Standortwechsel BHKW gem. EEG

  • Hallo!


    In einem Disskussionsforum habe ich einige Ausführungen zur Umsetzung eines gebrauchten BHKW an einen neuen Standort gelesen.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich ein BHKW (betrieben mit Biomasse oder fossilen Brennstoffen) nach einer bestimmten Laufzeit auch an einen anderen Standort aufstellen.


    Ich würde dann:

    a) für die restlichen Jahre, 20 Jahre ab dem Jahr das auf das Jahr der erstmaligen Inbetriebnahme mit Biomasse folgt, die EEG-Vergütung erhalten.


    b) die EEG Vergütung am neuen Standort erhalten, die im Jahr der Inbetriebnahme mit Biomasse am alten Standort relevant war.




    Kann mir jemand dies bestätigen oder greifen andere Regelungen?

  • Moin getec,


    das ist genauso wie du es beschrieben hast, eine Einschränkung wenn vorher eine EEG Anlage war stimmt das so.
    Wenn es vorher eine Anlage nach KWK war fängt die Uhr erneut an zu ticken.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Kann Dir das nicht ganz so bestätigen



    A und B ist Richtig


    A und B zusammen sind nicht Richtig


    Es ist möglich ein Pflanzenöl, Biogas oder Holzgas BHKW zu erwerben und an andrer Stelle neu Aufzubauen


    jetzt kann man sich entscheiden für


    Lösung A


    Als Neu Anlage dann gilt die Vergütung im Jahr der Inbetriebnahme aber das 20 Jahre


    Lösung B


    Die Vergütung wie am alten Standort ( also mit wahrscheinlich besserer Vergütung
    und eventuell das Recht den KWKbonus zu 2 Cent ohne Umweltgutachter abzurechnen )
    aber wie bei Kernkraftwerken nur noch die verbleibende Restlaufzeit.


    Beispiel Inbetriebnahme 2006 sind noch 17 Jahre die Vergütung von der Anpassung 2009
    wenn Anlage unter 500 kW ( ist sie über 500 kW bedarf es doch eines Umweltgutachters für
    kWkbonus )

  • das ist genauso wie du es beschrieben hast, eine Einschränkung wenn vorher eine EEG Anlage war stimmt das so.
    Wenn es vorher eine Anlage nach KWK war fängt die Uhr erneut an zu ticken.



    Das war nach dem alten EEG so. Seit dem neuen EEG (EEG 2009) ist dies nicht mehr so. Und diese Regelung gilt nach dem EEG 2009 auch für Bestandsanlagen -


    eigentlich sollte sich das langsam herum gesprochen haben.


    Kann daher auch den Ausführungen von Manfred auch nicht zustimmen - das neue EEG lässt meiner Meinung nach keine Wahlmöglichkeit.

  • Kann daher auch den Ausführungen von Manfred auch nicht zustimmen - das neue EEG lässt meiner Meinung nach keine Wahlmöglichkeit.

    Ja da schau her, am späten Samstagabend noch was zum granteln


    ist ja bloß gut das der Cheffe von andern Forum meint nach Seiner Meinung,
    mal eine Beutebarischemeinung einholen


    http://www.akademie-ee.de/file…WK-Bonus_im_neuen_EEG.pdf


    Seite 16 ( bisher werden aber auf einschlägigen Seminaren meist Berliner Kanzleien bevorzugt,
    glaub aber die meint wahrscheinlich das selbe )


    auf Seite 17 steht sogar was von Hackschnitzeltrocknen und 2 ¢


    Obwohl wenns dafür 2 ¢ KWKbonus geben tät, nacha könnt man garnicht Granteln :pfeifen:

  • Moin Mädelz,


    also ich glaube kaum das dem Fragesteller mit Eurer kontroversen Diskussion geholfen ist!!!


    Ich habe das EEG so verstanden:


    Wird eine EEG Anlage an einen neuen Standort versetzt so kann dort nur noch die verbleibende Restlaufzeit zu den alten Konditionen (wenn die Voraussetzungen passen) "heruntergerissen" werden.


    Sollte am alten Standort eine neue EEG Anlage errichtet werden gilt das aktuelle Jahr als Inbetriebnahme und die 20Jahre beginnen erneut zu laufen.


    In der Praxis erscheint mir das aber nicht zu greifen, denn mir ist kein EEG Betreiber bekannt der an seinen VNB Motornummer, Generatornummer oder Geätenummer melden musste!! Damit sind Altgeräte nirgends erfasst und könnten theoretisch immerwieder nach Besitzerwechsel für 20Jahre zu aktuellen Konditionen angemeldet werden.


    mfg Alikante

  • Sollte am alten Standort eine neue EEG Anlage errichtet werden gilt das aktuelle Jahr als Inbetriebnahme und die 20Jahre beginnen erneut zu laufen.

    Ach gar grau ist alle Theorie


    Ein beliebtes Thema der Diskussion in Fachseminaren die ein Mitschreiber hier in diesen Thread veranstaltet


    Was ist eine Neu Anlage :glaskugel:


    Ein neuer neuer Motor ( kein bekannter Motor läuft bei Sondergasen 20 Jahre, oft werden
    gebraucht verwendet, bei denen eine Generalüberholung teurer wär als wieder ein gebrauchter )
    ein neuer Vergaser? oder ein neuer Vermenter? ist bei einen Brand das eine Neuanlage oder nur
    eine Betriebsstörung, ach der Fragen gibt es viele, eventuell sogar noch mehr Antworten weil je nach
    Sachbearbeiter erstmal unterschiedlich behandelt.


    Zitat

    In der Praxis erscheint mir das aber nicht zu greifen, denn mir ist
    kein EEG Betreiber bekannt der an seinen VNB Motornummer,
    Generatornummer oder Geätenummer melden musste!!

    Da hast Du was nach meiner Meinung falsch verstanden, es geht nicht um Motornummern und ähnliches
    es geht um eine Standort Auflösung, denn dort wird dann nach denn Konditionen nicht mehr bezahlt
    ( eventuell könnt dort eine ganz neue EEG Anlage entstehen ) und diese Anlage ( bzw. Recht ) wird
    zu den Vergütungsbedingungen wo anders neu errichtet, ob da alle alten Teile Verwendung finden, oder
    Komponenten ( Vorsicht bei Technischen Verbesserungen, dies könnt dann als andere Anlage gewertet werden )
    ausgetauscht werden ist primär nicht das Thema, den Wartungsarbeiten und Reparaturen hätts auch am
    alten Standort gegeben.



    Trotzdem das ganze ist schon sehr Theoretisch, das geb ich zu, mir ist auch keine Anlage bekannt
    wo das Real mal gemacht wurde.

  • Was ist eine Neu Anlage :glaskugel:

    Eine neue Anlage ist per definition eine Anlage die aus NeuTeilen erbaut wird - im EEG wird das ganz klar definiert. Das die Anlage Neu ist äußert sich zb. darin das es eine Rechnung und Gewährleistung/Garantie vom Hersteller gibt.


    mfg

  • im EEG wird das ganz klar definiert. Das die Anlage Neu ist äußert sich zb. darin das es eine Rechnung und Gewährleistung/Garantie vom Hersteller gibt.

    )))) :applaus: :-)_:-)


    Das würde bedeuten das eine Holzgasanlage nie eine EEG Anlage sein kann |__|:-)



    kein Hersteller ist es bisher gelungen zugesagte Eigenschaften einzuhalten,
    da ist Einer ( ehemaliger sogenannter Marktführer ) schon in Hefen
    ( Österreichisch für Gefängnis ) gegangen worden, würde nach Deiner Definition
    bedeuten der Betreiber verliert den EEG Status :~~

  • Das würde bedeuten das eine Holzgasanlage nie eine EEG Anlage sein kann |__|:-)

    Warum sollte eine Holzgasanlage nie eine EEG Anlage sein??


    Die klare Definition steht im EEG § 21 , die 20Jahre beginnen wenn der Generator das erste mal Strom erzeugt!! Also muß er neu sein.


    Ob da nun ein neuer oder generalüberholter Verbrennungsmotor dran dreht ist wurscht.


    ABER § 21 Abs. 3 schränkt hier auch ganz klar ein das ein bestehender Vertrag sich durch Einsatz eines neuen Generators nicht wieder auf 20Jahre verlängern lässt!!


    Es ist ganz klar das die Erzeugungsanlage und der Einspeisevertrag aneinander gebunden sind. Deshalb kann ja bei Umsetzung der Anlage an einen neuen Standort der alte Vertrag "mitwandern".


    mfg

  • Es ist ganz klar das die Erzeugungsanlage und der Einspeisevertrag aneinander gebunden sind. Deshalb kann ja bei Umsetzung der Anlage an einen neuen Standort der alte Vertrag "mitwandern".


    Langsam werden wir wieder :freunde:


    Der alte Standort wird ersteinmal Platt gemacht ( ob dann später dort wieder eine andere
    Anlage errichtet wird ist :glaskugel: )


    am Neuen Standort wird zu den alten Konditionen, aber eben auch nur mit der entsprechenden
    Restlaufzeit eingespeist, ob dazu allerdings der selbe Generator verwendet wird
    ( leider beim Transport beschädigt :pfeifen: ) oder Schaltschrank ( so eine neue Elktronische
    Steuerung hat auch ihren reiz ) ist wenn die Technische Funktion so wie die alte Anlage
    ( es kann nämlich sein das die Aufstellung aus Platzgründen anders ) in der Regel die
    Definition erfüllt :popcorn:

  • Na da binn ich aber zufrieden mit mir selbst. :walklike:


    Nach nur 3 Anläufen hast auch Du den Sinn meiner Worte verstanden.

    Da muß ich Dir aber ganz Energisch wiedersprechen,


    Wir mögen in der Sache eine Einigkeit nach außen hin erreicht haben,


    den Sinn Deiner Worte hab ich relativ wenig Bedeutung zugemessen,
    ist es doch mehr eine Adenauerei gewessen



    1. Beitrag aus Sachsen ( wo die schönen Mädchen auf den Bäumen wachsen,
    aber heut keine Sonne scheint wie gewisse Solarausbeuteseite vermitteln :rosabrille: )


    Zitat

    In der Praxis erscheint mir das aber nicht zu greifen, denn mir ist
    kein EEG Betreiber bekannt der an seinen VNB Motornummer,
    Generatornummer oder Geätenummer melden musste!

    nicht Bestandteil des Threads, es ist richtig man kann von einen Kollegen ein BHKW
    erwerben und wenn man Glück hatt 20 Jahre betreiben, wenn ein Langsamläufer mit 750 Umdrehungen


    Beitrag Zwei aus Sachsen

    Zitat


    Das die Anlage Neu ist äußert sich zb. darin das es eine Rechnung und Gewährleistung/Garantie vom Hersteller gibt.

    diese Irrleere ist inzwischen in Beitrag 3 aus Sachsen revidiert



    Zitat

    Ob da nun ein neuer oder generalüberholter Verbrennungsmotor dran dreht ist wurscht.

    Tja da soll nochmal einer sagen ich versteh kein Sächsisch, schließlich
    war mein Lieblingskater ein Sachse