Fragen zu BHKW-Betrieb MFH und dessen rechtlicher Rahmen


  • Weiß eigentlich jemand/ oder hat Erfahrung damit, wie der Strom den der Vermieter/Anlagenbetreiber an seine Mieter weiterreicht steuerlich behandelt wird? Denn auf selbstverbrauchten Strom muss man ja keine Stromsteuer zahlen, aber wenn der Strom vom Vermieter weiterverkauft wird (an seine Mieter) dann müsste auf diesen doch Umsatzsteuer und Stromsteuer entfallen, oder?


    Verbindliche Auskünfte kann Dir nur Dein Steuerberater geben, aber ich glaube gelesen zu haben (StromStG $9 (1) 3), dass die Stromsteuer wegfällt, wenn die Anlage kleiner gleich 2 MW ist und der Strom in unmittelbarer Nähe (dazu würde ich auch die Nachbarn in einem MFH-Haus mit einem BHKW im Keller zählen) verbraucht wird. Bei der Umsatzsteuer hat man als Kleinunternehmer ein Wahlrecht, üblicherweise wird die USt aber mitgeschleppt und durchgeschleift, da dann die Anfangsinvestition weniger flüssige Mittel benötigt weil die USt auf die Anschaffung rückerstattet wird, was doch ein größerer Batzen ist.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • üblicherweise wird die USt aber mitgeschleppt und durchgeschleift, da dann die Anfangsinvestition weniger flüssige Mittel benötigt weil die USt auf die Anschaffung rückerstattet wird, was doch ein größerer Batzen ist.

    Dazu gibt es vereinzelt FA die das grundsätzlich verneinen und darauf abstellen das der Stromverkauf an Mieter eine steuerfreie Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung sei. Deshalb bitte vorab Dein FA befragen.


    Zur EEG Umlage tauchen auch ab und an Fragen auf, aber irgendwie ist das noch im grauen Bereich. Ich wüsste gar nicht wohin die Umlage im Zweifelsfall abzuführen wäre. :glaskugel:


    mfg

  • Die Vorsteuer, da habe ich auch mal eine Frage. Mann erhält ja die Vorsteuer bei der Investition in PV zurück - wenn man möchte. Allerdings muss man für die 39,14 cent (bzw. EEX Baseload) die man erhält ja auch wieder Umsatzsteuer abführen. Da man Gewinn erwirtschaften möchte, wird das im Ergebnis aber doch mehr sein, als man an Vorsteuer zurück erhalten hat.


    Verpasse ich da den springenden Punkt, warum alle so scharf auf die Vorsteuer sind? Oder bekommt man 19% mehr Vergütung überwiesen, wenn man gegenüber dem VNB Ust. ausweist?

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Und wie ist es beim BHKW mit dem selbst genutzten Strom? Bei PV muss man für den ja auch Ust. abführen... irgendwas bei 3,5 cent je kWh.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Für die steuerliche Betrachtung des Direktverbrauchs gibts ein OFD Rundschreiben und diverse Urteile. Habe aber gerade nur das Schreiben des BMU zur PV gefunden.


    http://www.erneuerbare-energie…f/ust_direktverbrauch.pdf



    mfg

  • Hallo,


    wenn ich als Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer optiere - also Vorsteuer geltend mache - und als Anlagenbetreiber das Produkt Wärme an den Vermieter verkaufen, wird dieses Produkt dann auch umsatzsteuerpflichtig?


    Viele Grüße und Danke


    Thomas

  • und als Anlagenbetreiber das Produkt Wärme an den Vermieter verkaufen, wird dieses Produkt dann auch umsatzsteuerpflichtig?

    in dem Falle sicher


    wird die Wohnung Warm vermietet und der Wärmeanteil, sagen wir mal weil es Abfallwärme ist
    gering bewertet ( da ja die linke Tasche Unternehmer der rechten Tasche Vermieter umsatzsteuerpflichtig
    wär ) so muß der träger der Taschen abwägen wo Er am wenigsten zu tragen hat.

  • Wäre mal interessant erfahren zu können, wie du das gestalten willst/wirst ??? :thankyou:
    pamiru48


    Wenn ich Betreiber eines Dachses in einem Gebäude bin, das mir nicht gehört (Contracting) kommt es zu dieser Konstelation. Es erscheint mir dann auch unerheblich, ob der Gebäudebesitzer selber in dem Gebäude wohnt, oder das Gebäude vermietet. Statt des Gases kauft der Gebäudebesitzer nun direkt Wärme (zum äquivalenten Preis (Kesselwirkungsgrad)).
    Den Strom biete ich als Contractor allen Bewohnern zum ortsgünstigsten Tarif (Verivox-Vergleich) an (sofern nicht gerade jemand mit Stromdeputat einzieht).


    Ich beginne erst mit den Planungen - sind irgendwelche Probleme bei dieser Konstrultion bekannt?

  • Wenn Dir Klar ist das Du die EEG Umlage zahlen mußt nicht

    Nicht unbedingt - in den weiten des www hab ich mal was gefunden. Dort stand Sinngemäß von einer 1/3 Regelung, wenn der Contractor mehr als 1/3 Strom Zukauft (mit EEG Umlage) so ist der selbst produzierte und direkt verbrauchte BHKW Strom Umlagefrei.(so oder so ähnlich)


    Wenn ich noch wüsste wo das stand |:-( |:-(


    mfg


    PS: habs wiedergefunden http://www.izes.de/cms/upload/…legen_04.05.09_Berlin.pdf


  • in den weiten des www hab ich mal was gefunden. Dort stand Sinngemäß von einer 1/3 Regelung, wenn der Contractor mehr als 1/3 Strom Zukauft (mit EEG Umlage) so ist der selbst produzierte und direkt verbrauchte BHKW Strom Umlagefrei.(so oder so ähnlich)

    Ein Fossil betriebenes BHKW erfüllt aber zu 75% oder mehr meist diese Bedingung nicht, da Wärme geführt.


    Ein EEG NAVARO BHKW ( oder Wasserkraftstrom ) meist schon da ja in der Regel möglichst ganzjährig Produziert wird.


    Ich werde also trotz Deines Einwandes :pfeifen: meinen Einwand Aufrechterhalten :rtfm: