Hallo erst mal - bin wieder aus dem Urlaub zurück - und gleich wieder im Streß...
Tja - BK-Umlage mittels Gaszähler, gut und schön :
Am 28.01.10 zum Gaszähler SPK (Liefervertrag - nicht vom Grundversorger - seit 01.11.2009 !) parallel den Gaszähler für's BHKW (logisch vom Grundversorger) installieren lassen, Mitteilung an Lieferanten dazu mit Zwischenstand vorhandenem Zähler... dann passierte lange nichts - also dachte ich alles o.k. Jedoch weit gefehlt :
Am 07.03.10 mailte ich den Lieferanten an zwecks Vertragsumschreibung auf mein Gewerbe unter erneutem Hinweis auf den BHKW-Zähler.
Am 11.03.10 erhielt ich vom Grundversorger die Aufforderung zur Zähleranmeldung mit Anmeldedatum 01.02.10, verbunden mit dem rückwirkendem Vertragsangebot zum Vario-Tarif (32,73 € mtl. + 5,62 Cent/kWh Brutto). Die Zähleranmeldung nahm ich demzufolge rückwirkend vor - hätte eigentlich der Grundversorger als Einbauender bzw. der HB bereits am Einbautag erledigen können/müssen ? - ohne den Versorgungsvertrag.
Am 06.05. rief mich der Grundversorger an, das vom Lieferanten der BHKW-Zähler nicht mit Liefervertrag unterlegt ist.
Am 08.05. teilte ich schriftlich an den Lieferanten den Sachverhalt mit und forderte diesen zur Klärung auf, zumal ich bereits zum 01.11.2009 mit 4.338 € zzgl. 200 € SZ in Vorkasse getreten bin - mit Durchschrift an den Grundversorger.
Am 21.05. bestätigte mir der Grundversorger den Erhalt der Durchschrift und stellten mir - da sich kein anderer Anbieter dort gemeldet habe - eine Vertragsbestätigung per 21.05. rückwirkend zum 01.02.10 im Grundtarif zu mit zu zahlenden Abschlägen über 590 € mtl. ab 01.06.2010...
Am 24.05. schrieb ich nun beide per E-Mail an zwecks Klärung des Vorganges und Ablehnung der zusätzlichen Abschlagszahlungen beim GV - und ging in Urlaub...
Mit Schreiben vom 10.06. finde ich nun vom Grundversorger die Mitteilung vor, das die GV Görlitz benannten BHKW-Zähler am 28.01. eingebaut hat und ich seit diesem Zeitpunkt Gas von diesen beziehe. Auch wenn kein Liefervertrag besteht, ist das Vertragsverhältnis auf Grund von Entnahme gem. §2 der GVV entstanden. Das mit dem Lieferanten kein Versorgungsvertrag zustande gekommen ist, sei meine Angelegenheit - wir erwarten daher die mtl. Vorauszahlungen...
Mit Schreiben vom 11.06. finde ich eine Entschuldigung des Lieferanten für die verspätete Beantwortung vor mit der Aussage, das eine 2. zusätzl. Zählernummer (für das BHKW) nicht in den bestehenden Vertrag übernommen werden kann...
Soweit - so schlecht :
Nun kommt's dick mit den Verbräuchen (Stand heute, Umrechnung mit BWF 10,572) :
SPK bis 28.01.10 seit 01.11.09 (Vertragsbeginn) 3.629 cbm
ab 29.01.10 1.920 cbm entspr. 58.664 kWh
BHKW seit 29.01.2010 4.145 cbm entspr. 43.821 kWh (abzgl. lt. FA 27,33 % für Stromerzeugung) also 31.845 kWh
Lt. Lieferantenvertrag erhalte ich (unabhängig von der Verbrauchshöhe) einen Neukundenbonus von 2/12 der Jahresrechnung Rabatt geschenkt...
Nun stelle ich das mal per heute gegenüber:
Die gesamte (Heizgas-)Verbrauchsmenge von 90.509 kWh hätte mich beim Lieferanten ursprünglich 4.270,98 € gekostet.
Die nun vorgenommene Splittung kostet mich jedoch jetzt bereits 4.769,09 €, d.h. nach rd. 8 Monaten schon + 12 % reine bürokratische Heizkosten-erhöhung. Diese wird in den verbleibenden 4 Monaten auf ca. 20% anwachsen. Nicht nur, das dadurch das BHKW-Betriebsergebnis negativ ausfallen wird - das würde ja nur mein Portemanaise betreffen - die Heizkosten im Gebäude mit 12 Nutzern steigen von 0,76 €/qm in 2009 auf dann 0,91 €/ qm für die Mieter ----> ich habe sofort den Mieterschutzbund am Halse bevor ich die BK-Abrechnung 2010 zu Ende verteilt habe...
Es geht schlußendlich um eine Jahresdifferenz (nur beiden Heizkosten !!!) von rd. + 1.000 €, die ca. 18.000 kWh für den Gas-/Stromanteil kann ich mit rd. 1.215,81 € und dieser Differenz, also zusammen rd. 2.200 € mit der Stromproduktion auch nicht kompensieren ----> doppelter Verlust - und nur wegen eines Gaszählers
Hätte da einer eine konstruktiv hilfreiche Idee ???
pamiru48
PS: Da fällt mir doch glatt wieder der Gas-Pool ein... ???