Weiß eigentlich jemand/ oder hat Erfahrung damit, wie der Strom den der Vermieter/Anlagenbetreiber an seine Mieter weiterreicht steuerlich behandelt wird? Denn auf selbstverbrauchten Strom muss man ja keine Stromsteuer zahlen, aber wenn der Strom vom Vermieter weiterverkauft wird (an seine Mieter) dann müsste auf diesen doch Umsatzsteuer und Stromsteuer entfallen, oder?
Verbindliche Auskünfte kann Dir nur Dein Steuerberater geben, aber ich glaube gelesen zu haben (StromStG $9 (1) 3), dass die Stromsteuer wegfällt, wenn die Anlage kleiner gleich 2 MW ist und der Strom in unmittelbarer Nähe (dazu würde ich auch die Nachbarn in einem MFH-Haus mit einem BHKW im Keller zählen) verbraucht wird. Bei der Umsatzsteuer hat man als Kleinunternehmer ein Wahlrecht, üblicherweise wird die USt aber mitgeschleppt und durchgeschleift, da dann die Anfangsinvestition weniger flüssige Mittel benötigt weil die USt auf die Anschaffung rückerstattet wird, was doch ein größerer Batzen ist.
Gruß,
Gunnar