Fragen zu BHKW-Betrieb MFH und dessen rechtlicher Rahmen

  • Lies einfach Seite 19 des Anhangs dann wird Dein Einwand verpuffen.


    mfg

    Du bist schon ein Sturer hast irgendwelche gentischen Wurzeln nach Bayern :-(|__|


    Also wie gesagt ich hab geantwortet auf die Frage was bei Contracting zu beachten


    jetzt kukst Du Datum Dein Papier und Datum da hier


    http://www.tab.de/artikel/tab_…_Contractoren_823151.html


    da steht

    gute Aussichten wer liest das nicht gern, aber wers durchliest wird auch
    eventuell das lesen


    Wer das BHKWforum liest wir Feststellen gerade Unterschriften Aktion welche das EEG verteuern soll :pfeifen:



    da ich ja noch Zahnarzt geschwächt bin etwas kopierter Text aus obigen Link


  • Ja und ??


    Die Herren Anwälte schlagen in 04.2009 eine Lösung zum "Umschiffen" der EEG Umlage vor.


    Die Fachbeiträge aus 2.2010 beschreiben lediglich das Problem an sich, das der Vorschlag der Herren Anwälte nicht praktikabel wäre geht aus dem Beitrag nicht hervor oder???


    mfg

  • Ja und ??

    Da muß was Bayrisches im Stammbaum sein sowas von Stur


    Wieder aus einen anderen Forum


    ein Beitrag vom 13.04.2010


    http://www.kwk24.de/forum/show…=412&highlight=EEG+Umlage


    kleines Zitat


    Zitat

    Als Contractor beliefern wir einen Kunden direkt mit Strom aus der von
    uns installierten KWK-Anlage, ohne vorherige Einspeisung ins
    öffentliche Verteilnetz.


    Nun ist nach neuester Rechtsprechung EEG-Umlage für diesen gelieferten Strom abzuführen.


    Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war dies nicht bekannt und wurde im Vertrag nicht fixiert.

    Gedanken zur Lösung dort die einen Bauchkrämpfe verursachen


    Zitat

    Ich habe von einem Betreibermodell gehört, bei dem der Contractor dem
    Kunden Drehmoment an der Antriebswelle des BHKW´s liefert. Der
    Generator gehört dem Kunden. Somit erzeugt der Kunde seinen Strom
    selbst.

    wenn das umschiffen so einfach wär, würden solche Hirnpupse garnicht entstehen :schimpf:

  • ja und??


    Der zitierte Tread im KWK24 Forum umfasst 5 Beiträge und scheint noch nicht abschliesend beantwortet zu sein.
    Oder hat Herr Gailfuß den Link zur Präsentation der Herren Anwälten irgendwie bewertet??


    mfg

  • Lies einfach Seite 19 des Anhangs dann wird Dein Einwand verpuffen.


    mfg

    Nun auf Seite 19 steht nix zum Umschiffen
    man findet höchstens was auf Seite 18, dort Stünde


    Zitat

    Lösung: Contractoren treten als bloße Vertreter der privaten
    Anlagenbetreiber auf, die formal Zuwendungsempfänger sind

    Die Lösung drückt aber aus was ich geschrieben hab,
    als Contractor zahlt man EEG Umlage und heir gings darum das man unbedingt
    Contractor sein will und ich hab geschrieben da gehts ans Geldtäschele, also
    vorher Nachdenken, selbiges meinen die Anwälte auch, kein Conträcting Dienstleistung
    so jetzt muß ich aber Arbeiten, der Umweltgutachter will ja auch leben ;)

  • Warum nicht den alten Weg gehen?
    Alle Belieferten werden stille!! Teilhaber an der Anlage.
    Sie erhalten einen Anteil von 1€ und erhalten diesen mit Austritt aus der Betreibergemeinschaft wieder zurück.
    So sind alle Eigenverbraucher und fertig.


    Sicher bei vielen Mitbenutzern irgendwann sehr aufwändig, aber dafür sehr sparsam in der EEG Vermeidung.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Ich gehe einfach mal davon aus, dass ich die EEG-Umlage abführen muss. Konstelationen mit 1-Euro-Teilhabern und Drehmomentvertrieb erscheinen mir doch fragwürdig.


    Gehe ich im Gegenzug recht in der Annahme, dass der KWK-Strom, den ich als Contractor verkaufe von der Stromsteuer befreit ist?
    http://www.bundesfinanzministe…r/S/015__Stromsteuer.html
    Zumindest in 2010 halten die sich ja noch die Waage.


    Und die KWK-Umlage wird also auch fällig bei Letzverbrauchern?
    http://bundesrecht.juris.de/kwkg_2002/__9.html

  • Konstelationen mit 1-Euro-Teilhabern sind nicht fragwürdig, sondern werden vielfach schon eingesetzt.
    Ist auch ein auf einer unserer ersten Messen von Hr. Meyer innerhalb seines Vortrags so als OK eingebaut worden.


    Ich weiß das so nicht danach gefragt wurde, aber warum nicht den Hinweis auf eine "Vereinfachung" des Problems geben.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Nach seinen Vorstellung sollen die Mieter die erzeugte Wärme und den dabei mit anfallenden Strom selbst verbrauchen. Nur bei Bedarf soll Strom von einem externen Anbieter zugekauft werden. Die Abrechnung soll über den Vermieter erfolgen und an die Mieter weitergegeben werden.


    Wenn der Strom und Wärmebezug für die Mieter durch die Investition durch den Vermieter in ein BHKW unter den Strich günstiger wird als herkömmlicher Strombezug und Heizkosten, dann ist doch das eine gute Sache! Zu welchen Konditionen, im Verhältnis zu vorherigen Konditionen, will denn der Vermieter Strom und Wärme an "seine" Mieter verkaufen?

  • Also wohin muß die EEG nun fließen?


    Ich finde es, wie auch schon auf dem Forentreffen besprochen echt arm, das hier keine Klarheit geschaffen wird.


    Ein Contracting ist eine feine Sache, aber man muß auch wissen mit was für Abgaben man zu rechnen hat und vor allem wer die haben will... :-)_:-):glaskugel::-(|__|:crygirl: