Hallo!
In einem Disskussionsforum habe ich einige Ausführungen zur Umsetzung eines gebrauchten BHKW an einen neuen Standort gelesen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich ein BHKW (betrieben mit Biomasse oder fossilen Brennstoffen) nach einer bestimmten Laufzeit auch an einen anderen Standort aufstellen.
Ich würde dann:
a) für die restlichen Jahre, 20 Jahre ab dem Jahr das auf das Jahr der erstmaligen Inbetriebnahme mit Biomasse folgt, die EEG-Vergütung erhalten.
b) die EEG Vergütung am neuen Standort erhalten, die im Jahr der Inbetriebnahme mit Biomasse am alten Standort relevant war.
Kann mir jemand dies bestätigen oder greifen andere Regelungen?