen, auf den Strom, der das Netz nicht einmal berührt.


    So was kann nur einer schreiben, der selbst kein BHKW betreibt. Gunnar, ich weiß Du verteidigst uns dass dieser Strom nicht mit Abgaben belastet
    sein soll. Aber so richtig überzeugend fühle ich mich nicht von Dir im Club B.KWK vertreten.
    In diesem Verein sollten die BHKW-Betreiber selbst Mitglieder sein, und nicht überwiegend Vertreter der kommunalen Stadtwerke.


    Dann bitte ich Dich einmal mir vorzurechnen, wie man von 4-5 Cent üblichem Preis bei einem Ölpreis oder Gaspreis von 4-5 Ct/kWh
    selbst mit einem Eigenanteil Strom von vielleicht 40 % , keine roten Zahlen schreibt.


    Deine Kommentare waren schon immer dahin gehend, möglichst komplizierte Lösungen zu finden, die nur helfen,
    BHKW-Interessenten abzuschrecken.


  • Deine Kommentare waren schon immer dahin gehend, möglichst komplizierte Lösungen zu finden, die nur helfen,
    BHKW-Interessenten abzuschrecken.



    Halt


    das betrifft nicht Gunnar allein, das ist das ganze System heut.



    möglichst wenig Sachbezug aber immer verteiltere Verantwortung, die irgendein
    von irgendwelchen Intressensgruppen abgesegneter Gutachter Zertifizieren soll,
    Zwei Jahr so, ein halbes wieder anders und dann ja des sehen wir den schon,
    was sowas kost Geld und ist nicht Planbar, ja aber nur kleiner BHKWler weil
    Du keine Ahnung hast was Politisch Sache ist und die Technik ist ja was überhaupt nicht
    relevant ist in den Zusammenhang :strafe:



    Das soll alles so sein das keiner letztendlich die Verantwortung trägt
    und durch die Merrit Order geschichte soll suggeriert werden Strom kost nix,
    das ist :schimpf:



    Wer hat den die A rschkarte durch die Merit Order Verschiebung an der Börse,
    die Großen Vier @:pille wer das glaubt ist aber sehr Naiv, die kleine dezentrale
    KWK und die ist nicht in der Lage sich zu Artikulieren, weil viel meinen mit
    Stillhalten werden schon noch ein paar Bröckerl vom Tisch fallen, als brav sein,
    dann bringt auch das Christkindel was, das hat kein Zeit das muß seinen Arbeitsplatz
    erhalten, weil der Ami Chrismascocacola Weihnachtsmann den bedroht :blush2:


  • Was bedeutet NNE


    Das sind die NetzNutzungsEntgelte, also der Preis, dem man für die Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie zu zahlen hat. Das Schma, auf dem sich der Gesetzgeber geeinigt hat, wie diese zu berechnen sind, kann man in der Stromnetzentgeltverordnung nachlesen: StromNEV


    Das Prinzip ist funktioniert nach der folgenden Wälzung: Die Kosten jeder Netz- oder Umspannungsebene werden gesammelt und zusammen mit den Kosten der vorgelagerten Ebene (Arbeits- und Leistungspreis der Netznutzung) an die nachfolgende Ebene weitergegeben. Jeder Netznutzer muss die Netzentgelte (Leistung und Arbeit) an seinen Netzbetreiber zahlen. Bei Tarifkunden ohne Leistungsmessung gibt's einen pauschalen Satz für die Arbeit und eine fixe Grundgebühr.


    Für dezentrale Einspeisungen bekommt der Einspeiser die vermiedenen Netznutzungsentgelte vom Netzbetreiber erstattet, da dieser ansonsten durch den Bezug vom vorgelagerten Netzbetreiber das Geld an diesen hätte abführen müssen.


    Zitat

    § 18(1) Entgelt für dezentrale Einspeisung
    Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten vom Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt. Dieses Entgelt muss den gegenüber den vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen.


    Zitat

    Der Netzbetreiber wird meinen, Du hast inanspruch genommen Blindstrom, Spannungshaltung,
    Frequenzstabilität und Regelkosten, vermieden hast Abnützung des Netzes,


    Diese Systemdienstleistungen sind bei den Aufwendungen des Netzbetriebes schon drin - es ist nun mal so, dass die Netznutzung über die transportierte elektrische Arbeit abgerechnet werden. Blindstrom wird in der Regel bis zu einem gewissen Verhältnis (Blind/Wirk) umsonst mitgeliefert, darüberhinaus wird er berechnet, bzw. es wird eine Kompensationsanlage notwendig.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Das was Ihr hier schreibt, versteht kein normal Sterblicher!
    Lasst das mal einem Stromverbraucher lesen, der schüttelt nur mit dem Kopf.
    Und auch einen normal sterblichen dezentralen Einspeiser mit unter 10 kW oder eigentlich 50 kW Leistung, sollte dieser Krampf
    vNNE und NNE nicht interessieren müssen.
    Damit sollen sich die Großen 4 bekriegen.
    Wir brauchen einfachere Lösungen.
    Ich hab so das Gefühl, dass man sich für sehr intelligent hält, weil man diese komplizierte Thematik begreift.
    Das begreifen auch die Politiker nicht, welche darüber abstimmen.


    Fritz

  • Bei Tarifkunden ohne Leistungsmessung gibt's einen pauschalen Satz für die Arbeit und eine fixe Grundgebühr.



    Ach Fritz


    einfach lesen und drüber


    _()_:pinch::sleeping::verrueckt::-)/)_()_


    ich empfinde es inzwischen als Sport dennen Ihr Gesülz so auszulegen das
    Ihnen die Ohren wakeln




    Jetzt mal andersrum, Du machst eine Leistungsmessung beim Einspeisungsort
    ins Niederspannungsnetz und eine Leistungsmessung am Bezugsort immer noch Niederspannungsnetz,


    ( Vorausetzung es gibt mal noch in diesen Jahrtausend ein fleisiges Bienchen
    das herumsummt und sollche Messungen als Dienstleistung macht )


    so müßte man, wenn Gunnar richtig zitiert hat, keine Pauschale Netzgebühr zahlen :whistling:



    Eventuell ein die sich dann an den Tatsächlichen Kosten Entfernungsmäßig orentiert :P

  • Diese Systemdienstleistungen sind bei den Aufwendungen des Netzbetriebes schon drin - es ist nun mal so, dass die Netznutzung über die transportierte elektrische Arbeit abgerechnet werden.


    Wenn ich so auf die schnelle die § überflieg, so seh ich keine große Änderung in letzter Zeit


    wo ist also die Regelenergie enthalten, bisher kenn ich das so der frührere Bilanzkreisbevollmächtigte
    ( man sieht an den Wort schon das Einfachheit und Sinnhaftigkeit was anderes ist )
    meldet einen Stromverlauf an wo Er einkauft oder selber produziert und seine Verbraucher das
    nehmen, Er hält also seinen Bilanzkreis sauber, hat Er gemurkst kostet es entweder Regelenergie
    oder er meldet grad noch rechtzeitig das Er auf den Papier wo Strom gekauft hat, weil real wird
    Er ja wohl nicht nach Leipzig an die Börse fahren und noch drei Schubkarrn Strom holen |__|:-)

  • Für dezentrale Einspeisungen bekommt der Einspeiser die vermiedenen Netznutzungsentgelte vom Netzbetreiber erstattet, da dieser ansonsten durch den Bezug vom vorgelagerten Netzbetreiber das Geld an diesen hätte abführen müssen.



    Selbst der real Exstierende Sozialismus und Lenin waren nicht so geschickt im Enteignen


    Gunnars Link zum § http://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__9.html im Detail


    (

    Zitat


    (2) Baukostenzuschüsse, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Anschlusses für die Einspeisung elektrischer Energie entrichtet wurden, sind anschlussindividuell über die Dauer von 20 Jahren linear aufzulösen.

  • Welch eine Großzügigkeit! Jetzt sollten wir auch noch Steuern und Abgaben zahlen, auf den Strom, der das Netz nicht einmal berührt.


    Ich sagte, wir müssen aufpassen, das dies eben nicht geschieht. Beim eigenverbrauchten Solarstrom hält das Finanzamt schon die Hand auf (MWSt) - wie ist das mit Strom aus Blockheizkraftwerken?


    Zitat

    Aber so richtig überzeugend fühle ich mich nicht von Dir im Club B.KWK vertreten. In diesem Verein sollten die BHKW-Betreiber selbst Mitglieder sein, und nicht überwiegend Vertreter der kommunalen Stadtwerke.


    Nur mal so als Randbemerkung: Ich bin im BKWK nicht als Vertreter von irgendwem sondern aus eigenen Stücken persönliches Mitglied geworden, weil ich KWK - egal in welcher Größenordnung - gut finde. Mitglied im BKWK kann jeder hier ebenfalls werden, die Clubmitgliedschaft ist auch gar nicht mal so teuer. Aber bitte nicht nur als passives Mitglied aktiv werden, sondern auch zu dem Mitgliederversammlungen kommen. Die nächste findet im kommenden Frühjahr statt, bei der auch der Vorstand incl. Präsidium neu gewählt wird.


    Zitat

    Dann bitte ich Dich einmal mir vorzurechnen, wie man von 4-5 Cent üblichem Preis bei einem Ölpreis oder Gaspreis von 4-5 Ct/kWh
    selbst mit einem Eigenanteil Strom von vielleicht 40 % , keine roten Zahlen schreibt.


    a) Ein Eigenstromanteil von vielleicht 60%-80% wäre besser, z.B. durch die Wahl eines kleineren BHKW (auch wenn die Wärmesenke dann nicht aus energetischen Gründen optimal genutzt werden würde) und durch eine optimierung der Steuerung -> stromgeführt & wärmegedeckelt. Modulationsfähigkeit hilft dabei ungemein, als ein reiner taktender Betrieb. Ansonsten muss man festhalten, dass aufgrund der relativ hohen Wartungskosten selbst ein abbezahltes BHKW es schwerhat, bei zu hohem Rückspeiseanteil eine schwarze Null zu produzieren.


    b) 5 ct Gaspreis / differentieller Wirkungsgrad von 90% + 3,5 Wartungspreis ergibt variable Stromerzeugungskosten von 8 ct/kWh. Ein Ertragsmix von 40% Eigenstromanteil (20 ct/kWh) und 60% Rückspeisung (5ct/kWh) ergibt einen durchschnittlichen Stromertrag von 0,4*20 + 0,6*5=8+3=11 ct/kWh. Reicht also, um die Maschine nach Auslaufen der KWK-Förderung in Betrieb zu halten. Gegebenenfalls kann mit einer stundengenauen Erfassung der rückgespeisten Mengen und der Verrechnung über Referenzpreise mit einem zeitabhängigem Tarif rückgespeister Strom etwas höher bewerten werden. Das wird aber im Durchschnitt nur 1-2 ct/kWh mehr sein. Frag doch mal bei Justus nach.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • > Bei Tarifkunden ohne Leistungsmessung gibt's einen pauschalen Satz für die Arbeit und eine fixe Grundgebühr.


    Das betrifft den Bezug von Energie aus dem Netz, Stromeinspeiser zahlen prinzipiell nichts: Dort wird angenommen, dass der Strom erst mal in den Bilanzkreis als Stromkonto des zugeordneten Energiehändlers fließt und dann von oben über die Spannungsebenen HöS-HS-MS-NS zum Endkunden geleitet wird, der das Netz bezahlt. Wenn ein Stromeinspeiser auf MS-Ebene einspeist bekommt er die vermiedenen Netzentgelte der HöS+HS-Ebene erstattet, der Endabnehmer im NS zahlt nach wie vor das gleiche an seinen Netzbetreiber: Einen Teil bekommt der NS-Netzbetreiber, einen anderen der MS-Netzbetreiber und der Rest der Einspeiser auf MS-Ebene.


    Zitat

    Jetzt mal andersrum, Du machst eine Leistungsmessung beim Einspeisungsort
    ins Niederspannungsnetz und eine Leistungsmessung am Bezugsort immer noch Niederspannungsnetz,
    so müßte man, wenn Gunnar richtig zitiert hat, keine Pauschale Netzgebühr zahlen


    Bei den vermiedenen NNE ist es so, dass nur das vergütet wird, was auch gemessen wird. Wenn der Netzbetreiber also einen niedrigen Arbeitspreis und einen hohen Leistungspreis ansetzt, dann bekommen die ohne Leistungsmessung auch nur den Arbeitspreis. Abhilfe schafft das Installieren eines Smart Meters, der nachweisen kann, dass man zur Netzhöchstlast auch eingespeist hat und somit auch Anspruch auf den Leistungspreis hat (ca 30-50 Euro/(kW * a) ). Das ist üblicherweise an einem Nachmittag / Abend im Winter, wenn das BHKW mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso läuft.


    Zitat

    Eventuell ein die sich dann an den Tatsächlichen Kosten Entfernungsmäßig orentiert.


    Dies ist das sogenannte Nodal Pricing, bei dem die Entfernung von Einspeiseknoten zum Ausspeiseknoten mit in die Berechnung einfließt. Wird in wissenschaftlichen Kreisen diskutiert, aber ich finde - obwohl eine "gerechtere Lösung" - diese Möglicheit wenig transparent und für den Null-Acht-Fuffzehn Nutzer auch nur schlecht nachvollziehbar. Vielleicht wird das was für das Übertragungsnetz, aber ansonsten ist das aktuelle Briefmarkenschema (fester Preis für jede Netzebene) m.E. eine praktikablere Lösung.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)