KFW ändert zum 1.9.2010 seine Fördervoraussetzungen

  • Hi,


    hast du auch mal nen Link wo steht was sich alles ändert?


    Zitat

    Mir wird langsam übel in diesem korrupten Land.

    Jetzt erst, ist bei mir schon länger so :uebel:


    Zitat

    Die Atommaffia hat überall ihre Finger drin.

    Logisch, die sitzen doch im gleichen Gebäude wie unsere Politiker, arbeiten quasi Tür an Tür. Und wenn ein Politiker keine Lust mehr hat Volksvertreter zu spielen, dann wartet schon ein hübsches Büro in gewissen Etagen der Energiemafia auf ihn.


    Ich wiederhole es immer wieder, Umweltschutz und eine nachhaltige Energieversorgung interessiert weder die Energieversorger noch die meisten Politiker. Die schwafeln nur um den heissen Brei rum, letztendlich gehts nur um Geld, sehr viel Geld.


    Ich bin dafür, das jedes Haus in dem ein Politiker wohnt der für Laufzeitverlängerung ist zum Endlager deklariert wird. Die sollen so nah wie möglich am Abfall wohnen, auf das ihnen weitere Körperteile wachsen und was weiß ich noch alles. Mal sehen ob sie diese Schäden dann mit Geld beseitigen können.



    Gruß
    Tom

  • es wäre wirklich schön wenn hier jemand nen ordentlichen Link setzen würde!!

    http://www.kfw-foerderbank.de/…nd_431_zum_01.09.2010.jsp


    :blush2: ( er klemmt noch ein Biserl :pfeifen: )


    dort steht


    Anträge können noch bis einschließlich zum
    30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die
    Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.


    Häää die Schlußrechnug vor Erteilung @:pille

  • Häää die Schlußrechnug vor Erteilung




    Das kommt daher, daß zwar der Kredit für Einzelmaßnahmen usw. vor Beginn der Arbeiten gestellt werden muß. Deshalb können bei dieser Variante Anträge bis zum 31.08.2010 gestellt werden.


    Für Gelder aus der "Sonderförderung" konnte man aber bis jetzt auch die Anträge hinterher stellen. Also geht es z.B.: den Hydraulischen Abgleich machen lassen und nach Erhalt der Rechnung die Förderung beantragen. Stichtag ist auch der 31.08.2010. Aber da die Handwerker ja auch ein bißchen Zeit benötigen zum Rechnung schreiben darf man einen Zuschuß noch bis zum 30.11.2010 beantragen.


    Gruß Angela