Wie eigenen Strompreis ansetzen bei gleichzeitigem Verkauf an Mieter?

  • Hallo, brauche Denkanstösse zur Lösung folgenden Sachverhalts:
    wir, d.h. meine Schwester und ich, haben seit Januar vergangenen Jahres einen Dachs in unserem 4-Familienhaus. Wir bewohnen jeder eine
    Wohnung, die beiden anderen sind vermietet. Alle nutzen den eigenen Strom. Mit den Mietern gibt es Stromverträge, d.h. die Kilowattstunde kostet
    xxx. Der Dachs wurde von uns beiden finanziert, beide haben wir aber sehr unterschiedlichen Stromverbrauch.


    Nach außen hin trete ich bei Strom- und Gaslieferant sowie Behörden als Kontaktperson auf und leiste Zahlungen. Jetzt steht unsere erste
    Stromabrechnung für ein komplettes "Strom"-jahr an. Wie rechne ich einigermaßen korrekt für uns selbst ab? Natürlich gibt es für jede Wohnung einen eigenen Zähler, der erfasst den Verbrauch und weiß allerdings nicht, ist es eigener oder zugekaufter Strom.


    Aus meiner Sicht gäbe/gibt es 2 Berechnungsmöglichkeiten:
    einmal für das Finanzamt, da wir durch den Stromverkauf automatisch zur GbR wurden.
    Hier müsste der gleiche Preis wie für die Mieter angesetzt werden.


    Familienintern:
    Kosten Gas für Stromerzeugung durch Dachs
    Kosten Stromzukauf
    Ermittlung prozentualer Anteil unseres eigenen Stromverbrauchs. Auf dieser Basis Berechnung der beiden zuvor genannten Kosten.
    ?(



    Wir sind bestimmt nicht die Einzigen, wo Dachs-Besitzer und Mieter in einem Haus wohnen und den eigenen Strom nutzen.
    Habe ich zur Zeit das berühmte "Brett vor dem Kopf"??? Wie muss/sollte es laufen??


    Danke im voraus für tatkräftige Hilfe,
    jetlag

  • Hallo jetlag,


    herzlich willkommen im Forum, der Dachs Liebhaber.
    so zu deinem Strom . du kannst in deinem Haus nur den gesamt Verbrauch in dem eigenerzeugte Strom feststellen.
    du musst im Keller eigene 2 Stück Stromzähler haben. 1x für gesamt erzeugte Strom vom dachs und 1x für den Einspeisung ins Netz.
    dann kommt noch der eine Zähler von deinem Stromversorger für den zukauf.
    du kannst anhand der Zähler ermitteln, wie viel Strom der dachs ins gesamt erzeugt hat, und wie viel du eingespeist und verbraucht hast.
    zum berechnen brauchst du Rechnungen von deinem EVU vordem dachs Einbau. um den gesamt verbrauch festzustellen. und den aktuellen 2009 Rechnung von deiner EVU.
    Beispeil: 20000kw im 2008
    - 10000 kw im 2009 ab dem der dachs im Keller gekommen ist
    dann ermittelst du den gesamt erzeugten Strom vom dachs. - Ziest du den eingespeisten Strom vom gesamt erzeugtem Strom raus.
    18000 KW gesamt Erzeugtestrom
    -10000 kw eingespeist in EVU.
    =8000kw Eigenverbrauch. das verteilst du dann % Prozentual an die 4 Wohnungen.Achtung in dem Eigenverbrauch ist auch die gesamte hausstrom bedarf mit dabei. z.b. heizungspumpen, Treppengangbeleuchtung, keller Strom.


    beim Verkauf musst du beachten das der KW preis nicht teurer als deine EVU ist.


    Gruß
    Mustermann

  • Hallo, die einfachste, kostengünstigste, wirtschaftlichste und vom Gesetzgeber vorgegebene Verrechnung ist den Strompreis für alle in der Höhe des zugekauften Stromes zu berechnen. Da der Verbrauch durch Zähleinrichtungen bekannt ist bereitet die Rechnungsstellung kein Problem denn jeder Nutzer muss eine bekommen. Zu Berücksichtigen ist die Stromsteuer die für den zugekauften abgeführt werden muss.

  • Und aus den daraus resultierenden Einnahmen, nach Abzug aller Kosten dem Wärmepreis anrechnen.
    So bekommt derjenige der viel Wärme benötigt hat auch seinen Erzeugeranteil.


    Die Mieter würde ich da aber ganz raus lassen.
    Die sollte genau nach Gesetzestext abgerechnet werden, sonst gibt das nur wieder Angreifpunkte falls mal einer von denen vor einen Richter ziehen will.


    Die Einnahmen aus dem Strom unter den Betreibern aufteilen, schließlich habt ihr ja auch den Invests getätigt.


    Ausnahme allerdings, falls ihr das BHKW über die 11% Mieterhöhung bezahlt,
    dann haben die Meiter selbstverständlich Anspruch auf alle Kostenreduzierungen durch das BHKW.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Danke für die Antworten. Hier noch Weiteres zur Erklärung:


    es gab keine Mieterhöhung aufgrund der Investition. Heizkostenabrechnung erfolgt über die ista. Kosten Gas werden nur für die Wärmeerzeugung zugrunde gelegt. Prozentualer Schlüssel wurde uns vom Senertec-Lieferanten genannt.


    Im vergangenen Jahr wechselten wir zum 1.7. den Stromlieferanten. Als die Endabrechnung des vorherigen Lieferanten kam, las ich
    sämtliche Zähler ab. Es war dann lediglich ein Zeitraum vom 1.3.-30.6. zu berechne, denn erst ab März hatten alle eigenen Strom.


    Ich erstellte daraufhin Abrechnungen für die Mieter. Der Preis für die Kilowattstunde ist schriftlich fixiert, also Preis x Verbrauch.
    Uns selbst ließ ich raus, war ja insgesamt für diese kurze Zeit sehr wenig.


    Ende diesen Monats ist aber ein komplettes Jahr abzurechnen. Was die Abrechnung mit den Mietern angeht, kein Problem aufgrund
    vereinbarten Preises. Nach wie vor hat es bei mir noch nicht richtig "klick" gemacht, was bzw. wie ich für meine Schwester und
    mich abrechne. Bislang habe ich alles bezahlt. Es soll selbstverständlich alles so korrekt wie möglich laufen, daher hier meine
    Frage im Forum.

  • Hallo Jetlag,


    wer ist hier der offizielle Gewerbeinhaber, du und deine schwerster, oder du alleine?
    auch wenn ihr die Betreiber seid müsst ihr, auch euch selber Rechnungen ausstellen. F.A wird danach fragen..
    wenn du die Rechnungen bezahlst (Gas, Strom, Wartung) beteiligt sich deine schwerster zu 50% an den Rechnungen mit oder nicht.
    wenn nicht solltest du sie auch genauso behandeln wie eure Mietern, du kannst ihr dann % Rabatte geben. aber umgekehrt sehe ich da keine Probleme.
    der eingekaufte hat mit der verbrauchten Energie nichts zu tun denke ich. weil da jeder, ein eigene Zähler hat, und danach muss abgerechnet und bezahlt werden.


    aber wenn es hier, um komplette Abrechnung geht z.b Finanzierung raten(zinsen), Steuerberater und der komplett einkauf. auf zuteilen. dann ist da der Steuerberater der richtige.

  • Die GbR besteht aus meiner Schwester und mir, allerdings zu unterschiedlichen Anteilen. Das Finanzamt erhielt erst vor kurzem
    unsere ESt-Erklärung für das vergangene Jahr.Was von dort kommt, werden wir sehen - ist aber eine andere Sache.


    Es geht mir hier einzig allein um die Frage, welcher Preis für die Kilowattstunden, die die Zähler zum Abrechnungstag ausweisen, für meine Schwester und mich in Rechnung gestellt/abgerechnet werden muss. Entweder... oder ... Oder gibt es das nicht?

  • Hallo jetlag,


    es gibt keinen allgemein gültigen Wert für den Preis pro kWh Strom, da dieser von vielen Faktoren abhängt. Mit den nötigen Angaben lässt sich für den jeweiligen Fall der Strompreis aber errechnen. Folgende Angaben sind nötig:


    - Investitionskosten
    - Kosten für Brennstoffbedarf für das gesamte Jahr
    - Kosten für Wartung und Reparaturen


    - Einnahmen aus Stromverkauf an deine Mieter pro Jahr
    - Einnahmen aus Stromverkauf an EVU
    - Erstattung Mineralölsteuer


    - Gesamte erzeugte kWh Strom pro Jahr aus dem BHKW
    - an Mieter verkaufte kWh Strom
    - ins Netz eingespeiste kWh Strom
    - selbst bzw. mit Schwester verbrauchte kWh Strom
    - Senertec Faktor zur Aufteilung des Brennstoffs in Wärme- und Stromerzeugung
    - Zeitraum bis sich die Investitionskosten amortisiert haben sollen


    Mit freundlichen Grüßen

  • Wie umständlich...oder auch nicht, kommt halt drauf an wie man an die Sache rangehen will.


    Wie wäre es so.
    Jeder zahlt für den Strom einen vereinbarten Preis, basierend auf einer Preissuchmaschine wie Verivox.
    Die Mieter und deren Wärmebezug werden ja bereits nach den bestehenden Gesetzestexten abgerechnet.
    Entweder man rechnet die beiden Eigentümer genauso ab, und nimmt die bilanzielle Endsumme und teilt sie auf die Eigentümeranteile auf.


    Oder man senkt nach der Abrechnung der Mieter und des Stroms der Eigentümer sowie der restlichen Kostenfaktoren, den Gaspreis.
    Also im Grunde die Restkosten aus dem Gaseinkauf werden anhand der Verbrauchsmengen der Eigentümeranteile verteilt.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang