Hallo Kollegen,
ich bekommen für den eingespeisten Stromanteil den EEG-Zuschlag zuzüglich MwSt ausgezahlt.
Der EEG-Zuschlag für den nicht eingespeisten Anteil wird ohne MwST ausgezahlt, obwohl das BHKW als Gewerbe läuft. Die Zulage ist als Einkommen anzusetzen und damit aus MwSt. pflichtig.
Wer kennt gestzliche Grundlagen die diesen Fall regeln?
Danke für die Hilfe