Gaszähler und deren Abrechnung

  • Hallo erst mal - bin wieder aus dem Urlaub zurück - und gleich wieder im Streß... X(


    Tja - BK-Umlage mittels Gaszähler, gut und schön :
    Am 28.01.10 zum Gaszähler SPK (Liefervertrag - nicht vom Grundversorger - seit 01.11.2009 !) parallel den Gaszähler für's BHKW (logisch vom Grundversorger) installieren lassen, Mitteilung an Lieferanten dazu mit Zwischenstand vorhandenem Zähler... dann passierte lange nichts - also dachte ich alles o.k. Jedoch weit gefehlt :
    Am 07.03.10 mailte ich den Lieferanten an zwecks Vertragsumschreibung auf mein Gewerbe unter erneutem Hinweis auf den BHKW-Zähler.
    Am 11.03.10 erhielt ich vom Grundversorger die Aufforderung zur Zähleranmeldung mit Anmeldedatum 01.02.10, verbunden mit dem rückwirkendem Vertragsangebot zum Vario-Tarif (32,73 € mtl. + 5,62 Cent/kWh Brutto). Die Zähleranmeldung nahm ich demzufolge rückwirkend vor - hätte eigentlich der Grundversorger als Einbauender bzw. der HB bereits am Einbautag erledigen können/müssen ? - ohne den Versorgungsvertrag.
    Am 06.05. rief mich der Grundversorger an, das vom Lieferanten der BHKW-Zähler nicht mit Liefervertrag unterlegt ist.
    Am 08.05. teilte ich schriftlich an den Lieferanten den Sachverhalt mit und forderte diesen zur Klärung auf, zumal ich bereits zum 01.11.2009 mit 4.338 € zzgl. 200 € SZ in Vorkasse getreten bin - mit Durchschrift an den Grundversorger.
    Am 21.05. bestätigte mir der Grundversorger den Erhalt der Durchschrift und stellten mir - da sich kein anderer Anbieter dort gemeldet habe - eine Vertragsbestätigung per 21.05. rückwirkend zum 01.02.10 im Grundtarif zu mit zu zahlenden Abschlägen über 590 € mtl. ab 01.06.2010...
    Am 24.05. schrieb ich nun beide per E-Mail an zwecks Klärung des Vorganges und Ablehnung der zusätzlichen Abschlagszahlungen beim GV - und ging in Urlaub...
    Mit Schreiben vom 10.06. finde ich nun vom Grundversorger die Mitteilung vor, das die GV Görlitz benannten BHKW-Zähler am 28.01. eingebaut hat und ich seit diesem Zeitpunkt Gas von diesen beziehe. Auch wenn kein Liefervertrag besteht, ist das Vertragsverhältnis auf Grund von Entnahme gem. §2 der GVV entstanden. Das mit dem Lieferanten kein Versorgungsvertrag zustande gekommen ist, sei meine Angelegenheit - wir erwarten daher die mtl. Vorauszahlungen...
    Mit Schreiben vom 11.06. finde ich eine Entschuldigung des Lieferanten für die verspätete Beantwortung vor mit der Aussage, das eine 2. zusätzl. Zählernummer (für das BHKW) nicht in den bestehenden Vertrag übernommen werden kann...
    Soweit - so schlecht :
    Nun kommt's dick mit den Verbräuchen (Stand heute, Umrechnung mit BWF 10,572) :
    SPK bis 28.01.10 seit 01.11.09 (Vertragsbeginn) 3.629 cbm
    ab 29.01.10 1.920 cbm entspr. 58.664 kWh
    BHKW seit 29.01.2010 4.145 cbm entspr. 43.821 kWh (abzgl. lt. FA 27,33 % für Stromerzeugung) also 31.845 kWh
    Lt. Lieferantenvertrag erhalte ich (unabhängig von der Verbrauchshöhe) einen Neukundenbonus von 2/12 der Jahresrechnung Rabatt geschenkt...
    Nun stelle ich das mal per heute gegenüber:
    Die gesamte (Heizgas-)Verbrauchsmenge von 90.509 kWh hätte mich beim Lieferanten ursprünglich 4.270,98 € gekostet.
    Die nun vorgenommene Splittung kostet mich jedoch jetzt bereits 4.769,09 €, d.h. nach rd. 8 Monaten schon + 12 % reine bürokratische Heizkosten-erhöhung. Diese wird in den verbleibenden 4 Monaten auf ca. 20% anwachsen. Nicht nur, das dadurch das BHKW-Betriebsergebnis negativ ausfallen wird - das würde ja nur mein Portemanaise betreffen - die Heizkosten im Gebäude mit 12 Nutzern steigen von 0,76 €/qm in 2009 auf dann 0,91 €/ qm für die Mieter ----> ich habe sofort den Mieterschutzbund am Halse bevor ich die BK-Abrechnung 2010 zu Ende verteilt habe...
    Es geht schlußendlich um eine Jahresdifferenz (nur beiden Heizkosten !!!) von rd. + 1.000 €, die ca. 18.000 kWh für den Gas-/Stromanteil kann ich mit rd. 1.215,81 € und dieser Differenz, also zusammen rd. 2.200 € mit der Stromproduktion auch nicht kompensieren ----> doppelter Verlust :diablo: - und nur wegen eines Gaszählers |:-( :cursing:
    Hätte da einer eine konstruktiv hilfreiche Idee ??? :sos:
    pamiru48


    PS: Da fällt mir doch glatt wieder der Gas-Pool ein... ??? :verrueckt:

  • @ pamiru,



    ja hallo erst mal, ich weiß nicht ob sie´s schon wußten, der pamiru ist wieder da.



    Na dann willkommen in der realen Welt. :-)@@(-:



    Nun zu Deinem Problem Gaszähler. Ich habe nur meinen Hauptzähler beim Gaslieferanten gemeldet. Vom Hauptzähler wird der SPLK gemessen und dann ist abgezweigt als Unterzähler der fürs BHKW. Da Du sicherlich keine unterschiedlichen Lieferanten für SPLK und BHKW hast, interessiert doch den Gaslieferanten nur der Hauptzähler. Denn der hat ja die Gasmenge für SPLK und BHKW bereits erfasst. Der Unterzähler für das BHKW erfüllt ja nur den Zweck, dass die für das BHKW erfasste Gasmenge in Heizkosten und Stromerzeugungskosten aufgeteilt werden kann. :thumbup:



    Ja und das Problem mit den Gaslieferanten mit Vorkasse ist ja nun schon länger bekannt. Ich habe bewusst auf die paar Cent Ersparnis verzichtet und einen Lieferanten mit mtl. Vorauszahlung gewählt. Von dem Habe ich jetzt nach über einem Jahr zwar auch noch keine Abrechnung vorliegen, aber ich muß wenigstens das als Vorkasse gezahlte Geld nicht in den Wind schreiben.


    Dein GV Görlitz ist da wohl im Recht. Da bisher kein Liefervertrag mit dem Vorauskasse zustande gekommen ist, war ja der vor Ort zuständige Gaslieferant per Gesetz verpflichtet, die Grundversorgung zu gewährleisten. Daher stehen ihm auch die geforderten Abschläge zu. |__|:-)



    Deshalb würde ich jetzt dem Vorauskasse richtig Streß machen, am besten gleich mit Anwalt. :rtfm: oder eben damit :vinsent:



    Aber Kopf hoch :-):-) , noch wird ja Gas geliefert und die Mieter bleiben noch da, weil sie nicht frieren müssen oder von Warmduscher auf Nichtduscher umstellen müssen.

  • Tja - die "reale Welt" hat mich wieder (am A....) :rtfm:
    Ich will das "Problem" nicht über Gebühr strapazieren - sollte jedoch für jeden BHKW-Interessenten mit vorhandener Gasanlage zu beachten sein.


    Du schreibst, das du einen "Unterzähler" für das BHKW hast. Als solchen hatte ich diesen auch gedacht - ist jedoch ebend parallel installiert !
    Nach meiner nun jetzt Erkenntnis : Egal wo der Gaszähler wie eingebaut ist - ein separater Liefervertrag solle erforderlich sein...
    Ich zumindest finde noch keinen Anbieter, der mich die beiden Werte addieren läßt und danach abrechnet. Außerdem sind installierte Gaszähler m.E. grundsätzlich beim GV anzumelden - siehe meine Erfahrungen - und dann kommt die Bürokratie von ganz alleine :daddeln:
    Ich kann vermutlich hier nur noch in den sauren "Verlustapfel" für 2010 beissen, wollte andere vor gleichem Fehler warnen. Ein "klitzekleines Detail" übersehen - und geht gleich in die Tausender... :diablo:
    - Aber es kommt ja bald doch noch die BAFA-Förderung... ))))
    - Und am Gas-Pool wird ja auch fleissig gearbeitet - da kann ich dann 11/2010 ja richtig gut wechseln :tanz:


    pamiru48

  • @ pamiru,




    Also bei mir wird nur der Gesamtzähler vom Gaslieferanten erfasst. Der unterzähler ist meiner und spielt für die Abrechnung mit dem Gaslieferanten keine Rolle. Er hat ja lediglich die Aufgabe, den Gasverbrauch des BHKW festzustellen.




    Füge als Anlage mal mein Anschlußschema bei.


    Die Differenz aus Gesamtzähler minus BHKW-Zähler ergibt dann den Verbrauch des SPLK.

  • Ja, das ist durchaus der Normalfall. Zwei Zähler zum Gasnetz würde auch 2x Grundgebühr bedeuten - das will man natürlich nicht.


    Mod: Die Neuendorfer
    Ich habe die Problematik mit dem Gasanschluss und Versorger in einen eigenen Thread ausgelagert.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: