Die Perfidie von Kauder, Mappus und Fuchs mit ihren Handlangern kennt keine Grenzen. Siehe KFW-News. Mir wird langsam übel in diesem korrupten Land. Die Atommaffia hat überall ihre Finger drin.Auch wenn Berningo das sicherlich anders sehen wird.
KFW ändert zum 1.9.2010 seine Fördervoraussetzungen
-
-
-
Hi,
hast du auch mal nen Link wo steht was sich alles ändert?
ZitatMir wird langsam übel in diesem korrupten Land.
Jetzt erst, ist bei mir schon länger so
ZitatDie Atommaffia hat überall ihre Finger drin.
Logisch, die sitzen doch im gleichen Gebäude wie unsere Politiker, arbeiten quasi Tür an Tür. Und wenn ein Politiker keine Lust mehr hat Volksvertreter zu spielen, dann wartet schon ein hübsches Büro in gewissen Etagen der Energiemafia auf ihn.
Ich wiederhole es immer wieder, Umweltschutz und eine nachhaltige Energieversorgung interessiert weder die Energieversorger noch die meisten Politiker. Die schwafeln nur um den heissen Brei rum, letztendlich gehts nur um Geld, sehr viel Geld.
Ich bin dafür, das jedes Haus in dem ein Politiker wohnt der für Laufzeitverlängerung ist zum Endlager deklariert wird. Die sollen so nah wie möglich am Abfall wohnen, auf das ihnen weitere Körperteile wachsen und was weiß ich noch alles. Mal sehen ob sie diese Schäden dann mit Geld beseitigen können.
Gruß
Tom -
-
Ups - da hast du leider den Link mit einer E-Mail-Adresse verwechselt
pamiru48 -
Nur BHKW-Newsletter, dann ist es lesbar.sorry
-
-
Also Leute,
es wäre wirklich schön wenn hier jemand nen ordentlichen Link setzen würde!!
mfg
-
es wäre wirklich schön wenn hier jemand nen ordentlichen Link setzen würde!!
http://www.kfw-foerderbank.de/…nd_431_zum_01.09.2010.jsp
( er klemmt noch ein Biserl
)
dort steht
ZitatWichtige Änderungen in den Programmen Energieeffizient Sanieren zum 01.09.2010
Ab dem 01.09.2010 gelten folgende Programmänderungen:
-
Einstellung der Förderung der Einzelmaßnahmen (Programm-Nr.: 152/430)
Im Programm "Energieeffizient Sanieren" stellen wir zum 31.08.2010 die
Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante ein.
Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten
unverändert bestehen. Die bislang im Programm "Energieeffizient
Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können im Programm
"Wohnraum Modernisieren" (Programm-Nr.: 141) zu den dort geltenden
Programmbestimmungen beantragt werden.Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und
Zuschussvariante können bis einschließlich zum 31.08.2010 bei der KfW
gestellt werden. -
Einstellung wesentlicher Teile des Programms
"Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" mit Ausnahme des
Zuschusses für Baubegleitung (Programm-Nr.: 431)Darüber hinaus stellen wir zum 31.08.2010 wesentliche Teile der
Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" ein. Betroffen
davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der
Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen.Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin
angeboten und ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm
"Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431)
fortgeführt.Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der
qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen
zur Antragstellung, d. h. Anträge können noch bis einschließlich zum
30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die
Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.
Anträge können noch bis einschließlich zum
30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die
Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.Häää die Schlußrechnug vor Erteilung
-
Einstellung der Förderung der Einzelmaßnahmen (Programm-Nr.: 152/430)
-
Häää die Schlußrechnug vor Erteilung
Das kommt daher, daß zwar der Kredit für Einzelmaßnahmen usw. vor Beginn der Arbeiten gestellt werden muß. Deshalb können bei dieser Variante Anträge bis zum 31.08.2010 gestellt werden.
Für Gelder aus der "Sonderförderung" konnte man aber bis jetzt auch die Anträge hinterher stellen. Also geht es z.B.: den Hydraulischen Abgleich machen lassen und nach Erhalt der Rechnung die Förderung beantragen. Stichtag ist auch der 31.08.2010. Aber da die Handwerker ja auch ein bißchen Zeit benötigen zum Rechnung schreiben darf man einen Zuschuß noch bis zum 30.11.2010 beantragen.
Gruß Angela