Ärger mit Finanzamt: prozentuale Ermittlung der Betriebsausgaben

  • Hallo Gemeinde,


    auch ich zähle zu jenen Leidgeprüften, die Probleme mit dem FA haben.
    Hier geht es um die Höhe der Betriebskosten.



    Mein FA rechnet so (Daten vereinfacht, aber prozentuale Aufteilung stimmt):


    erzeute Energie gesamt: 45444 kWh = 100%
    davon thermische Energie: 31355 kWh = 69%
    davon elektrische Energie: 14089 kWh = 31%


    eingespeister Strom: 9744 kWh = 21,44%
    selbstgenutzter Strom 4345 kWh = 9,56 % (14089 - 9744)


    Das FA folgert: somit können nur 22% der Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.


    => Somit könnte ich z.B. nur 22% der Gaskosten geltend machen.


    1. Was haltet Ihr von dieser Rechnung ?


    2. Laut Datenblatt hat mein Dachs einen Wirkungsgrad von 88%. Kann man die 12% Differenz irgendwie ins Spiel bringen ?


    3. Strom/Standby: welchen EUR-Betrag kann man hier veranschlagen ?


    Schon mal vorab: vielen Dank für Eure Hilfe !

  • Hallo BHKWAM,


    die Aufteilung gilt für den Fall, dass Du nur mit dem eingespeisten Strom Einnahmen erzielst. Für den selbst verbrauchte Strom und die entnommenen Wärme hast du sicherlich keine Erträge berücksichtigt.


    Der Wirkungsgrad der Maschine wird schon berücksichtigt, indem die Prozente ja von der gesamten Brennstoffmenge berechnet werden. Die Verluste werden so anteilig den einzelnen Ausgangsenergien zugeteilt.


    Wegen dem Standbyverbrauch musst eben die die Stromaufnahme in diesem Zustand messen und davon dann die genannten 22 %. Ich glaube aber nicht, dass sich der Aufwand lohnt.


    Noch ein Tipp am Rande. Es führt nur zu weiteren Problemen mit dem Finanzamt, wenn das jährliche Ziel darin besteht, einen möglichst großen Verlust mit dem BHKW nachzuweisen. Das mag ja ein paar Jahre funktionieren, nur wenn nicht abzusehen ist, dass auch mal Gewinne entstehen, ist das ganz schnell Liebhaberei.




    Mit freundlichen Grüßen