Hallo Miteinander,
die SPD-Fraktion hatte eine kleine Anfrage gestellt, die uns interessieren könnten.
,,Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung"
BT-Drucksache 1711237
Recht üppig (gar nicht so klein)
und echt interessante, skurile und auch lächerliche Antworten
Hier mal der text
ACHTUNG: Dies ist eine Vorabfassung, mit diversen Formatierungsfehlern. Den groteil hab ich ausgemerzt, aber dennoch bestimmt nciht völlig. Demzufolge seht dies als ARBEITSPAPIER und NICHT als die endgültige Bundestagsdrucksache
...deren offizielle Version werde ich direkt nach veröffentlichung hier gerne reinstellen
ZitatAlles anzeigenFrage Nr. 1
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Kraft-Wärme-Kopplung in ihren
energiepolitischen Planungen und Perspektiven zu?
Frage Nr. 2
Welche Rolle soll die Kraft-Wärme-Kopplung im geplanten Energiekonzept der Bundesregierung
spielen?
Frage Nr. 3
Welcher Anteil fällt der Kraft-Wärme-Kopplung zu bei der Erreichung des Ziels, die
Energieeffizienz bis 2020 zu verdoppeln?
Antwort:
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet:
Das Energiekonzept der Bundesregierung, das auf Basis einer Bestandsaufnahme und zielorientierter
Szenarien für 2050 Leitlinien für eine saubere, zuverlässige und bezahlbare Energieverssorgung enthalten soll, wird derzeit erarbeitet. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf das
Ziel des § 1 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der
Stromerzeugung auf 25% zu steigern.
Frage Nr. 4
Welche Auswirkungen hätte die geplante Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke kurz-,
mittel- und langfristig auf die Modernisierung und den Neubau von Kraftwerken auf Basis
der Kraft-Wärme-Kopplung?
Antwort:
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an derartigen Spekulationen. Eine diesbezügliche Untersuchung
setzt entsprechende Ecktpunkte einer Laufzeitverlängerung voraus.
Frage Nr. 5
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aufgrund ihrer Kontakte zu den einschlägigen
Branchenverbänden in Bezug auf die Erreichung der Zielmarke von 25 Prozent
KWK-Strom im Jahr 2020 vor?
Frage Nr. 6
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aufgrund eigener Quellen (BAFA, KfW
etc.) in Bezug auf die Erreichung der Zielmarke von 25 Prozent KWK-Strom im Jahr 2020
vor?
Frage Nr. 7
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt daraus?
Antwort:
Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet:
Die Bundesregierung wird, wie im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorgesehen, 2011 eine Zwischenüberprüfung
zur Wirksamkeit des Gesetzes durchführen und daraus die notwendigen
Schlussfolgerungen fiir die Weiterführung der KWK-Förderung ziehen. Angesichts der erst seit
1.1.2009 geltenden neuen Förderbedingungen sind Aussagen in Bezug auf deren Wirksamkeit
und auf die Erreichung der Zielmarke von 25 % in 2020 zum jetzigen Zeitpunkt nur spekulativ
und keine geeignete Grundlage für die Arbeit der Bundesregierung.
Frage Nr. 8
Wie viele Kraftwerksprojekte in welcher Leistungsgröße werden nach dem seit dem I. Januar
2009 geltenden Recht neu und mit welcher Gesamtsumme gefördert?
Antwort:
Es wurden beim BAFA bisher 4.546 Anträge für hocheffiziente KWK-Anlagen (modernisierte
Anlagen und Neuanlagen) gestellt. Der KWK-Zuschlag für die gesamte Förderdauer beträgt 43 1
Mio. € (davon für KWK-Anlagen über 2 MWel 32 Anträge mit 244 Mio. €, für KWK-Anlagen
von 50 KWel bis 2 MWel279 Anträge mit 86 Mio. € und für KWK-Anlagen bis 50 KWel 4.235
Anträge mit 101 Mio. €).
Frage Nr. 9
Wie viele Wärmenetzprojekte mit welcher Gesamtlänge und welchem Wärmeanschlusswert
werden nach dem seit dem 1. Januar geltenden Recht neu und mit welcher Gesamtsumme
gefördert?
Antwort:
Bisher liegen dein BAFA 545 Anträge für eine Trassenlänge voll 422 km vor. Der beantragte
KWK-Zuschlag beträgt 30,6 Mio. €. Angaben zu Wärmeanschlusswesten liegen dem BAFA
nicht vor.
Frage Nr. 10
Wie hat sich die KWK-Umlage 2008 und 2009 entwickelt und welche Gesamthöhe hatte
sie?
Antwort:
Die Zuschlagszahlungen nach dem KWK-Gesetz sind von 524,69 Mio. € (2008) auf 634,322
Mio. € (2009) angestiegen. Dies hatte eine Erhöhung der Umlage auf die Letztverbraucher von
0,191 Cent/IKWh auf 0,23 1 Cent/KWh zur Folge.
Frage Nr. 11
Wie hoch war die KWK-Umlage 2009 umgerechnet auf den durchschnittlichen Verbraucher
bzw. die Kilowattstunde?
Antwort:
Die KWK-Umlage belief sich im Jahr 2009 auf 0,23 1 Cent/KWh.
Frage Nr. 12
Wie wird sich die KWK-Umlage anhand der aktuellen Abschätzung in den kommenden
Jahren entwickeln?
Antwort:
Nach Abschätzungen der Übertragungsnetzbetreiber wird sich die KWK-Umlage für alle Letztverbraucher
bis 100.000 1tWh wie folgt entwickeln (in Cent/KWh):
2010 201 1 20 12 2013 2014 2015
0,157 0,039 0,041 0,045 0,047 0,049
Frage Nr. 13
Welche Kritik an der Administration der KWK-Umlage durch das BAFA ist der Bundesregierung
bekannt?
Antwort:
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verlangt vom Wärmenetzbetreiber, dass mit dem Antrag auf
Zulassung eine Bescheinigung eines Wirtschaftprüfers bzw. eines vereidigten Buchprüfers vorgelegt
wird. Es wurde angesichts der Kosten dafür angeregt, bei Kleinprojekten eine Befreiung
von der Testatpflicht vorzusehen.
Frage Nr. 14
Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, die Administration der KWK-Umlage
durch das BAFA zu entbürokratisieren und zu straffen?
Antwort:
Die Administration der KWK-Förderung durch das BAFA hat sich in der bisherigen Förderpraxis
prinzipiell bewährt. Es wird aber auch eine Aufgabe der gesetzlich vorgesehenen ZwischenÜberprüfung
sein, Vorschläge für Verbesserungen und eine weitere Entbürokratisierung der Förderung
zu prüfen.
Frage Nr. 15
Wann beginnt die Bundesregierung mit den formalen Vorarbeiten (z. B. Ausschreibungen)
zur Zwischenüberprüfung?
Frage Nr. 16
Welche Anforderungen an die Forschungsnehmer werden in der zur Zwischenüberprüfung
benötigten Ausschreibung gestellt?
Frage Nr. 17
Welcher Fragenkatalog liegt dieser Ausschreibung zugrunde?
Frage Nr. 18
Wie viele und welche unabhängigen Forschungsinstitute wurden bzw. werden mit Studien
zur Zwischenüberprüfung beauftragt?
Frage Nr. 19
Durch welche Verfahrensvorschläge will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die
beiden an der Zwischenüberprüfung beteiligten Bundesministerien im Gegensatz zum früheren
Monitoring 2004-2006 zügig ins Einvernehmen setzen?
Antwort:
Die Fragen 15 bis 19 werden zusammen beantwortet:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird nach den üblichen Abstimmungsverfahren
innerhalb der Bundesregierung noch in diesem Jahr das Vergabeverfahren für die
Zwischenüberprüfung einleiten. Die Ausschreibung wird sich dabei an den Wortlaut von 5 12
des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes halten und diesen inhaltlich so umsetzen, dass eine Bewer
tun des Standes und der zu erwartenden Entwicklung der KWK möglich wird. Bezüglich
der Auswahl von Forschungsinstituten muss das Vergabeverfahren abgewartet werden.
Frage Nr. 20
Wann wird die Bundesregierung über die Fortführung des Impulsprogramms zur Förderung
von Mini-KWK-Anlagen im Rahmen der Klimainitiative des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit entscheiden?
Frage Nr. 21
Falls das Impulsprogramm fortgeführt werden soll, wie sehen dann die Fördertatbestände
und die Fördersätze im Einzelnen aus?
Frage Nr. 22
Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, die Administration des Impulsprogramms
durch das BAFA zu entbürokratisieren und zu straffen?
Antwort:
Die Fragen 20 bis 22 werden zusammen beantwortet:
Mit dem beschlossenen Bundeshaushalt 2010 ist der Haushaltstitel Marktanreizprogramrn und
nationale Klimaschutzinitiative um 19,5 Mio. Euro gekürzt und mit einer Haushaltssperre in
Höhe von 115 Mio. Euro belegt worden. Das Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen muss
daher gestoppt werden. Ob und in welcher Höhe künftig Haushaltsmittel für die Fortführung des
Mini-KWK-Programms bereitstehen werden, ist derzeit offen.
Frage Nr. 23
Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der dem europäischen
Emissionshandel unterworfenen Wärme aus KWK durch die Teilauktionierung der
Verschmutzungsrechte entwickelt?
Frage Nr. 24
Wie wird sich aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der dem europäischen
Emissionshandel unterworfenen Wärme aus KWK durch die Vollauktionierung der
Verschmutzungsrechtea b 2013 weiterentwickeln?
Antwort:
Die Fragen 23 und 24 werden zusammen beantwortet:
Die in den Fragen angesprochene Teilauktionierung und Vollauktionierung der Versclhmutzungsrechte
beziehen sich ausschließlich auf die Zuteilungsmethode für die Stromproduktion aus
Stromerzeugungsanlangen einschließlich KWK . Die deutsche Zuteilungsregelung für die Handelsperiode
2008 bis 2012 macht von der in der Emissionshandelsrichtlinie vorgesehenen Möglichkeit
Gebrauch, einen Teil der Emissionshandelshandelszertifikatezu versteigern. Die
Benchmark-Zuteilung für die Stromprodulkion wird für alle Stromerzeugungsanlagen anteilig
insoweit gekürzt, dass im Ergebnis jährlich Emissionshandelszertifikate für 38 Mio. t CO2 versteigert
werden. Ab 2013 sieht 'die europäische Emissionshandelsrichtlinie vor, dass für die
Stromproduktion überhaupt keine Gratiszuteilung mehr erfolgt. Die Zuteilung für die Wärmeproduktion
aus Wärmeerzeugungsanlagen einschließlich KWK bleibt hiervon sowohl für die
Handelsperiode 2008 bis 20 12 als auch ab 20 13 unberührt. Insofern ergeben sich allein daraus
auch keine Auswirkungen auf die Wettbewerbsfahigkeit der Wärme aus KWK .
Frage Nr. 25
Welche Position wird die Bundesregierung bei der Fortentwicklung des europäischen
Emissionshandels in Bezug auf die KWK einnehmen?
Antwort:
Die Auswirkungen des europäischen Emissionshandels und dessen Fortentwicklung auf' KWK
wird Gegenstand der für 201 1 gesetzlich vorgeschriebenen Zwischenüberprüfung des KWK Gesetzes
sein. Daraus ergeben sich ggf. Konsequenzen für die Position der Bundesregierung im
Bezug auf KWK . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 15 bis 19 verwiesen.
Frage Nr. 26
Wie viele und welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen KWK-Anlagen
aufgrund des 5 13 EnWG abgeregelt oder ganz vom Netz genommen wurden?
Antwort:
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
Frage Nr. 27
In wie vielen Fällen davon waren KWK-Anlagen des produzierenden Gewerbes mit der
Folge von Produktionseinschränkungen betroffen?
Antwort:
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
Frage Nr. 28
In wie vielen Fällen davon waren KWK-Anlagen von Fern- und Nahwärmeversorgern derart
betroffen, dass auf den Betrieb von reinen Heizkesseln umgestiegen werden musste?
Antwort:
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
Frage Nr. 29
In welcher Form findet die KWK-Technologie Beachtung bei der anstehenden gesetzlichen
Regelung zur Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid bei der Energieerzeugung?
Antwort:
Die Bundesregierung beabsichtigt, mit der Umsetzung der Richtlinie 2009/3 1/EG des Europäischen
Parlanmentes und des Rates vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von
Kohlendioxid die nationalen rechtlichen Grundlagen für die Demonstration der CCS-Technologien
zügig zu schaffen.
Die europäische Richtlinie regelt die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung
von Kohlendioxidemissionen aus Energieerzeugungs- und Industrieanlagen. Spezifische
Regelungen für die KWK-Technologie enthält die Richtlinie nicht.
Die Arbeiten zur Erstellung eines Gesetzentwurfes zur Umsetzung der CCS-Richtlinie laufen
gegenwärtig. Abschließende Aussagen über die konkrete Ausgestaltung einzelner Regelungen
sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Frage Nr. 30
Wird der bisherige Plan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
zur Förderung hocheffizienter Kraftwerksneubauten weiterverfolgt?
Frage Nr. 31
Wenn ja, mit welchem Finanzbedarf wird gerechnet und wie sehen die Eckpunkte eines
solchen Programms aus?
Antwort:
Die Fragen 30 und 3 1 werden zusammen beantwortet:
Über die Frage der Notwendigkeit und evtl. Ausgestaltung eines Programms zur Förderung
hocheffizienter Kraftwerksneubauten wird auf Grundlage der noch zu treffenden und die Frage
der Laufzeitverlängerung einschließenden Festlegungen im Zusammenhang auch mit dem Energiekonzept
der Bundesregierung entschieden.
Frage Nr. 32
Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, ineffiziente Bestandskraftwerke z.
B. durch erhöhte Anforderungen an den Immissionsschutz aus dem Betrieb zu nehmen,
um so die Errichtung neuer und hocheffizienter Kraftwerke zu fördern?
Antwort:
Nein.