Keine vermiedenen Netzkosten bei Abrechnung über EEG ?

  • Hallo zusammen,


    erster Beitrag = erste Frage :)


    Grundsätzlich bieten sich zwei Abrechnungmöglichkeiten bei einem BHKW.


    Abhängig von der Antriebsenergie kann nach KwK -oder bei regenerativer Antriebsenergie nach EEG abgerechnet werden.


    Bei der KWK Abrechnung werden ausdrücklich die vermiedenen Netzkosten aufgeführt.


    Bei der EEG Abrechnung tauchen verschiedene Boni auf , aber es fehlt der Hinweis auf die vermiedenen Netzkosten.


    Warum ?


    Sind die irgendwie schon durch die höhere Vergütung mit abgegolten ?


    Vielen Dank für eine Erklärung,


    Gruß LL+++

  • Hallo,


    die Gesetze regeln die Vergütung. Was wie wann Vergütet wird gemäß deutscher Gründlichkeit genau festgelegt (heist nicht, dass ich das immer als gerecht empfinde).


    Die vermiedene Netzkosten sind im KWK-G aufgenommen, weil nach dem Preis der Leipziger Börse vergütet wird. Dieser Strom muss noch zu den Kunden gebracht werden. Was bei dezentrale Erzeugung entfällt. Daher noch die Vergütung der vermiedene Netzkosten (die Berechnung der EVU's halte ich für legalisierten Betrug). Bis 1999 wurde der PV-Preis in Abhängkeit des Preises vom Endkunden gebildet also incl. Netzkosten (90% des Grundpreises). Aus der Historie beim EEG ohne die Netzkosten. Die übrigen Boni dienen der Förderung von bestimmte Lobbygruppen

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)


  • Beim EEG gibts keine VNNE, ja die recht üppige Grundvergütung deckt das sozusagen mit ab. Punkt


    Beim EEG gibt's schon vNNE, aber nicht für den Betreiber. Die Vergütung für den EEG-Strom, die sich der Verteilnetzbetreiber vom Übertragungsnetzbetreiber wiederholt, wird gekürzt um die vNNE der erneuerbaren Einspeisungen.


    Das EEG und KWK-G funktionieren zwar nach dem selben Prinzip (Umlage und Feste Einspeisetarife bzw. fester Zuschlag), aber im Detail unterscheiden sie sich, wie man bei den vNNE sieht. Auch wird die EEG-Umlage auf den Strompreis draufgeschlagen, d.h. jeder Energielieferant muss die EEG-Umlage abführen - im Prinzip auch der MFH-Verwalter, der Strom an seine Hausbewohner liefert. Die KWK-Umlage wird allerdings auf die Netzentgelte addiert, d.h. das macht der Netzbetreiber. Wird wohl irgendwann vereinheitlicht werden müssen, sollen, dürfen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

    Einmal editiert, zuletzt von gunnar.kaestle ()

  • Wird wohl irgendwann vereinheitlicht werden müssen, sollen, dürfen.

    In Deutschland wird nichts vereinheitlicht. Es kommt dann ein neues Gesetz was die anderen ergänzt. Sieht man doch an den bestehende Gesetze. Mit Jeder Novelle wird das Gesetz länger. Komplizierter gehts kaum.


    Aber die Bürokraten werden dies irgendwann wieder Toppen. Wenn jeder die Gesetze verstehen würde, wären die ja arbeitslos.

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