Wartungsverträge EcoPower

  • Hatte vor gut zwei Wochen mit meinem HB und Herrn Wiese ( Kundendienst ecopower ) einen Termin an meinem Schätzchen( ecopower 4.7). Hauptbeweggrund dazu war, was passiert nach Ablauf der Garantiezeit bei dzt. einmal Komplettwechsel Elektronik, ein weiterer Wechsel Zeus und zweifacher Wechsel Vergaser? Was geht als nächstes kaputt oder was geht noch häufiger kaputt?


    In Anbetracht meiner Situation mit Auslauf der Garantie Mitte Februar 2011 wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen Vollwartungsvertrag mit ecopower ( seit 01.04.2010 ja Vaillant ) abzuschliessen. Da ich durch meine Laufzeiten von rund 6.000 Bh p.a. sowieso auf eineinhalb Wartungen ( hatte mit meinem HB einen Preis von 495,-€ für die Wartung - incl. 24h Fernwartungsbereitschaft - ausgehandelt ) komme, also ca. 743,- € p.a., habe ich bei 200,- € Mehraufwand im Jahr eine 100% Funktionsgarantie für die restlichen 8,5 Jahre. Dieser Vollwartungsvertrag beinhaltet auch immer die neuesten Update´s und natürlich bei Ausfällen den kostenlosen Ersatz durch Neubauteile.


    Die Kosten für den Vollwartungsvertrag sind gem. Heizkostenverordnung auch zu 100% auf die Mieter umlegbar. Wenn ich es bei dem Wartungsvertrag mit meinem HB belassen würde, kann ich zwar die Wartungskosten auf die Mieter umlegen, aber dann muß ich die Kosten für Ersatzteile selber tragen und das kann für die Zukunft sehr teuer für mich werden ( siehe Defekte in 15 Monaten Laufzeit) ?(


    Inzwischen ist ecopower auch zu gewissen Zugeständnissen bereit, z. Bsp kann der Wartungsvertrag jetzt auch später abgeschlossen werden, über vierteljährliche Zahlweise kann man auch reden und bei einigem Verhandlungsgeschick kann man auch noch mehr Zugeständnisse erhalten. Man kann sogar über den Preis reden!!! :walklike:


    Habe von Herrn Wiese auch erfahren, dass es in absehbarer Zeit auch einen anderen, seiner Meinung nach viel standfesteren Motor geben wird und auch in Sachen Homeautomation/Visualisierung wird es in naher Zukunft etwas geben. :thumbup:



    Und natürlich die Steuerung, die muss aus dem BHKW raus, denn könnte da was draus werden.


    Habe auch das Thema Separierung der Elektronik angesprochen. Von ecopower/Vaillant ist das auch in Zukunft nicht geplant. Eine nachträgliche Separierung der Elektronik würde aus rechtlichen Gründen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und jegliche Haftung von Seiten ecopower/Vaillant im Falle einer Havarie, eines Brandes usw. wäre dadurch ebenfalls ausgeschlossen. :bomb:


    Dann soll ecopower/Vaillant lieber über den Vollwartungsvertrag die Kosten für den häufigen Teilewechsel selber tragen. Mit meinen 200,-€ Ersparnis, wenn ich auf den Vollwartungsvertrag verzichte, kann ich die in Zukunft zu erwartenden Teilekosten nie abdecken!


    Das Hauptargument für den Vollwartungsvertrag ist für mich aber die Umlegbarkeit auf die Mieter. Bei einem EFH-Besitzer oder aber Hotelier / Kneiper usw. sieht es da kostenmäßig natürlich anders aus.

  • also so viel ich weiß musst du auch einen Teil der Wartung übernehmen. Müsste so 1/3 der Kosten sein....den Teil für die Stromproduktion

  • Ich will jetzt noch mal kurz die Auslagerung der Steuerung ansprechen.


    Es ist ja richtig das dies ein erheblicher Eingriff in das Gesamtkonzept der Maschine ist aber mal ganz ehrlich, ich kenne kein BHKW das so oft Schäden an irgendwelchen Platinen oder Wechselrichtern hat.


    Die meisten haben die Elektronik gesondert stehen oder an der Wand hängen.


    Wie gesagt, hat alles seine Gründe wieso man das so macht.

  • @ Rolf,


    ich geb Dir ja Recht, aber noch habe ich 9 Monate Garantie, da muss halt ecopower die Kosten tragen.


    Jetzt hab ich mich für einen Vollwartungsvertrag entschieden, da wird dann ecopower auch nicht mitspielen, wenn die Elektronik separiert ist, siehe Thema Betriebserlaubnis. |:-(

  • Ich möchte auch an dieser Stelle nochmal in die Diskussion geben, dass nur die anteiligen Wartungskosten für die Wärmeerzeugung in den Heizkosten umgelegt werden können und diese Umlage im Falle eines Vollwartungsvertrages um die Reparaturkosten zu bereinigen ist.


    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

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  • Hallo Herzogensweg 16,



    hast du denn schon einen Entwurf oder einen unterschriebenen Vertrag vorliegen ?



    ist hier auch tatsächlich ein Tausch des gesamten MOtors abgedeckt ?



    ist der Vertrag seitens Vaillant kündbar ??



    Es wäre äußerst nett, wenn du uns deinen Entwurf/Vertrag zur Verfügung stellen könntest.



    Danke und Gruß

  • Hallo Herzogsweg 16


    Ich wollte damit auch nur sagen, der Hersteller weiß eigentlich wo die Schwachpunkte bei seiner Anlage sind.


    Doch Abhilfe der Probleme oder eine Verbesserung ist seitens Hersteller leider nicht zu bemerken.


    Ich habe manchmal das Gefühl die wollen oder können nicht.


    Auch wenn man sie darauf hin weißt passiert da nichts.


    Es ist doch bemerkenswert, dass die Leute trotz der doch starken Kritik an manchen Geräten, immer noch kaufwillig sind.


    Mir ist ja klar das ein Technisches Gerät nicht ewig hält, doch wenn die Probleme beseitigt werden können um einen längeren Betrieb zu gewährleisten, dann sollte sich der Hersteller doch mal Gedanken machen.


    Und das erst Recht wenn er von einem Kunden drauf hingewiesen wird das es auch anders geht.


    Siehe Lüfter und Haltbarkeit Wechselrichter.


    Da nutzt es auch nichts wenn da denn noch ein Zweiter Lüfter im Vibrierenden Gehäuse Platz findet.