Lies einfach Seite 19 des Anhangs dann wird Dein Einwand verpuffen.
mfg
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mfg
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mfg
Du bist schon ein Sturer hast irgendwelche gentischen Wurzeln nach Bayern
Also wie gesagt ich hab geantwortet auf die Frage was bei Contracting zu beachten
jetzt kukst Du Datum Dein Papier und Datum da hier
http://www.tab.de/artikel/tab_…_Contractoren_823151.html
da steht
ZitatAlles anzeigen
gute Aussichten wer liest das nicht gern, aber wers durchliest wird auch
eventuell das lesen
ZitatAlles anzeigenBetreiber von dezentralen KWK-Anlagen, die Strom an Dritte über
Objektnetze liefern, wie Contractoren, sind jetzt in den
EEG-Belastungsausgleich einbezogen, während die Variante der Versorgung
mit Strom aus eigenen KWK-Anlagen (Eigenbetrieb) weiterhin frei vom
Belastungsausgleich ist. Daher müssen Contractoren bei ihrer
Kalkulation diesen Kostenfaktor beachten, zumal die EEG-Belastung in
Zukunft steigen wird, da der Ausbau der Stromerzeugung durch
Erneuerbare Energien ebenfalls stark ansteigt.
Wer das BHKWforum liest wir Feststellen gerade Unterschriften Aktion welche das EEG verteuern soll
da ich ja noch Zahnarzt geschwächt bin etwas kopierter Text aus obigen Link
ZitatAlles anzeigenVon Contractoren zu beachten ist der § 37 EEG von 2009.
Insbesondere geht es hier um die EEG-Umlage, die auch dann abzuführen
ist, wenn der Strom aus KWK-Anlagen stammt und der Strom zwischen
Generatorklemme und dem Verbraucher den „Eigentümer“ wechselt. (§ 37 Abs. 1 und 4) Durch die Pflicht zur Umlage wird der effektive KWK-Zuschlag vermindert und bei Anlagen > 50 kWel sogar
in der Förderwirksamkeit drastisch gekürzt. Diese Problematik sollte
der Contractor auch in seiner Kalkulation berücksichtigen.
Alternativ dazu können Contractingunternehmen auch reine
Betriebsführungsmodelle anbieten. Dabei muss aber das wirtschaftliche
Risiko des Anlagenbetriebs auf den Kunden übertragen werden. In dieser
Konstellation kann das Eigenstromprivileg genutzt werden und es fällt
keine EEG-Umlage an.
Aus wirtschaftlichen Gründen wird dieses Modell in der Praxis
allerdings kaum realisiert. Für Contractoren ist die Wertschöpfung
meistens zu stark eingeschränkt.
Ja und ??
Die Herren Anwälte schlagen in 04.2009 eine Lösung zum "Umschiffen" der EEG Umlage vor.
Die Fachbeiträge aus 2.2010 beschreiben lediglich das Problem an sich, das der Vorschlag der Herren Anwälte nicht praktikabel wäre geht aus dem Beitrag nicht hervor oder???
mfg
Ja und ??
Da muß was Bayrisches im Stammbaum sein sowas von Stur
Wieder aus einen anderen Forum
ein Beitrag vom 13.04.2010
http://www.kwk24.de/forum/show…=412&highlight=EEG+Umlage
kleines Zitat
ZitatAls Contractor beliefern wir einen Kunden direkt mit Strom aus der von
uns installierten KWK-Anlage, ohne vorherige Einspeisung ins
öffentliche Verteilnetz.
Nun ist nach neuester Rechtsprechung EEG-Umlage für diesen gelieferten Strom abzuführen.
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war dies nicht bekannt und wurde im Vertrag nicht fixiert.
Gedanken zur Lösung dort die einen Bauchkrämpfe verursachen
ZitatIch habe von einem Betreibermodell gehört, bei dem der Contractor dem
Kunden Drehmoment an der Antriebswelle des BHKW´s liefert. Der
Generator gehört dem Kunden. Somit erzeugt der Kunde seinen Strom
selbst.
wenn das umschiffen so einfach wär, würden solche Hirnpupse garnicht entstehen
ja und??
Der zitierte Tread im KWK24 Forum umfasst 5 Beiträge und scheint noch nicht abschliesend beantwortet zu sein.
Oder hat Herr Gailfuß den Link zur Präsentation der Herren Anwälten irgendwie bewertet??
mfg
Lies einfach Seite 19 des Anhangs dann wird Dein Einwand verpuffen.
mfg
Nun auf Seite 19 steht nix zum Umschiffen
man findet höchstens was auf Seite 18, dort Stünde
ZitatLösung: Contractoren treten als bloße Vertreter der privaten
Anlagenbetreiber auf, die formal Zuwendungsempfänger sind
Die Lösung drückt aber aus was ich geschrieben hab,
als Contractor zahlt man EEG Umlage und heir gings darum das man unbedingt
Contractor sein will und ich hab geschrieben da gehts ans Geldtäschele, also
vorher Nachdenken, selbiges meinen die Anwälte auch, kein Conträcting Dienstleistung
so jetzt muß ich aber Arbeiten, der Umweltgutachter will ja auch leben
Warum nicht den alten Weg gehen?
Alle Belieferten werden stille!! Teilhaber an der Anlage.
Sie erhalten einen Anteil von 1€ und erhalten diesen mit Austritt aus der Betreibergemeinschaft wieder zurück.
So sind alle Eigenverbraucher und fertig.
Sicher bei vielen Mitbenutzern irgendwann sehr aufwändig, aber dafür sehr sparsam in der EEG Vermeidung.
Warum nicht den alten Weg gehen?
Das ist zwar mit der Tür ins Haus gefallen und nicht Modern,
aber wie geschrieben der einfachste Weg.
Aber war nicht gefragt, gefragt war was man an Bedenken
an der Conträktig Lösung sieht
Ich gehe einfach mal davon aus, dass ich die EEG-Umlage abführen muss. Konstelationen mit 1-Euro-Teilhabern und Drehmomentvertrieb erscheinen mir doch fragwürdig.
Gehe ich im Gegenzug recht in der Annahme, dass der KWK-Strom, den ich als Contractor verkaufe von der Stromsteuer befreit ist?
http://www.bundesfinanzministe…r/S/015__Stromsteuer.html
Zumindest in 2010 halten die sich ja noch die Waage.
Und die KWK-Umlage wird also auch fällig bei Letzverbrauchern?
http://bundesrecht.juris.de/kwkg_2002/__9.html
Konstelationen mit 1-Euro-Teilhabern sind nicht fragwürdig, sondern werden vielfach schon eingesetzt.
Ist auch ein auf einer unserer ersten Messen von Hr. Meyer innerhalb seines Vortrags so als OK eingebaut worden.
Ich weiß das so nicht danach gefragt wurde, aber warum nicht den Hinweis auf eine "Vereinfachung" des Problems geben.
Nach seinen Vorstellung sollen die Mieter die erzeugte Wärme und den dabei mit anfallenden Strom selbst verbrauchen. Nur bei Bedarf soll Strom von einem externen Anbieter zugekauft werden. Die Abrechnung soll über den Vermieter erfolgen und an die Mieter weitergegeben werden.
Wenn der Strom und Wärmebezug für die Mieter durch die Investition durch den Vermieter in ein BHKW unter den Strich günstiger wird als herkömmlicher Strombezug und Heizkosten, dann ist doch das eine gute Sache! Zu welchen Konditionen, im Verhältnis zu vorherigen Konditionen, will denn der Vermieter Strom und Wärme an "seine" Mieter verkaufen?
Das ist im Detail zumindest erläuterungsbedürftig, als so dastehend allgemeine Verfahrensweise wenig schlüssig ...
pamiru48
Ja, die Vergütungssätze sind netto. Da kommt die Steuer obendrauf.
Im EEG steht es sogar explizit im Gesetzestext $18(3) drin.
http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__18.html
(3) In den Vergütungen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
Gruß,
Gunnar
Also wohin muß die EEG nun fließen?
Ich finde es, wie auch schon auf dem Forentreffen besprochen echt arm, das hier keine Klarheit geschaffen wird.
Ein Contracting ist eine feine Sache, aber man muß auch wissen mit was für Abgaben man zu rechnen hat und vor allem wer die haben will...