neues Energiesteuergesetz am 01.08.2006

  • Hallo Dachsfreunde,


    was ändert sich beim neuen Energiesteuergesetz gegenüber dem voherigen???
    Weil ich heute einen Breif vom Zoll bekommen habe worin Stand:


    mit wirkung vom 1.8.06 ist das neue energiestg in Kraft getreten. dadurch wurde das alte MinöStG ersetz....


    ihre anlage ist eine Begünstigte anlage gemäß §3 ... energiestG
    ....


    und dann:


    Ich wiederrufe deshalb die Erlaubnis zum Bezug und zur Verwendung von steuerbegünstigtem Mineralöl vom ... ... rückwirkend vom 31.07.2006


    Gruß Freggel

  • Hallo Allerseits,


    genau!


    Dachsfan, bitte für alle mal genau "Vorkauen", ich blicke da nicht dran lang, was die schon wieder von uns wollen. ?( ?( ?(


    Das Zoll-Schreiben liest sich wie der Prüfungsbericht nach einer Steuerprüfung.


    Gruß Andy der FrechDachs

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

  • Klar gerne doch.



    anbei erhalten Sie, wie erbeten den Erlaubnisschein 8050/KW067 zurück.


    Also zunächst einmal, eigendlich ändert sich so gut wie nichts !


    Wichtig ist:
    1a. Ein Teil der Hauptzollämter will den "Erlaubnisschein" zurück.
    (siehe Rückseite des Erlaubnisschein , wenn die Erlaubnis erlischt, ist der Schein zurück zugeben)


    1b. Eine Erlaubnis ist in Zukunft nicht mehr notwendig, die Anlage wird nur noch "angezeigt" - Das heißt man informiert das Hauptzollamt nur noch.


    2. Neu ist die Negierung der Erlaubnis den selbsterzeugten Strom zu verbrauchen. Bisher war dies grundsätzlich allen erlaubt. Jetzt ist es grundsätzlich verboten, entweder muss man die Strommenge selbst anzeigen und bezahlen ( Zoll Formular 1400 ) oder man schreibt nett sofort dem Hauptzollamt, das man an der "Steuerzahlung" nicht teilnehmen möchte und beantragt den Strom Steuerbefreit entnehmen zu dürfen.
    Klein KWK Anlagen wie Dachs, Ecopower etc. sind auf Antrag Stromsteuerbefreit wenn der Betreiber den Strom selbst verbraucht.


    Weiterhin brauchen wir als Klein-KWK Betreiber nicht die von den Hauptzollämtern geforderte Wirkungsgradberechnung machen. Dies muss aber auch beantragt werden !!


    Ich schrieb meinem Hauptzollamt, das ich den Erlaubnisschein zurückreiche und:


    Des weiteren beantrage ich, wie im Gesetz vorgesehen, anstatt der Wirkungsgradberechnung die technischen Informationen und Gutachten des Herstellers bzw. TÜV zu nehmen.


    Ebenfalls bitte ich um Genehmigung eigenerzeugten Strom als Kleinerzeuger aus Billigkeitsgründen verwenden zu dürfen

    2 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Na denn für alle zum Kopieren in einschmeichelnder Wortform:


    Sehr geehrte Frau/Herr XXXXX,
    anbei erhalten Sie, wie erbeten den Erlaubnisschein 8050/KW067 zurück.


    Des weiteren beantrage ich, wie im Gesetz vorgesehen,
    anstatt einer jährlichen Wirkungsgradberechnung,
    die technischen Informationen und Gutachten des Herstellers bzw. TÜV zu verwenden.
    Auch diese lege ich ihnen als Anhang bei.


    Ebenfalls bitte ich um Genehmigung eigenerzeugten Strom als Kleinerzeuger
    aus Billigkeitsgründen verwenden zu dürfen.


    Über eine positive Antwort würde ich mich freuen,
    und verbleibe mit freundlichen Grüßen


    Der kleine liebe kuschelwarme Stromer
    Ihr Dachs/Ecopower/Lion oder was auch immer



    Also wenn daraufhin nicht die Herzen der Sachbearbeiter/innen dahinschmelzen,
    weiß ich auch nicht. ;)

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hi,


    interessant ist auch, daß die mit ihrem komischen Obrichkeits-Schreiben heute um die Ecke kamen, obwohl ich den Antrag auf Befreiung von der jährlichen Wirkungsgradberechnung bereits vor Wochen gestellt habe. Darauf sind die in keiner Weise eingegangen, sondern haben mich nach "Schema F" behandelt.


    Klasse! Das Schreiben ist so aufgemacht, daß sich der unbedarfte Dachsbesitzer erstmal in die Ecke gedrängt fühlt und sein Herz in die Hose rutscht, Klasse.
    Ich hätte mir gewünscht, daß die Behörden etwas "einfühlsamer" mit den steuerzahlenden BHKW-Betreibern umgegangen wären. Die können nicht davon ausgehen, daß es sich dabei immer um Juristen oder Members of BHKW-Forum handelt.


    Greetings Andy der FrechDachs


    HALLO Firma Senertec, hier erschein ein Aufklärungs-Rundschreiben an alle Dachs-Betreiber dringend angeraten !!!

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

    2 Mal editiert, zuletzt von Andy der FrechDachs ()

  • Zitat

    Original von Andy der FrechDachs


    HALLO Firma Senertec, hier erschein ein Aufklärungs-Rundschreiben an alle Dachs-Betreiber dringend angeraten !!!


    Hallo Frechdachs, machst Deinem Namen mal wieder alle Ehre :D


    Hast aber recht, wäre nicht das erste Dokument welches dann so oder recht ähnlich bei Senertec zu entdecken ist.


    Wenn Tom dann wenigsten was dafür bekommen würde, damit seine Kosten die er ins Forum steckt etwas gemildert würden, wäre es ok. (Hier fehlt ein Smilie wink mit dem Zaunpfahl) an Senertec .


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Zusammen,


    in dem Schreiben des HZA steht zwar, dass keine förmliche Einzelerlaubnis nach dem EnergieStG mehr vorgesehen ist. Diese Erlaubnis erlischt mit Datum 01.08.2006.
    Ist somit ungültig, warum also eine ungültige Erlaubnis zurücksenden?
    Gleichzeitig erlischt aber auch die Erlaubnis zum Bezug und zur Verwendung von steuerbegünstigtem Mineralöl.
    D. h., dass ich als BHKW Betreiber nicht mehr von der Mineralölsteuer befreit bin.
    Wie komme ich nach Rückgabe des Erlaubnisbescheides also weiterhin in den Genuss zum Bezug und der Verwendung von steuerbegünstigtem Mineralöl ?


    Das muss ich beim HZA doch erst einmal nachfragen.


    Wieder ein Grund mehr meine Biofutter-Versorgung voranzutreiben.


    Viele Grüße
    klein.le

  • @ Klein.le, lies doch bitte die Beiträge, denn


    Also zunächst einmal, eigendlich ändert sich so gut wie nichts !


    Wichtig ist:
    1a. Ein Teil der Hauptzollämter will den "Erlaubnisschein" zurück.
    (siehe Rückseite des Erlaubnisschein , wenn die Erlaubnis erlischt, ist der Schein zurück zugeben)


    1b. Eine Erlaubnis ist in Zukunft nicht mehr notwendig, die Anlage wird nur noch "angezeigt" - Das heißt man informiert das Hauptzollamt nur noch.


    Ansonsten bleibt alles gleich, der Betreiber rechnet aus, wieviel Ökosteuer er bekommt etc.
    und er erhält deine " Energiesteuer" ( ehemals Ökosteuer) zurück. :rolleyes:


    Also wieder kein Grund die Biofutter Fütterung voranzutreiben :P
    Auch für`s Biofutter erhälst Du dann später Deine "Energiesteuer" zurück.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hi,


    ich habe heute mal mit dem hiesiegen Senertec-Center telefoniert. Es ist tatsächlich so, daß die Betreiber aufgrund des Zoll-Schreibens reihenweise "in Ohnmacht" gefallen sind! Senertec bereitet bereits ein Info-Schreiben vor.
    Die Zoll-Schreiben der einzelnen HZAs sind auch nicht gleich, also von HZA zu HZA unterschiedlich, aber das hier vom HZA Bielefeld soll das schärfste sein.
    Man sollte die Leute auf Körperverletzung verklagen! Hier wurden tatsächlich Bürger durch wissentliche Verbreitung von sinnentstellenden Halbwahrheiten nervenaufreibend erschreckt (Schlaflosigkeit=Körperverletzung).
    Die Zoll-Schreiben vermitteln de Facto dem Dachs-Bürger eine völlig falsche Perspektive, und das wider besseren Wissens der Zollbehörden!!! Dieses besagte Schreiben ist nicht zu tolerieren.


    Nebenbei: Mein Schwiegervater "Opa Helmut" ist auch der Ohnmacht nahe gewesen.


    Gruß Andy der FrechDachs

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

    Einmal editiert, zuletzt von Andy der FrechDachs ()

  • Frechdachs ich kann Dir bestätigen, das viele Beschwerden über das Hauptzollamt Bielefeld kommen.



    WIe gesagt, für den Normal KWK Betreiber ändert sich nicht.

  • Hallo Dachsfan,


    Du schreibst zwar es würde sich nichts ändern, aber warum muss ich dann beim Hauptzollamt beantragen oder bitten, dass ich den Strom Steuerbefreit entnehmen darf.


    Wie hoch ist die Möglichkeit dies genehmigt zu bekommen?


    Ich denke es soll darauf hinauslaufen den Mineralölsteuernachlass von 6 Cent pro Liter zu kippen bzw nur noch auf den eingespeisten Strom zu gewähren.
    Dann müsste man also auf ca. 75% des gekauften Heizöls den vollen Steuersatz zahlen.


    Na dann gute Nacht.

  • Praktisch ändert sich nichts !


    Nur die Spielregeln sind etwas anders - damit können wir alle leben.


    Nein es ist nicht geplant die 6,14 ct / l Heizöl bzw. 5,5 € / 1000 kWh Erdgas irgendwie zu verändern oder gar zu kippen.


    Im Normalfall geht der Antrag auf Stromentnahme stillschweigend durch, man erhält üblicherweise keinen Bescheid !!!


    Ich gehe nicht davon aus, das ein Dachsbetreiber Probleme bekommt.


    Man will anderen Leuten auf die Füße treten z.B. Architekten ( kenne ich einige) die größere Wohnsiedlungen mit einer 500 kW el KWK Anlage versorgen und von ca. 100 Einfamilienhäuser Stromeinnahmen erzielen.


    Diese "Netzbetreiber" auf eigenem Grundstück waren bisher Stromsteuerbefreit.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()