Ecopower 4.7: Software?

  • Hallo liebe Profis,


    mein Ecopower 4,7 läuft seit letzten Herbst. Nun mal eine Frage: Wo bekommt man dei Software her um sein BHKW optimal eizustellen.


    Meine Firma die es Installiert hat, hat damit wenig Erfahrung. Da ich selbst Elektriker bin, hätte ich mir das selber eingestellt. bei Ecopower bekommt man diese nur als Fachhändler.


    Kann mir jemand weiterhelfen.




    :sos:

  • Ich würde dir empfehlen eine Servicetechnikerschulung bei ecopower mitzumachen. Dann kannst du den Service auch selber machen. Du bekommst die Software und die Ersatzteile. Vom Fach her dürfte das ja kein Problem sein.
    Ich mache das auch.

  • @ voggi,


    das geht am Gerät selber mit einem PC und der Software eco Home. Laut Liste ecopower 155,- € Netto. Option muß aber vom freundlichen HB freigeschaltet werden. Geht auch noch mit eco Home über Fernwartung. Fernwartungskit kostet 592,- € und muß auch vom HB ebenfalls installiert und freigeschalten werden. ^^|__|

  • Hallo - hab `ne Weile geschwiegen, da meine 5,52 kWp-PV fertig werden mußte. Freitag ist Netzschaltung - mit Eigenverbrauch !!!


    Zur ecopower-Schulung - Jörg, festhalten :
    3 Tage à 950 € Euronen netto !!! Weiß ich so genau, weil mein HB 2 Leute schicken wollte...
    Was du da mit Fernwartung schreibst, kenne ich so nicht. Lt. einem Service-Techniker von ecopower, der wegen einer kleineren Störung mal hier aufschlug, solle die "normal anzufordernde Wartung `a 4.000 Std. so um die 350 € netto kosten incl. Wartungskit..." Da scheint sich etwas zu widersprechen... :wissenschaftler:
    Ich persönlich hab mich jetzt von dieser ecopower-Strecke der Wartung "auf eigens Risiko und Kosten" getrennt und geh eigene Wege...
    Wie sich der Unterschied Dachs # ecopower darstellt, kann ich nicht beurteilen. Nach den Forums-Beiträgen zu gehen, könnte es aber beim Dachs (auf Grund der fehlenden Modulation ?) evtl. etwas einfacher und kostengünstiger abzulaufen im Vergleich ?!?
    Rechne mal selbst : Die Schulung kostet dich "schlappe rd. 3.400 €". Bei 5.000 Bh mußt du von 10 Wartungen in 8 Jahren ausgehen - laß deinen eignen Aufwand weg, das Material brauchst du aber trotzdem - und das kostet dich für die 10 Wartungen trotzdem dann ges. ca. 1.800 € nach heutigem Preisstand... Vor dem Hintergrund kannst du dich nun selbst entscheiden - für eine "wirtschaftliche Lösung" ist beides langfristig nicht optimal... @:pille


    Ich beruhige mich so : 4.000 Bh wären beim Auto mit ca. 60 km/h Durchschnitt immerhin 240.000 km Laufleistung... Da relativiert sich's wieder :crygirl:


    Gruß, pamiru48

  • @ pamiru,

    Was du da mit Fernwartung schreibst, kenne ich so nicht. Lt. einem Service-Techniker von ecopower, der wegen einer kleineren Störung mal hier aufschlug, solle die "normal anzufordernde Wartung `a 4.000 Std. so um die 350 € netto kosten incl. Wartungskit..." Da scheint sich etwas zu widersprechen...


    Da hast Du wohl was falsch verstanden.


    Der Fernwartungskit ( Fernüberwachung mit Fernwirksystem) muß zusätzlich im Ecopower installiert und freigeschaltet werden, damit der HB mit seinem eco-Serv bzw. der Eigentümer selber per eco-Home über eine Datenfernleitung mit Hilfe eines PC Zugriff auf das Ecopower hat. :beta:


    Das andere ist der Wartungskit, lt. Preisliste 158,- €uronen.

  • Ich persönlich hab mich jetzt von dieser ecopower-Strecke der Wartung "auf eigens Risiko und Kosten" getrennt und geh eigene Wege...


    Da wir beide unser Ecopower in einem MFH stehen haben, sollte evtl. noch eine andere Überlegung eine Rolle spielen.


    Die Kosten aus einem Wartungsvertrag für eine Heizung können lt. II.Berechnugsverordnung auf die Heizkosten umgelegt werden. Würde also bedeuten, bezogen auf den reinen Heizzweck kann ich ca. 65 % der Wartungskosten umlegen. Wenn ich jetzt bei dem Wartungsvertrag mit meinem HB bleibe, kostet mich das pro Wartung 495,- €uronen Brutto incl. Wartungskit und Fehlerbehebung über Fernwartung ( wenn Fehlerbehebung so möglich ist )alle 4.000 Bh. Alle Defekte, die nach Ablauf der Gewährleistung anfallen ( Motorwechsel, Elektronik usw.), gehen zu meinen Lasten und sind Reparaturkosten, damit in Zukunft nicht umlegbar.


    Wenn ich aber den Vollwartungsvertrag mit Ecopower abschließe (ca. 1.100,- € Brutto zzgl. Steigerung pro Jahr von 2,5 %), kann ich davon ca. 65 %, also ca. 715,- €, auf die Heizkosten umlegen und habe für die verbleibenden 8 Jahre keinen Aufwand für Instandsetzungen und Reparaturen. In Bezug auf die Heizkosten habe ich also einen Mehraufwand von ca. 393,- € p.a.. Das mal 8 Jahre macht 3.144,-€. Allein der Motor kostet dzt. Brutto 2.905,-€ ohne Einbau. Da darf sonst nix weiter kaputtgehen. Speziell bei der Elektronik habe ich da nach eigener Erfahrung von 1,5 Jahren andere Erkenntnisse. :_:~ Durch die Umlagefähigkeit des Vollwartungsvertrages verbleiben also ca. 350,- € nicht umlegbare Kosten ( Anteil an der Stromerzeugung), die ich dann vom Ertrag aus der Stromerzeugung abziehen muss. Bei einem Verbrauch von ca. 18.000kWh p.a. durch die Mieter und einem Durchschnittspreis von 21 Cent/kWh, den die Mieter zahlen, ergibt das einen Betrag von 3.780,-€ Davon sind die 350,-€ in Abzug zu bringen, somit habe ich einen Ertrag aus dem Stromverkauf von ca. 3.400,- € Brutto pro Jahr. Die Kosten für den Stromfremdbezug, der von mir getragen wird, decken sich immer ungefähr mit der Einspeisevergütung, KWK-Vergütung und VNNE.


    Daher ist aus meiner Sicht |__|:-) bei Betrieb eines BHKW in einem fremdvermieteten MFH ein Vollwartungsvertrag für den Vermieter wirtschaftlich sinnvoll. Ich werde also vor Auslauf der Gewähleistungsfrist ( 02/2011) mit Ecopower einen solchen Vollwartungsvertrag abschließen. In den bereits dazu geführten Gesprächen sind gewisse Zahlungsmodalitäten mit Ecopower auch verhandelbar. :rtfm:

  • Ein Vollwartungsvertrag darf nicht komplett auf die Mieter umgelegt werden.

    Bei einem Vollwartungsvertrag handelt es sich um ein sogenanntes "Betriebsführungs-Contracting". Sofern ein solches Contracting im Mietvertrag nicht vorgesehen ist, halte ich es für nicht umlegbar. Der Bundesgerichtshof sieht im Übergang zur gewerblichen Wärmelieferung mittels Energieliefer-Contracting eine zusätzliche, in der Regel unzulässige, Belastung des Mieters, als Folge der unterschiedlichen Struktur der Kosten einer in Eigenregie betriebenen Heizungsanlage auf der einen und der Kosten der gewerblichen Wärmelieferung durch Contractoren auf der anderen Seite. Ich bin der Ansicht, dass eine Verpackung der Reparaturkosten in ein Betriebsführungs-Contracting eine ebensolche Benachteiligung darstellt.


    Zusammenfassend sind bei einem Vollwartungsvertrag die im Wartungspreis enthaltenen Reparaturkosten vor der Umlage auf die Mieter abzuziehen.


    Siehe auch Schmidt-Futterer, Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts, Kommentierung zu HeizKV § 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme; sowie Bernhard Gramlich, Kommentar zum Mietrecht, ebenfalls die Kommentierung zu § 7 HeizKV.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo Herzogsweg16,


    hast Du nicht mal geschrieben, dass Du das BHKW angeschafft hast um dem Mieter etwas zu bieten, damit er bei Dir wohnt?


    Wo ist nun der Vorteil für den Mieter?



    Mit freundlichen Grüßen

  • @ Fuchs,

    hast Du nicht mal geschrieben, dass Du das BHKW angeschafft hast um dem Mieter etwas zu bieten, damit er bei Dir wohnt?


    genau das war das Ziel und ist es auch geblieben.


    Vor dem BHKW hatte jeder Mieter eine Etagenheizung, im Schnitt alle 15 Jahre alt. Die verursachten mit jährlichen Wartungskosten und Abgasmessung durch Schorni allein 150,- €, was der Mieter zu tragen hatte. Weiterhin waren die Mieter mit max. 150,- € p.a. an anfallenden Rep.-kosten beteiligt. Bei den älteren Heizungen waren es in manchen Jahren schnell mal 500,- oder mehr Euro. Außerdem waren es keine Brennwertgeräte, also Ernergiefresser, und es gab zu diesem Zeitpunkt auch keine WW-Zirkulationsleitung. Es dauerte also schon mal so um die 10 Liter Wasserverbrauch, eh vom Bad das warme Wasser in der Küche ankam.


    Somit haben sich die festen anteiligen Kosten an Wartung, Schorni Rep. auf ca. 100,- € p.a. reduziert. Weiterhin ist für die Mieter die Jahresgrundgebühr für die Gasuhr weggefallen, dzt. 88,-€ p.a. bei unserem EVU. Weiterhin ist der Gesamtaufwand durch die neue Heizanlage insgesamt für jede Mietpartei günstiger geworden. Somit haben sich die jährlichen Aufwendungen für Heizung für die Mieter um mehr als 300,- € reduziert. Also Ziel erreicht.


    Weiterhin beziehen meine Mieter ihren Strom ca. 3 Cent günstiger bei mir, als wenn Sie bei dem günstigsten Anbieter vor Ort wären, ggü. dem ortsansässigen EVU sind es sogar fast 5 Cent. Also noch weitere Einsparungen.


    Ich glaube, damit ist die Zielstellung eingehalten worden. Meine Mieter sind jedenfalls alle sehr zufrieden und vor allen Dingen wissen Sie die nicht ganz unerheblichen Investitionen zu schätzen.

  • Tja siehst du - das sind alles so "Nebensächlichkeiten" die ein BHKW-Betreiber bzw. Investor ohne V + V kaum zu berücksichtigen braucht !
    Bei meinen 12 WE im Gebäude sieht diese Bilanz für die Mieter sogar noch etwas besser aus und ich werde immerfort gefragt, ob Wohnungen leer würden...Hab im ganzen Sanierungsgebiet die niedrigsten Nebenkosten und Strompreise, in EURO ausgedrückt liege ich bei 1,92 €/qm incl. WE-Strom !!! Es ist bei mir genau so wie bei Herzogsweg16 - die Mieter wissen das zu schätzen, das man sich für sie in nicht unerhebliche Schulden stürzt...
    Auch deshalb kann ich erfolgreich und problemlos 5-Jahres-Mietverträge mit Festmietgarantie abschliessen - für beide Seiten Kalkulationssicherheit !


    Es gibt nicht nur "schwarze Schafe" als Vermieter... :aok: und die Co2-Bilanz dazu kann sich auch sehen lassen !
    pamiru48

  • Hallo Herzogsweg16,


    auch ich vermiete und habe somit das gleiche Interesse an niedrigen Nebenkosten. Über ein BHKW habe ich schon nachgedacht, aber nach wie vor meine Zweifel an der Wirtschaftlichkeit. Auch Deine für die Mieter erzielte Einsparung durch nur einmal Schornsteinfeger, einmal Wartung und einmal Grundgebühr liegen nicht im Einsatz des BHKW begründet, sondern wären mit geringerem Aufwand auch mit einer Brennwerttherme möglich gewesen.


    Um den nicht unerheblichen Mehrpreis des BHKW gegenüber einer Brennwerttherme zu finanzieren, bleibt nur der Stromverkauf und hier insbesondere der Verkauf an die Mieter. Mit Deinem Strompreis hast Du mich etwas verwirrt. Einmal schreibst Du von 21 Cent, dann von 3 oder 5 Cent unter dem Preis des örtlichen Versorgers. Bei 21 Cent bringt es dem Mieter wenig, bei 16 Cent wird es eng mit der Refinanzierung.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Moin Fuchs , hast Du auch mal wieder den Weg ins Forum gefunden 8)

    Zitat

    Bei 21 Cent bringt es dem Mieter wenig, bei 16 Cent wird es eng mit der Refinanzierung.

    Wenn ich mir so die aktuellen Strompreise , zb. bei verivox, für 2500kWh Verbrauch anschaue dann gibt es defakto keinen Anbieter unter 20Cent. ( Durch Neukundenboni und Paketverkäufe wird da einiges kaschiert )


    Ausserdem hast Du warscheinlich die 5,11Cent ausser acht gelassen ? , damit ist eine Refinanzierung auch bei 16Cent durchaus möglich.


    mfg