Jahreswärmebedarf aufteilen auf Heizung und TWW

  • Für das Objekt das ich in meiner BA BHKW-technisch durchrechnen soll, habe ich leider nur den Jahreswärmebedarf des letzten Jahres zur Verfügung gestellt bekommen. Die Tagesgänge und den Jahresgang werde ich nach der VDI 4655 berechnen. Dafür muss man allerdings den Wärmebedarf getrennt nach Heizung und TWW angeben.
    Wie verteilt sich denn der Wärmebedarf prozentual in einem Mehrfamilienhaus (18WE)?
    Das Gebäude wird derzeit durch einen Gasbrennwertkessel versorgt, wobei die Warmwasserbereitung über ein Speicherladesystem (laut Ingenieur der Wohnugsgenossenschaft) realisiert wird. Augenscheinleich wird der TWW-Speicher wohl parallel über einen Wärmetauscher geladen.
    In meiner Berechnung habe ich jetzt einfach pauschal 70% Heizung und 30% TWW angesetzt.
    Vorschläge?


    tschau

  • Hallo,


    was qualifiziertes?
    ...da gitbs sichelrich irgendwo ne Norm


    was praktischeres?
    30% erscheinen mir recht hoch.


    Das Verhältnis ist ja auch davon abhängig,
    wie stark der Wärmebedarf im Objekt ist.
    Bei nem Passivhaus, wird der WW-Anteil wohl sehr hoch sein
    Bei nem Uralt-Ding, wohl recht niedrig da doch mehr in die Heizung geht
    ..weiterhin spielen die Verteilverluste ja eine Rolle,
    denn gerade bei nem MFH und ne unisolierten Zirkulation, ist der Wikrungsgrad äußerst dünn (eh bei der WW-Bereitung)


    Bei nem MFH, was nun nicht ganz so mies aussieht,
    würd ich grob 15% ansetzen

  • Als Orientierungshilfe:


    In meinem MFH mit 12 WE betrug der Gasanteil für die WW-Bereitung in den letzten 3 Jahren durchschnittlich 18% bei einem WW-Verbrauch von ca. 160 cbm p.a. So ähnlich sieht es auch (noch !) die HkVo vor - demnächst muß auch im Bestand ein WMZ dorthin !!! (also vor WW-Boiler)


    pamiru48

  • dafür gibts ne Norm?


    Also wenn ich die 1000kWh pro WE der VDI 4655 zugrunde lege, macht das 18000kWh TWW, was bei einem Jahreswärmebedarf von rund 130000kWh und einem Wirkungsgrad lauf Hersteller von 98% (bezogen auf Hs) zu grob 15% führt. Der Wirkunsgrad könnte aber etwas tiefer liegen, da ich die Vor- und Rücklauftemperatur noch nicht kenne.
    Das Gebäude wurde modernisiert. Also Außendämmung, bessere Fenster und modernisierte Anlagentechnik (Viessmann Vitocrossal 300 CT3). Was jetzt aber an den Warmwasserleitungen getan wurde...???


    tschau

  • Also ich habe jetzt die Verordnung nur bis zu dieser Formel gelesen. Aber mit dieser könnte ich ja, wenn die Wohnungsgesellschaft den Warmwasserbezug jährlich niederschreibt, die Menge an Erdgas ausrechnen, die zur Warmwassererzeugung benötigt wird. Was ja einen Prozentsatz des Gesamtbedarfs an Brennstoff darstellt...


    tschau

  • Hi Sebastian,


    Nach der HkVO ist gemäß § 9(2) die Kostentrennung in Heizung und Warmwasser wie folgt vorzunehmen:


    Als Energie für die Wassererwärmung werden 32 kWh je m2 Wohnfläche und Jahr der an die Warmwasserversorgung angeschlossenen Nutzeinheiten angesetzt. Bei fernwärmeversorgten Anlagen wird das Ergebnis durch 1,15 dividiert.


    Gruß Dietrich :S

  • Hi Sebastian,


    gehe unter google in die Hezkostenverordnung und Du wirst unter §9, Absatz 2 ganz unten das von mir Ausgesagte finden, wenn, wie in Deinem Fall keine Mengenzähler eingebaut sind.


    Gruß Dietrich :S