Versorgung der Nachbarn mit Wärme und Strom

  • Hallo und guten Morgen liebe Leute,


    ich habe hier ein schönes Thema. In unserem Ort wurde ein Prozess zur Dorferneuerung begonnen. Viele Themen laufen da rein, ich habe das Thema CO2 Minderung durch Einsatz von gasbetriebenen BHKW's unter Einbindung der Nachbarschaft vorgebracht.
    Nun habe ich mit acht Nachbarn konkrete Gespräche geführt und sind mit der BHKW Auswahl bei zwei EC-Power oder einem Buderus - einem GB- Gerät als Spitzenlastkesselangekommen. Über ein kleines Nahwärmenetz würden die Nachbarn von der "Energiezentrale" versorgt.
    So weit so gut.
    Um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen möchte ich nun den BHKW-Strom nicht nur am Standort des BHKW's, sondern auch bei den anderen Wärmebeziehern nutzen. In den ersten Telefonatenmit dem EVU, machte der EVU-Mitarbeiter darüber einen nicht
    sehr glücklichen Eindruck darüber.
    Er sprach von Rechsicherheit, Verantwortung, Rückbau des Stromanschlusses bis zum Hauptkabel in der Strasse, EU-Rechtsverletzung des Stromanschusses (Netz - Durchleitungsrecht).
    Morgen habe ich nun ein Gespräch mit unserem Stromlieferant. Um nicht von lauter Fachbegriffen erschlagen zu werden, wird mich ein (wie ich hofffe) Elektromeister, der dann auch die Stromseite der BHKW-Installation durchführen könnte, begleiten.


    Hat vieleicht die/der Eine oder Andere mit diesem Thema - Stromverkauf über Grundstücksgrenzen - Erfahrungen gemacht?

    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld

  • Hallo,

    Er sprach von Rechsicherheit, Verantwortung, Rückbau des Stromanschlusses bis zum Hauptkabel in der Strasse, EU-Rechtsverletzung des Stromanschusses (Netz - Durchleitungsrecht).


    Nun ja, für das Objektnetz wäre dann der Betreiber verantwortlich, das ist schon klar, der sollte sich dann genauso mit seinen AGB´s vor ansprüchen schützen wie das EVU - soviel erstmal zur Rechtssicherheit!


    Zum Thema Rückbau des Stromanschlusses würde ich einfach mal in den Raum Werfen, das bei dem einen oder anderen Objekt eine PV - Anlage geplant sei, und es wäre ja echt doof, wenn die herausgerissenen Kabel dafür dann auf Kosten des EVU´s neu gelegt werden müßten! |:-(


    Größter Knackpunkt ist die Kabelführung - solange kein öffendliches Grundstück berührt wird ist es rel. einfach. Wird ein öffendliches Grundstück benötigt, dann ist man auf den gutn Willen der Gemeinde angewiesen.


    Um so ein Projekt rechtssicher durchzuziehen würde ich mir professionellen fachlichen Rat in Anspruch nehmen. Das Anwaltsböro Meyer Energieconsulting hat hier schon einige Erfahrung! |__|:-)


    Manchmal schieben die Energieversorger auch ein "Stromweiterverkaufsverbot" in ihren Klauseln vor, hier hilft ein Stromversorgerwechsel zur EWS Schönau, die erlauben diesen Weiterverkauf ausdrücklich! :thumbup:


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • wenn ichs richtig sehe, muss man ein richtiges EVU werden um andere Kunden über das öffentliche Netz zu versorgen mit Bilanzkreisen etc.

  • wenn ichs richtig sehe, muss man ein richtiges EVU werden um andere Kunden über das öffentliche Netz zu versorgen mit Bilanzkreisen etc.

    Er will ja nicht übers öffentliche Netz, sondern ein eigenes Netz aufbauen. Das entspräche dann der Kundenanlage in einem Mehrparteienhaus und das darf ein BHKW Betreiber ohne EVU zu sein!!!


    Das passt soweit schon, nur muß dann ein Zentraler Übergabepunkt geschaffen und die einzelnen HAS der Gebäude stillgelegt werden. Natürlich könnte man das mit einer PV Anlage vermeiden - aber Vorsicht es ginge dann nur eine PV ohne Direktverbrauch!!! Es darf keine weiteren berührungspunkte zwischen öffentlichem- und eigen Netz geben.


    mfg

  • Das EVU versucht euch einzuschüchtern und Sand in die Augen zu streuen... die sehen Ihre Kunden davon schwimmen ;). Ich denke nicht, dass die den Stromanschluss "zurückbauen" würden, das verursacht denen doch auch nur Kosten. Zumal Du sicher auch mal für dieses Kabel bezahlt hast und es in Deinem Boden liegt.


    Was bei der Planung des Nahwärmenetzes berücksichtigt werden sollte sind "große" Speicher in jedem versorgten Haus und am BHKW. Optimal noch eine Trennung mit Wärmetauschern. So muss die Nahwärmeleitung nicht den ganzen Tag laufen, das spart ungemein. Weiter solltet Ihr auf jeden Fall den Strom für alle nutzen, Ihr buddelt ja eh - und gerade der Strom führt zu großen Einsparungen. Ein großes BHKW und dann nur ein kleiner Verbraucher kann sich nicht rechnen. Bei Euren BHKW Überlegungen könnt Ihr Euch auch mal die BHKWs von Konrad Weigel ansehen ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo liebe Leute,
    ich muss doch noch über meinen EVU-Netzbetreiber Termin berichten.


    Grundsätzlich fand ich den Termin sehr konstruktiv. Beide Gesprächspartner zeigten sich offen - auch in Hinblick der gesetzlichen Gegebenheiten.
    Dass wir in unserer aktuellen Auslegung zu einem Netzbetreiber würden ist auch klar. Ein Hausanschlusspunkt und ein Stromzähler - Die Verteilung ist dann unsere Sache -Stromverteiler, Zwischenzähler, Abrechnung mit den Abnehmern usw..
    Mit dem zurückbauen des Stromanschlusses ist noch nicht alles geklärt. Der Netzbetreiber sagt, wenn man den EVU Zähler entnimmt und im Zählerkasten "nur verplomt" stehen zwei Dinge im Raum: 1tens ein nicht genutztes Kabel zwischen der Hauptleitung in der Strasse und der verplomten Stelle. 2tens könnte ja auch vor der Verplombung - hier liegt ja dann Spannung an- jemand was abzapfen. Da man nach einer möglichst allgemein anwendbaren Lösung sucht, will der Netzbetreiber das Kabel an der Hauptleitung kappen und als blindes Kabel liegen lassen. Sollte in späteren Jahren eine PV - Anlage kommen wäre es unproblematisch diese wieder zu verbinden. Die Frage der Kostenübernahme ist noch zu klären. Auch ob eine späterer Wiederanschuss zu Kosten führen würde.
    Wir haben nun einen Ortstermin für nächste Woche ausgemacht, um vor Ort zu überprüfen ob nicht doch ein Verplomben im Anschlusskasten ausreichen sicher zu gestalten ist.
    Mein Elektromeister hat sich auch hier gut ins Gespräch mit eingebracht. Nun ja
    Interessant ist aber auch, dass wenn wir - wie wohl in Zukunft vermehrt - mit einem Stromnetz Liegenschaften verbinden, eine wie auch immer geartete Lagedokumentation vorhalten sollten.


    Der Hinweis von die Neuendorfer zu den Speichern: Ja - am BHKW dachte ich an 3m³ bei den Liegenschaften mit Warmwasser möchte ich die vorhandenen WWpeicher nutzen.


    mfg

    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld

  • Hallo Hakue,
    schön, das die Gespräche konstruktiv abgelaufen sind!


    Der Netzbetreiber sagt, wenn man den EVU Zähler entnimmt und im Zählerkasten "nur verplomt" stehen zwei Dinge im Raum: 1tens ein nicht genutztes Kabel zwischen der Hauptleitung in der Strasse und der verplomten Stelle. 2tens könnte ja auch vor der Verplombung - hier liegt ja dann Spannung an- jemand was abzapfen.


    Mhmm, ich sehe eigentlich keinen Nachteil, den ein unbenutztes Kabel mit sich bringt. ?(
    Und Strom vor dem Zähler abzapfen kann man -kriminelle Energie vorausgesetzt- auch wenn ein Zähler drin ist! _()_


    Interessant ist aber auch, dass wenn wir - wie wohl in Zukunft vermehrt - mit einem Stromnetz Liegenschaften verbinden, eine wie auch immer geartete Lagedokumentation vorhalten sollten.


    Nun ja, das ist ja in jedem Fall sinnvoll, wenn man sich in dem Moment ans Kabel erinnert, wenn es in der Baggerschaufel auftacht, dann ist es meist zu spät!


    Der Hinweis von die Neuendorfer zu den Speichern: Ja - am BHKW dachte ich an 3m³ bei den Liegenschaften mit Warmwasser möchte ich die vorhandenen WWpeicher nutzen.


    Nachteil von den althergebrachten WW Speichern ist deren hohe Rücklauftemperatur, diese bringt u.U. die Schichtung im Pufferspeicher durcheinander. Ausserdem ist wegen der Legionellengefahr hier eine höhere Temperatur nötig als bei den Frischwasserstationen.


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!