Hallo zusammen,
erster Beitrag = erste Frage
Grundsätzlich bieten sich zwei Abrechnungmöglichkeiten bei einem BHKW.
Abhängig von der Antriebsenergie kann nach KwK -oder bei regenerativer Antriebsenergie nach EEG abgerechnet werden.
Bei der KWK Abrechnung werden ausdrücklich die vermiedenen Netzkosten aufgeführt.
Bei der EEG Abrechnung tauchen verschiedene Boni auf , aber es fehlt der Hinweis auf die vermiedenen Netzkosten.
Warum ?
Sind die irgendwie schon durch die höhere Vergütung mit abgegolten ?
Vielen Dank für eine Erklärung,
Gruß LL+++