MwSt für EEG Zulage

  • Hallo Kollegen,


    ich bekommen für den eingespeisten Stromanteil den EEG-Zuschlag zuzüglich MwSt ausgezahlt.


    Der EEG-Zuschlag für den nicht eingespeisten Anteil wird ohne MwST ausgezahlt, obwohl das BHKW als Gewerbe läuft. Die Zulage ist als Einkommen anzusetzen und damit aus MwSt. pflichtig.


    Wer kennt gestzliche Grundlagen die diesen Fall regeln?


    Danke für die Hilfe

  • Hallo Werkstattmanni,


    dein Problem ist anscheinend noch nicht seitens des Gesetzgebers gelöst und deshalb zahlt dein EVU diese Umsatzsteuer nicht.
    Es gibt aber ein Schreiben vom Finanzminesterium, womit dir vielleicht geholfen ist: Guckst du hier


    AxelF


    edit: da geht es um PV, ob es bei EEG-BHKW anders zu sehen ist, weis ich nicht!

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • ich bekommen für den eingespeisten Stromanteil den EEG-Zuschlag zuzüglich MwSt ausgezahlt.


    Der EEG-Zuschlag für den nicht eingespeisten Anteil wird ohne MwST ausgezahlt, obwohl das BHKW als Gewerbe läuft. Die Zulage ist als Einkommen anzusetzen und damit aus MwSt. pflichtig.


    Wer kennt gestzliche Grundlagen die diesen Fall regeln?

    Hmmmmm



    Ich hab das nicht Kapiert


    Mit was läuft das BHKW um ins EEG zu kommen Holzgas, Raps?



    Für ein BHKW gibts mit aber im Gegensatz zu PV keine Eigenverbrauchvergütung im EEG ?


    Also welche Eigenverbrauchsvergütung zahlt da der Netzbetreiber aus ? KWK oder doch EEG
    wen ja welche ?

  • edit: da geht es um PV, ob es bei EEG-BHKW anders zu sehen ist, weis ich nicht!

    Sollte es wirklich keine MWST auf Eigenverbrauch geben ist abzusehen
    wann der Eigenverbrauchsanteil beim Kauf des BHKWs wie bei einen
    Geschäftsauto gehandhabt wird :pfeifen:

  • Moin Moin,


    @ Werkstattmanni - deine Aussagen können so nicht stimmen. Es gibt - wie Manfred schon sagte - keine Vergütung für selbst verbrauchten Strom bei EEG BHKW.


    Insofern bekomst Du nur für den eingespeisten Strom eine Vergütung. Diese Vergütung besteht aus Grundvergütung, Nawaro Bonus und KWK Zuschlag - einen EEG-Zuschlag gibt es nicht!!!


    mfg

  • das bringt mich zu der Frage, ob es möglich ist den Einspeisetarif über EEG zu haben und einen Tarif für den Selbstverbrauch nach KWKG?
    Es besteht nach EEG doch keine Pflicht zu Volleinspeisung, oder?
    (klar, dass ein EEG-fähiges BHKW vorlilegen muss)

  • das bringt mich zu der Frage, ob es möglich ist den Einspeisetarif über EEG zu haben und einen Tarif für den Selbstverbrauch nach KWKG?

    Diese Frage geistert mir auch schon seit geraumer Zeit im Kopf rum. Obwohl es aus meiner Sicht nicht wörtlich in den Gesetzen steht meinen alle Fachleute die ich befragt habe das sich EEG und KWKG ausschließen würden.


    Nach meiner Ansicht ist das nicht so denn in den Gesetzen ist nur ein "doppelvermarktungsverbot" enthalten jedoch nicht die explizite Zuordnung einer Stromerzeugungsanlage ausschließlich für KWKG oder EEG.


    mfg

  • Vermutlich wird es etwas schwierig mit der Abwärmezuordnung ??

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Vermutlich wird es etwas schwierig mit der Abwärmezuordnung ??


    Die Abwärme muss doch dem EEG bzw. KWKG nicht zugeordnet werden, da der Strom und nicht die Wärme vergütet wird.


    EEG:
    § 56 Doppelvermarktungsverbot


    (1) Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas sowie in ein Gasnetz eingespeistes Deponie- oder Klärgas sowie Gas aus Biomasse dürfen nicht mehrfach verkauft, anderweitig überlassen werden oder entgegen § 34 oder § 36 Abs. 4 an eine dritte Person veräußert werden.


    Was heißt jetzt genau "anderweitig überlassen"?


  • Die Abwärme muss doch dem EEG bzw. KWKG nicht zugeordnet werden, da der Strom und nicht die Wärme vergütet wird.

    Das muß sehr wohl, wie sollte sonst KWK Bonus eventuell Technolgiebonus ermittelt werden um zu Vergüten _()_


    Es ist immer noch nicht klar was im ersten Beitrag gemeint aber fast jeder hat schon eine Meinung :glaskugel:



    Sollte als es im Eigenverbrauch von einen EEG BHKW was geben ( wovon ich aber nicht die geringste
    Ahnung hab ) was nach irgendwas kWK artigen vergütet so spielt auch da die Wärme ein Rolle, wär
    neu wenn man bei einen BHKW so drauflosprodzieren könnt so nach Beckenbauer,


    * Schaumer mal, na sengmas scho *


    Der Strom an sich ist nur einmal zu verkaufen, aber es gibt durchaus welche die
    gern noch Zertifikate und sonstwas verkaufen möchten.


    Die meisten was sich gern Solarmobilisten nehnen sind wen einer Pampig ist Ilegale.


    Wer Strom aus einen Solaranlage ins EEG Verkauft und dann auf siener Webseite schreibt
    ich lade mein Auto mit Solarstrom und ist deshalb Emissionsfrei der begeht eine Doppelvermarktung


    http://www.elektro-auto.net/in…task=view&id=36&Itemid=78



    Das ist eine Klasische Doppelvermarktung, der Solaranlagenbesitzter verkauft Seine Strom zu 100 %
    mit allen Rechten ( Emissionshandel ) und Pflichten, tut aber so als wen die Emisionsfreiheit Er nicht verkauft hätte
    wenn einer mal vom Netzbetreiber schlecht Laune hat und sowas liest könnt Er durchaus mal meinen
    wie ist das mit den § 56



    Um was es im ersten Beitrag geht ist aber eventuell in keinester weise mit diesen Beitrag in Zusamenhang

  • ich lade mein Auto mit Solarstrom und ist deshalb Emissionsfrei der begeht eine Doppelvermarktung

    Also Manfred das ist Käse, denk selber noch mal drüber nach!!!!


    Entweder geht das per EEG 2009 und Direktverbrauch oder per EEG 2004 als Volleinspeisung und per Bezugszähler zurückkaufen. Ein "Abzwacken" des PV Stromes nach dem Zähler - also im verplompten Bereich - ist neher unwarscheinlich weil dämlich und strafbar. Und bei PV Anlagen kommt der Zählerableser direkt vom Netzbetreiber und das unangekündigt also ist es doppelt dämlich!!!


    Also trink nicht so viel Weißbier da sind unheimlich viele weibliche Hormone drin ^^|__|


    mfg

  • Also trink nicht so viel Weißbier da sind unheimlich viele weibliche Hormone drin ^^|__|

    Als typischer Bayer verhalte ich mich nicht wie ein Klischebayer, sonder gegen das Klische
    ich trinke keinen Alkohol, ergo auch kein Weißbier.



    Die verlinkte Seite ist von 2006 ergo kein Eigenverbrauch,


    Zitat

    per EEG 2004 als Volleinspeisung und per Bezugszähler zurückkaufen. Ein
    "Abzwacken" des PV Stromes nach dem Zähler - also im verplompten
    Bereich - ist neher unwarscheinlich weil dämlich und strafbar. Und bei
    PV Anlagen kommt der Zählerableser direkt vom Netzbetreiber und das
    unangekündigt also ist es doppelt dämlich!!!

    bin ich voll Deiner Meinung und so ist die Behauptung mein Auto fährt mit Solarstrom in den Fall,
    entweder Betrug oder ich betrachte die Welt durch :rosabrille: und finde mich dann aber auch sowas von Toll.


    Trotzdem wen hier ein Moderator vorbeikommt der meint wir sind total :offtopic:


    nein Halt Du bist ja ein Moderator :~~