Berechnung kWh Preis

  • Hallo...Bitte um HILFE


    ich habe eine Frage... Wir als Hausverwaltung wollen ab dem nächsten Jahr BHKW`s der Firma green energy solutions in einigen Mehrfamilienhäusern einbauen. Wollen dann auch später als Contractor tätig werden.


    Nun habe ich die Kosten für Heizung, Wartung und kWh sowie Schornsteinfeger sprich die Gesamtkosten Heizung.


    Rechne ich jetzt nur die Gesamtkosten duch die verbrauchten kWh um den Mietern einen Preis pro Kilowatt Stunde zu nennen...


    Wie ist das mit dem Leistungsverlust Wirkungsgrad der muss ja sicherlich in die Berechnung mit einfließen.?



    Bin erst seit vier Wochen tätig in diesem Bereich für mich alles noch NEULAND..

  • Hallo Sandy,


    herzlich willkommen im Forum.


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    Also viel Spaß hier im Forum. :thumbup:

  • Jaja immer diese bösen Chefs...


    Also im Grundsatz ist es halt so das man nur den Ansatz der Wärmeerzeugung als Heizkosten in Rechnung stellen kann,
    also ca 66,6% der eingestezten Energiemenge, hängt halt vom BHKW ab.
    Ansonsten gilt die Heizkostenverordnung wie bei einem normalem Heizkessel, der übrigens immer stehen bleiben sollte als Backup bzw. Spitzenlastkessel.
    Der Strompreis den man den Mietern anbieten kann ist frei verhandelbar, dort könnt Ihr nehen was ihr kriegt, solange der Mieter es halt aktzeptiert, er hat ja eine einfache Wechselmöglichkeit wenn ihm der Preis nicht schmeckt.
    Die meisten geben entweder eine Bestpreisgarantie, oder bieten keine Grundkosten oder geben einen Rabatt auf den Strompreis des loaklen Anbieters.
    Das ist völlig frei.


    Ansonsten solltest du wirklich mal die Suchfunktion nutzen, grade der User "Herzogsweg16" hat einiges darüber geschrieben.
    Das alles hier nochmal zu tippen, grenzt an eine Arbeitsbeschaffungmaßnahme.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo,


    zum Strompreis (bei Verkauf an die Mieter)
    wurde ja schon etwas gesagt...fei verhandelbar


    dennoch,
    kann man hier darauf hinweisen,
    dass es interpretationsspielraum gibt, z.B. wie der Verkauf (falls beim contracting drittanbieter im Spiel) der Strom noch EEG-Umlagepflichtig ist.
    Hier kann man schwer eine 100pro aussage treffen,
    denn die Frage wird schon bei den Rechtsanwälten unterschiedlich beurteilt (bzw Konzepte ala 1€ Beteiligung)


    Bei der Wärme
    ist es auch nicht sooo einfach, da bisher nicht rechtlich einwandfrei geklärt
    Aber hier zeichnet sich eine Lösung ab,
    denn es wird in Kürze eine neue Richtlinie zur Heizkostenvorordnung veröffentlich. Ist zwar keine "Norm" an sich,
    beschreibt aber den "Stand der Technik" und hat damit gute Chancen auch rechtssicher beurteilt zu werden. Hier wird dann der Gasbezug [minus] dem Gasbezug für Stromproduktion und auch Verluste in einem angemessenem Verhältnis gesetzt und so sollte eine sinvolle und nachvolziehbare Abrechnung gewährleistet werden.
    Praktisch, haben die meisten BHKW betreiber es eh schon fair und nachvollziehbar gestalltet.


  • Wie ist das mit dem Leistungsverlust Wirkungsgrad der muss ja sicherlich in die Berechnung mit einfließen.?


    Es gibt ein neues Bleiblatt zur VDI-Richtlinie 2077, das demnächst veröffentlicht werden soll: „Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen“


    Diese Wärmeerzeugungskosten können im Rahmen der Heizkostenabrechung auf die Bewohner umgelegt werden. Alles was übrig ist, gehört zum Kostenblock der Stromerzeugung. Darüberhinaus ist es Verhandlungssache, welchen Preis man bietet. Wenn man ein Contractor ist, will man eher den eigenen Anteil hoch schrauben. Wenn es eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder eine Baugenossenschaft ist, wird der Mehrwert unter den Nutzern verteilt: Hier würde ich einen niedrigeren Strompreis erwarten, der nur laufende Kosten und Rücklagen abdeckt.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin Moin

    „Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen“

    Klasse, hab ich nicht vor paar Wochen exakt darauf hingewiesen und ne neue Regelung gefordert! Wenn nur alles so zügig von statten ginge.


    mfg :-)@@(-:

  • Hm - klingt ja hoffnungsvoll...


    Wann (und woher beziehbar) könnte man denn absehbar damit rechnen ???


    pamiru48


    ich und funnar
    bekommen es bestimmt sehr fix mit, wenns öffentlich ist
    und geben es natürlich unverzüglich weiter


    ...erscheint erstmal als Vorlage
    und wenn keine groben Einsprüche als "stand der Technik"
    Ist zwar so kein Gesetz oder Norm,
    aber im Streitfalll würden wohl 98% der Richter es als einzigst (andere gibts ja nicht) Grundlage akzeptieren

  • Ist denn damit erfahrungsgemäß noch in den nächsten ca. 4 Wochen zu rechnen. Mein Datenerfassungsunternehmen bastelt gerade an meiner ersten BK-Abrechnung für das Jahr 2009 mit BHKW-Betrieb. @:pille

  • VDI 2077, Bl.2 steht für 2010-11 als Entwurf dort ziemlich weit oben in der Auflistung (als Entwurf gekennzeichnt). Von der Reihenfolge dort aber kann man m.E. keinen Erscheinungstermin ableiten...
    pamiru48