Also wohin muß die EEG nun fließen? Ich finde es, wie auch schon auf dem Forentreffen besprochen echt arm, das hier keine Klarheit geschaffen wird.
§ 37 Weitergabe an die Lieferanten
(1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, sind verpflichtet, den von dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber nach § 35 abgenommenen und vergüteten Strom anteilig gemäß einem rechtzeitig bekannt gegebenen, der tatsächlichen Stromabnahme nach § 8 in Verbindung mit § 16 angenäherten Profil abzunehmen und zu vergüten.
Louis hat mir in Bremen erklärt, dass nach EnWG
§ 3 Begriffsbestimmungen
18. Energieversorgungsunternehmen
natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen,
Also ist der Vermieter nach EnWG ein Energieversorgungsunternehmen und hat die EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber abzuführen. Im RWE-Land wäre das Amprion.
Zentrale der Amprion GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
T+49(0)231/438-03
Hier mal höflich nach der Abteilung Netzwirtschaft fragen und dort eine Kundennummer beantragen
Oder Du schreibst einen unscheinbaren fragenden Brief, womit Du Deiner Pflicht als Stromlieferant genügegetan hast und weckst weiter auch keine Hunde mehr, wenn darauf keine Antwort erfolgt.
Gruß,
Gunnar