Erfahrungen über Fuchs BHKW

  • Hallo alikante


    In einem vorherigen Beitrag schrieb Gunnar, dass Propan hat einen Heizwert von rund 25 KWh/m3 hat. Das habe ich auch im Internet gelesen, denn auf meiner Flüssiggasrechnung steht nichts von einem Heizwert, nur nach Brenngas Propan nach DIN 5162. Danach habe ich 13,9 m3 mal 25 KWh genommen. Macht zusammen 347,5 KWh.
    Gruß Dietmar

  • Macht zusammen 347,5 KWh

    Da würde ich Dir überschlägig zustimmen. Diese Effizienz wäre aber nicht der el. sondern der Gesamtwirkungsgrad und damit so unwahrscheinlich schlecht, dass ich das für seeeeehhhhhhr unwahrscheinlich halte. Da sollten eigentlich 90% oder mehr rauskommen.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Ich möchte mal behaupten, dass meine Messungen stimmen. Der Wärmezähler ist geeicht, Stromzähler ist geeicht, Gaszähler ist geeicht, der einzige Zähler der nicht geeicht ist, bin ich. Kann ja noch einen Notar beauftragen, dass er die Zähler ab liest.Wenn ich den Tankinhalt von meinem Flüssiggas sehe, deckt sich das genau mit meinen Ausführungen in meinen vorherigen Beiträge.
    Gruß Dietmar

  • Und die 25kWh pro m³ stimmen?


    Propan (flüssig) hat einen Heizwert von 6,55kWh/l. Umrechnungsfaktor ist (laut Linde) 3,215 bei 15°C. Dann sind es nämlich nur noch 21kWh/m³.


    Ich hab kein Zweifel das auf der Uhr 13,9m³ stehen, aber miss doch mal die Temperatur an der Leitung.



    mfg JAU

  • Ich möchte mal behaupten, dass meine Messungen stimmen


    Wenn Du sicher bist, dass Deine Zahlen stimmen, dann solltest Du schleunigst dem Lieferanten auf die Füße treten. Die Kiste bringt Dich ja an den Bettelstab.


    Eine Rechtsberatung darf Dir hier keiner geben, aber ich sag Dir mal, was ich machen würde:


    Ich würde eine Mängelrüge schreiben (Oben drüber "Mängelrüge" ) mit Datum.
    Kurz schildern, dass mir der hohe Verbrauch aufgefallen ist und ich deshalb geeichte Zähler installiert habe.
    Schreiben was diese Zähler aussagen bei mehrmaligen Messungen.


    Eine klare Frist für eine schriftliche Stellungnahme innerhalb 1 Woche und eine Erklärung, dass bestimmte Zahlen (die versprochenen) in Zukunft eingehalten werden.
    Eine klare Frist für die Instandsetzung von z. B. 1 Monat, sodass die versprochenenen Werte eingehalten werden.
    Eine Schadensersatzforderung über den zu viel verbrauchten Brennstoff (auf Grundlage der Betriebstunden mal dem zu hohen Verbrauch) bis zur ordentlichen Instandsetzung.


    Eine klare Erklärung, "wenn die schriftliche Stellungnahme oder die Instandsetzung nicht fristgerecht erfolgt, trete ich vom Kauf zurück und verlange Rückabwicklung mit weiterem Schadensersatz für den Zusatzaufwand".


    Das Ganze per Einschreiben-Rückschein.


    Wenn eine der Fristen erfolglos verstreicht würde ich zum RA gehen, um die Rückabwicklung einzuleiten.


    Evtl. würde ich auch gleich nen Hunni setzen und den RA fragen, ob ich gleich rückabwickeln kann.


    Und ich würde keinen Tag verlieren, weil vermutlich auch andere so ein Problem haben und bei einer Insolvenz . . . .


    Wie gesagt, so würde ich das machen.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Das Stichwort lautet "Nacherfüllung", das verlangst Du ;)


    Einschreiben Einwurf genügt auch, da kannst Du online den Rückschein ausdrucken. Zusätzlich per Fax (notfalls Email), damit der Inhalt des Briefumschlags nicht so leicht bestritten werden kann.


    Die Frist kann auch ruhig kürzer als einen Monat sein, eine zu kurz bemessene Frist ist nicht schädlich. So zwei Wochen passen auch.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Also
    wenn dem so ist,
    dann würde mich mal interessieren, wo das Gas denn hin ist???


    Mit der Energie verhält es sich wie mit dem Geld,
    es ibt keinen Verlust, nur dass es nun jemand anderes hat.


    Wenn hier die Hälfte flöten geht, wo hin denn?
    Macht das Teil soviel Abstrahl-/Lüftungsverluste, die ja nciht übern zähler gehen?
    Geht soviel ausm Auspuff raus?


    ...oder gehts schon als Gas weg?...dann vorsicht :bomb:


    Irgendwo muss es doch hin

  • 103 KWh Wärme, 55,46 KWh Strom produziert und 13,9 m3 Flüssiggas verbraucht. Wenn ich alles richtig verstanden habe, muss ich nun 103 KWh + 55,46 KWh addieren = 158,46 KWh, geteilt durch 13,9 x 25 = 347,5 KWh, ergibt 45,6 % Effizienz.


    55 / 347 = ~16% Der elektrische Wirkungsgrad wäre sehr schlecht, zu erwarten wären ca. 25 %. Bis Du sicher, dass die Propangasmessung korrekt arbeitet?


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • . . eine zu kurz bemessene Frist ist nicht schädlich. . . .


    Wenn dem so wäre, dann ginge auch ein Tag. Ich denke das muss zum Problem passen, sonst musst Du eine zweite Frist einräumen.
    Für Fehlersuche, Ersatz(teil)beschaffung und Einbau sind 2 Wochen nach meiner Meinung zu knapp und dann kippt die ganze Fristsetzung.


    Mir wäre auch die schriftliche Stellungnahme und eine schriftliche Zusage wichtig, dass die genannten Werte gelten. Wenn da rauskommt "das waren nur unverbindliche Angaben", dann würde ich gleich auf Rückabwicklung drängen.


    Wobei der Punkt von firestarter zu untersuchen wäre: Wohin gehen denn die verlorenen 50% ? Und weil da jeden Tag ein Haufen Geld "verpufft", sollte der Hersteller da schleunigst ran.


    Vielleicht hilft es ja, wenn Du sagst, dass das Forum hier live dabei ist

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.


  • Wenn dem so wäre, dann ginge auch ein Tag. Ich denke das muss zum Problem passen, sonst musst Du eine zweite Frist einräumen.


    Meine Aussage ist richtig. Du kannst auch 3 Tage fordern, in einem Verfahren setzt der Richter dann das seiner Meinung nach angemessene. Ich wiederhole mich, wenn ich sage eine zu kurz bemessene Frist ist nicht schädlich.


    Wobei zwei Wochen für eine Diagnose und Reparatur angemessen sein sollten. Andere BHKW Hersteller entsenden am nächsten Tag einen Techniker der 750km zum Kunden fährt und das Problem diagnostiziert. Am selben Tag wird ein Ersatzteil per Express versendet was am nächsten Tag um 08:30 beim Heizungsbauer liegt und bis 10:00 Uhr verbaut ist. Das ist zumindest der Service den ich von unserem BHKW Lieferant gewöhnt bin und den man bei den Preisen von BHKW Modulen auch anderswo erwarten darf.


    Kurze Zusammenfassung:
    Sachmangel beschrieben, unter Fristsetzung zur Nacherfüllung durch Nachbesserung auffordern, Rücktritt ankündigen für den Fall der Verweigerung oder der Nichtbeseitigung des Mangels, Anwalt androhen.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo zusammen
    Der Gaszähler ist geeicht, wie ich schon erwähnt hatte. Der Verbrauch deckt sich auch mit meinen Flüssiggasstand von meinem Gastank. Ich habe noch gestern Abend eine Mail zu Veritherm geschickt und habe heute schon eine Antwort bekommen. Die Herren wollen am Donnerstag die neue Steuerung bei mir einbauen und ich hoffe , dass die anderen Probleme auch gelöst werden.
    Gruß Dietmar

  • Hallo Dietmar,


    wie schaut es eigentlich mit den Abgasen aus? Ist die Verbrennung OK oder fällt da vielleicht irgendwo Ruß aus?


    Naja, ich drücke jedenfalls die Daumen, daß am Donnerstag alles in Ordnung kommt!


    Grüße
    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!