Achtung - hier noch einmal der Hinweis auf die neue Gesetzeslage - Ökosteuer ist Vergangenheit -es lebe die Energiesteuer.
neues Energiesteuergesetz am 01.08.2006
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@Dachsfan:
Bzgl. eurer Absprache/Schreiben mit eurem HZA, wie lautet die Begründung für die Beantragung des steuerbefreiten Strom-Eigenverbrauches beim Dachs? Ist es "Geringfügigkeit"?
Weil die Bielefelder-HZAler möchten gern auch erst überzeugt werden. ...Gruß Andy
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So ist es Andy, wegen geringfügigkeit.
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Geringere Einspeisevergütung für KWK-Anlagen nach dem KWK-Gesetz Am 25.07.2006 wurden verbindliche Kalkulationsgrundlagen für die Entgelte für dezentrale Einspeisung in der Stromnetzentgeltverordnung festgelegt. Dies hat in einigen Versorgungsgebieten erhebliche Auswirkungen auf die Entgelte für dezentrale Einspeisung (bisher: Gutschrift für vermiedene Netzkosten) von BHKW-Anlagen gemäß dem KWK-Gesetz.
Im Versorgungsgebiet der EnBW sinken beispielsweise die Entgelte für BHKW-Einspeiser ohne Leistungsmessung (bis 100.000 kWh/a) rückwirkend zum 01.09.2006 von bisher 0,52 Cent/kWh auf 0,04 Cent/kWh.
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Zitat
Im Versorgungsgebiet der EnBW sinken beispielsweise die Entgelte für BHKW-Einspeiser ohne Leistungsmessung (bis 100.000 kWh/a) rückwirkend zum 01.09.2006 von bisher 0,52 Cent/kWh auf 0,04 Cent/kWh.
Yes Sir - so stehts leider in meiner Abrechnung von der EnBW
Versteh ich zwar nicht ganz, weil an anderer Stelle von 1,98 Cent die Rede war (bei einem anderen Versorger)Hab der EnBW halt mal geschrieben, daß ich dies nur unter Vorbehalt akzeptiere.
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