Hallo Leute!
also ich hab nen gebrauchten Dachs gekauft und seit November 204 in Betrieb. Der Apparat versorgt ein Mehrfamilienhaus mit Büroanbau mit insgesamt ca 500qm.
Soweit alles im Lot. Nun kann ich ja mich als Kleinunternehmer ansehen und in diesem Zusammenhang zur Umsatzsteuerveranlagung optieren. Das hätte zur Folge das ich die Vorsteuer aus der Anfangsinvestition erst mal wieder vom FA (Finanzamt) zurückerstattet bekomme. Das wären immerhin ca 1800 Euro.
Allerdings muss ich ja beim Stromverkauf dann auf die Stromrechnung Mehrwertsteuer draufhauen und dann ans FA abführen.
Soweit wäre die Rechnung ja erst mal in Ordnung.
Nun war heute die Tante vom FA da und hat sich die Sache mal vor Ort angeschaut. Es ist wohl leider so, dass das BHKW ja in erster Linie da ist um Wärme zu erzeugen. Somit muss ich die Abgabe der Wärme auch steuerrechtlich behandeln. Ich habe nun folgende Möglichkeiten:
a) ich lass es wies ist, d.h. keine Veranlagung zur Umsatzsteuer. Ich stell die Rechnungen an den Stromabnehmer ohne MwSt. Meinen Eigenverbrauch im Haus (Strom und Wärme) sowie der Verbrauch meiner Mieter bleibt umsatzsteuerfrei.
b) ich optiere zur Umsatzsteuer und muss dann aber meinen Eigenverbrauch rausrechnen. Die Rechnung sieht dann z.B. so aus:
Das BHKW hat im Jahr 2004 21.000 kWh gemacht. Davon sind 6471 kWh erzeugte elektr. Energie. Die ganze Wärme ist sozusagen Eigenverbrauch im Umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Weil die Nebenkosten und die Miete für meine paar Mieter pauschal und ohne MwSt berechnet werden. Lediglich auf den verkauften Strom haue ich dann MwSt drauf. Allerdings kann ich auch nur von den anteiligen Anschaffungskosten dann Vorsteuer geltend machen. Das wären etwa 150 Euro...
c) ich vermiete in Zukunft an meine Mieter mit MwST. und zwar Miete und Nebenkosten mit MwSt, anders gehts ned. Und ich kann doch ned meine Mieter mit ner 16%igen Erhöhung belasten für nix und wieder nix?
Knackpunkt für das FA ist wohl wie man das BHKW ansieht. Liefert es in der Hauptsache Strom und ist die Wärme Abfallprodukt, oder ist es in erster Linie als Heizung gedacht und liefert als "Abfallprodukt" Strom. das FA sieht es als Heizung an.
Wie macht Ihr das? Kennt Ihr Entscheidungen der Oberfinanzddirektionen?