• Guten Tag,


    Ich spiele mit dem Gedanken ein mobiles BHKW einzusetzen und es so ganzjährig wärmegeführt einzusetzen. Daher habe ich erstmal zwei Fragen:



    1. Ist eine Einspeisung nach dem EEG bei einem mobilen BHKW (2 verschiedene Standorte, Sommer/Winter) möglich?


    2. Ist für eine mobile Anlage eine Baugenemigung notwendig? Falls nein, welche andere Prüfung oder Genemigungen sind für eine mobile Anlage notwenig


    Benötigte Wärmeleistung ca. 300Kwh (dh. vermutlich ca. 200Kwh elektrisch)


    Gruß Martin

  • Moin Martin

    Benötigte Wärmeleistung ca. 300Kwh (dh. vermutlich ca. 200Kwh elektrisch)

    da runzelt mir erstmal die Stirn _()_ _()_ Zahlen oder Einheiten verdreht??


    Schreib mal bitte was genau Du vorhast.


    mfg

  • Sorry, nochmal genauer Erklärt:


    Es soll im Winter die Heizung einer Produktionshalle ersetzt (bzw. ergänzt, die Ursprüngliche Ölheizung soll als Backup und Reserve für die ganz kalten Tage bestehen bleiben) werden. Heizölverbrauch im letzten Winter lag bei knapp über 30000 Liter. Das BHKW sollte eine maximale Wärmeleistung von 200-300kW zur Verfügung stellen können, dabei sollte so ich das bis jetzt bei anderen BHKWs gesehen hab eine elektrische Leistung von ca. 200kW zur Einspeisung nach EEG anfallen.



    Evtl. würden auch 150kW Wärmeleistung genügen wenn die Spitzen über die Ölheizung abfangen kann. Auf jedenfall soll das BHKW Wärmegeführt laufen.


    Im Frühjahr/Sommer hätte ich die Möglichkeit das BHKW in einem 40 Kilometer entfernten Freibad einzusetzen.


    Mir geht es jetzt noch nicht um die genaue Projektplanung und der Auslegung des BHKW sondern um die gesetzlichen Hürden.


    Also:
    Einspeisung nach EGG möglich?
    Benötigt man eine (bzw. sogar zwei Baugenemigungen, für beide Standorte?


    PS: Wir hatten in der besagten Produktionhalle vor einigen Jahren einen mehrtägigen Heizungsausfall (Austausch des Ölbrenner/Kessels), hierfür würde ein sogenannter Heizanhänger (350kW) zur Überbrückung gemietet. Hier war meines Wissens nach auch keine Baugenemigung nötig. Es handelte sich dabei um einen ganz normalen PKW Anhänger in dem eine Ölheizung+Öltank eingebaut war.

  • Oha,


    glaube nicht das es sich rechnet. Bei 200KW Wärme kommt so 90-120KW Strom raus - je nach Modell. Es wäre sicher möglich das als Container zu Installieren und mir ist auch keine Passage im EEG bekannt welche "ortsveränderliche BHKW" von der Vergütung ausnimmt.
    Jedoch könnte ich mir vorstellen das es a: arge Mehrkosten für Transport und Einbindung und b: bürokratische Hürden bei Abrechnung gibt.
    Ausserdem stellt sich die Frage ob die Fertigungshalle und das Freibad überhaupt geeignet sind - zb. Wärmebedarf nach Positivliste??


    mfg

  • Also Mehrkosten für Transport würden kaum anfallen, die meisten mobilen BHKW sind ja meist mit einem Fahrgestell ausgerüstet.


    "Wärmebedarf nach Postivliste"


    Was ist das denn nun jetzt wieder genau? Wird dort vorgeschrieben für was die BHKW Abwärme genutzt werden darf? Ich hab eine solche Postivliste nur im Zusammenhang mit Brennstoffen für den NAWARO Bonus gefunden. Hast du evtl. einen Link zu dieser Postivliste?

  • die meisten mobilen BHKW sind ja meist mit einem Fahrgestell ausgerüstet.

    Hä?? Da bin ich wohl im falschen Film - Notstromer haben Fahrgestelle aber BHKW im allgemeinen nicht weil ja meißt ortsunveränderlich!!


    Ja, eine Positivliste gibt es für den KWK-Bonus da wird tatsächlich vorgeschrieben für was die Wärme genutzt werden darf. Wenn Du nur die Grundvergütung willst kratzt Dich das nicht.


    Die von Dir genannte Liste für NaWaRo gibts auch noch, neuerdings geht das in der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung auf.


    http://www.bmu.de/erneuerbare_…gien-gesetz/doc/40508.php


    http://www.bmu.de/erneuerbare/energien/doc/1235.php


    mfg

  • Zitat


    Zitat von »matze2010«


    die meisten mobilen BHKW sind ja meist mit einem Fahrgestell ausgerüstet.

    Hä?? Da bin ich wohl im falschen Film - Notstromer haben Fahrgestelle aber BHKW im allgemeinen nicht weil ja meißt ortsunveränderlich!!





    Ich sagte ja auch "mobile BHKWs", und die haben öfters/manchmal ein Fahrgestell.



    In ner Kleinausführung siehts etwa so aus:
    http://www.gwh-hiddenhausen.de/waerme/mobiles_bhkw.php



    Gibts aber auch in größer wo das ganze in einem Container (samt Fahrgestell') eingebaut ist.


    Die Frage ist halt nur, wie es mit einer Baugenehmigung (für beide Standorte) aussieht, oder ob man diese durch den Mobilen Aufbau (nur ein Anhänger) umgeht. So wie es auch mit den sogenannten Heizanhängern gemacht wird?

  • Also die Idee finde ich wirklich gut, da muss ich doch gleich mal drüber nachdenken, so etwas meinem Energieversorger an zu bieten.

  • Also die Idee finde ich wirklich gut, da muss ich doch gleich mal drüber nachdenken, so etwas meinem Energieversorger an zu bieten.


    Die Idee mag gut sein allein, ich kenn das anders ein BHKW hat Stationär zu sein,
    denke jeder Versoger der Zahlen soll beruft sich darauf.



    Das hier ein Beispiel gezeigt wird wos anders ist, seh ich in der Tatsache begründet
    das macht ein Versorger selbst :pfeifen:


    Bin mir fast sicher wenn man da das Zollamt mit der Nase drauf stößt
    gibts Ärger, aber ich tus nicht nur Nachahmen würd ich die Sache nicht ohne mich
    Rechtlich vorher mehr als Schlau gemacht zu haben, weil Nachzahlungen sind
    in den Fall :tot:

  • Die Frage ist halt nur, wie es mit einer Baugenehmigung (für beide Standorte) aussieht,
    oder ob man diese durch den Mobilen Aufbau (nur ein Anhänger) umgeht. So wie es auch
    mit den sogenannten Heizanhängern gemacht wird?


    Baurechtlich gibt das nach den Beispiel Zwei Gebäude mit einer Garage wo das BHKW reinfährt


    [Blockierte Grafik: http://www.gwh-hiddenhausen.de…ol/waerme_bhkw-schema.gif]
    Quelle http://www.gwh-hiddenhausen.de/waerme/mobiles_bhkw.php


    im andern Bild auf der WWWseite sieht man sehr schön die gedrehten ( Offene Luftlöcher ) Ziegelsteine
    zum Schallschutz, auch die Tanks sind doppelt ausgeführt ( was bei EEG Treibstoffen aber bei
    längerer Lagerung ein Problem sein kann ) und so Baurechtlich zu behandeln.



    Rein EEG Rechtlich glaub ich nicht an die Sach und auf Räder schon gleich garnicht |__|:-)

  • Ist soweit alles Richtig was du schreibst, ich hatte eigentlich auch nicht daran gedacht das BHKW selbst zu betreiben, sondern das BHKW bauen und dem Energieversorger anschießend verkaufen.


    Was der damit dann anschießend macht, bzw. wo und wann er es wo und wann aufstellt, ist ihm überlassen.

  • Ja auf alle Fälle wird es nicht ohne Probleme zu machen sein, es muss ja an beiden Orten ein Einspeisezähler vorhanden sein.
    Wie das mit der Abrechnerei hinterher ausschaut weiß ich auch nicht, auch Zoll und BAFA wird bestimmt ein Problem.


    Aber ich sage mal, wenn die das da auch hin bekommen haben, wird es an anderen Stellen auch zu machen sein.


    Für mich ist das wieder mal ein Ansatzpunkt über solche Sachen nach zu denken.
    Und mal ganz ehrlich, der Gedanke ist nicht schlecht.

    Im Sommer und im Winter ist das BHKW voll ausgelastet und das ist schon eine Überlegung wert.