Betriebskostenermittlung

  • Hallo zusammen,


    wenn man unser Forum interessiert durchblättert stellt man fest, daß der eine oder andere doch recht unterschiedliche Betriebsstundensätze ausweist.


    Wenn der eine oder andere von uns schon einmal ein Tabellenkalkulationsprogramm zur Betriebskostenermittlung erstellt hat, ist es dann nicht sinnvoll, dies hier im Forum einmal zur Diskussion zu stellen?


    Denn die Ermittlung der Betriebsstundensätze ist doch schon sehr interessant, wenn es um die Eigenentnahme und Steuerermittlung fürs Finazamt geht.


    Natürlich auch im eigenen Interesse, denn die Suche nach Optimierungsgebieten weckt ja unser aller Interesse.


    mit Gruß
    Werner

  • Der Verbrauch des Dachs beträgt bei mir 1,85l/Stunde Rapsöl. In der Stunde produziere ich 4,62kW Strom. Einspeisung 19,33 ct/kW und Bezugsstrom bezahle ich 20,45 ct/kW.65% Strom speise ich ein, 35% nutze ich selbst=1002,28€ aus Stromerzeugung, 1404,15 € kosten 2035 liter Rapsöl(0,69ct/l); ergibt 401,87€ Heizkosten im Jahr ohne Wartung=0,37ct/Betriebsstunde.

  • Hallo an alle Ökonomen,


    gehören in die Betriebskosten nicht auch die Anschaffungskosten?


    Etwa so: 20.000 Euro des Dachses geteilt durch 80.000 Std Lebenserwartung macht 25 ct die Stunde ;(


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo Axel,


    kann man sicher machen - so eine Art Abschreibung.
    Aber eigentlich sind es zwei paar Schuhe, die es sich lohnt getrennt zu betrachten.
    Die getrennte Betrachtung halte ich einfach für aussagekräftiger - zumal die Laufzeit des Dachses recht theoretisch ist. Bei einem Dachs wird möglicherweise schon wesentlich früher ein Motorwechsel nötig, der andere läuft ohne Murren auch noch eine ganze Ecke länger - verschrottet wird die kompl. Anlage wohl in den seltestenen Fällen nach 80000 Std.
    Ich betrachte es aus privater Sicht - bei gewerblicher Nutzung ist die Sichtweise möglicherweise eine andere.

  • Hallo Freunde,


    wenn die Anschaffungskosten eingerechnet werden sollen, dann ist auch die Berücksichtung der aufgetretenen Wartungskosten notwendig.


    Überschlagsweise wäre es doch einfacher, die BHKW-Heizkosten zuzüglich der erforderlichen Wartungskosten den Heizkosten und Wartungskosten des bisherigen Systems gegenüberzustellen.


    Gruß
    Dietrich

  • dann sollte aber auch der jährlich steigende Gewinn ( Strompreis ) bei Anlagen nach dem KWK Gesetz eingerechnet werden.