Hallo zusammen,
es gibt auch mal positives in Sachen KWK zu verkünden. Folgende Mitteilung erreichte uns heute vom BKWK:
ZitatAlles anzeigenLiebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,
die Ersetzung eines bestehenden BHKW gilt als neue KWK-Anlage, auch wenn der Dauerbetrieb der ersetzten Anlage erst nach dem 01.04.2002 aufgenommen wurde.
Ein entgegengesetzter ablehnender Bescheid des BAFA für die Zulassung einer neu errichteten KWKAnlage wurde durch das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. am 31.03.2010 aufgehoben und das BAFA zur Zulassung der KWK-Anlage verpflichtet.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemeldung der Kanzlei BBH, welche die Klage gegen das BAFA vertreten hat.
Schöne Grüße aus Berlin-Mitte
Adi Golbach
Geschäftsführer
Grüße
Tom