Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten

  • @ pamiru zum Thema "Vermieter"


    Ich, ich, ich auch. ))))


    Da waren es schon drei. ^^|__|


    Übrigens hat mir meine Neuvermietung zum 15.08. diesen Jahres bei Unterzeichnung des Mietvertrages gesagt, dass meine Idee mit dem BHKW und der Möglichkeit, den Strom vom Vermieter günstiger zu bekommen, für ihn der ausschlaggebende Punkt war, den Mietvertrag bei mir zu unterschreiben. In meiner Straße stehen einige sanierte Wohnungen schon länger leer. Das sind dann eben Wohnungen, wo sich die Vermieter keinen Kopf machen, wie sie die zweite Miete ( mancher nennt das auch Neben - und Betriebskosten ) möglichst niedrig halten, denn an diesen zum größten Teil durchgeleiteten Kosten verdient der Vermieter sowieso nichts. Aber die Mieter schauen ja doch sehr genau, was sie insgesamt für die Wohnung unterm Strich zahlen. :sehrgut:

  • Inwieweit lohnt es sich ein kleingewerbe anzumelden?


    Muss zugeben, bin steuertechnisch nicht fit und erklärungen bitte vereinfacht schreiben ;)


    Kaufe mir das BHKW über mein kleingewerbe, dann schreibe ich den mietern die rechnungen für heizung und strom (ohne Mehrwertsteuer drauf zu schlagen). kann ich einfach die mehrwertsteuer vom bhkw kaufpreis (ca 7000€ absetzen) dh verdienen, da ich ja keinen gewinn mit dem bhkw erzielen würde?

  • Hallo Marc,


    Wir wollen , können und dürfen hier im Forum keine Steuerberatung durchführen - deshalb bitte einen Stb aufsuchen und zwar bevor das Kind im Brunnen liegt!!!


    Die Tatsache das nur Vorsteuer gezogen werden darf wenn auch Umsatzsteuer abgeführt wird ist Dir ja bekannt.


    mfg

  • jepp
    ...aber so im allgemeinen kann man sich shcon äußern
    und da ist es nunmal so, dass die Vorsteuerabzugsfähigkeit von den Finanzämtern noch immer recht unterschiedlich behandelt wird.


    Häufiger wird der Fall geschildert,
    dass dies nur in Höhe der Stromkennzahl geschieht, da die Wärme als umsatzsteuerfrei Nebenleistung des Vermieters zu erbringen ist.
    Also meinetwegen 30% werden gern als Vorsteuerabzugsfähig betrachtet und der Rest halt nicht.


    Wie gesagt,
    ein häufig beobachteter Fall, aber das muss nciht bei Dir zutreffen.


    Ich denk, der Gang zum spezialisierten Steuerberater wäre dringend angeraten *erst recht, da Du ja auch nen bissl mehr bei Dir machst*



    PS: Bei PV wiederum ist der Verzicht auf Kleinunternehmerregelung Gang und Gebe. Hier wird i.d.R. auch 100% Vorsteuerabzugsfähigkeit problemlos gewährt.

  • bei PV ist die Einspeisevergütung die im EEG steht ein Nettobetrag. So fern man ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen hat (oder als Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer optiert) bekommt man auf die Einspeisevergütung noch 19 Prozent MWSt. dazu, die man aber natürlich auch wieder abführen muss. Dafür ist man vorsteuerabzugsberechtigt.


    Wie ist bei der KWK?
    Die Einspeisevergütung (der EEX-Baseload-Preis) dürfte auch Netto sein. Es gilt wohl dasselbe wie bei der PV-Einspeisevergütung, oder?
    Ist der KWK-Zuschlag auch Netto oder wird der gar nicht besteuert?
    Wie ist es bei dem vermiedenen Netzentgelt mit der Umsatzsteuer?
    Der Strom zum Betrieb einer KWK-Anlage ist ja von der Stromsteuer befreit (meines Wissens ...?). Die Stromsteuer wird aber bei der Berechnung der Umsatzsteuer auch mit berücksichtigt. Kann ich diesen Umsatzsteueranteil auch wiederbekommen?
    (ich hoffe, das geht jetzt nicht zu weit off-topic)

  • Moin,


    EEG und KWK sind da analog. Die Vergütungen sind netto und unter bestimmten Bedingungen - bitte mit dem Stb abklären - gibts 19% drauf.


    Die Stromsteuervergütung für Strom der zur Stromerzeugung verwendet wird ist ein Thema für sich. Da liege ich seit 2007 mit dem HZA im Clinch. Man hat dort eine gänzlich andere Definition vom Wortlaut "im technischen Sinne" entwickelt, bei mir ist da grad die interne Revision dran.


    Aber das ändert nix an der Umsatzsteuerproblematik.


    mfg

  • Bei meinem zu 100% vermietetem Haus ( also keine Eigennutzung ) wurde bei der Rückerstattung der Vorsteuer auf die Stromkennzahl abgestellt. Ich habe 38% zurückerstattet bekommen.

    Energie(sche) Grüße Herzogsweg 16 :thumbup: