BGH kippt Ölpreisbindung für Privatkunden

  • Die Einschätzung....
    Sie werden sich was neues Ausdenken warum die Preise entsprechend steigen oder halt nicht fallen können wenn die Importpreise sich ändern.
    Momentan wird ja vielerortens von einer Gasschwemme gesprochen, ein Überangebot sollte eigentlich nach Marktgesetzen zu einem Preisverfall führen.
    Allerdings sehe ich da momentan bei keinem Anbieter entsprechende Ankündigungen bzw. Taten.
    Die werden wohl jetzt ihre Spezialisten auf das Urteil loslassen um die Lücken auszunutzen damit die Preise gehalten werden können.
    Gaspreis runter, Nebenkosten rauf...


    Ich hab mit den Preisänderungen eigentlich wenig zu tun, da ich bereits seit 2003 den Preiserhöhungen widersprochen habe.
    Die bis jetzt angefallenen Preisänderungen ohne Zusammenhang zu den Importpreisen und die aktl. "Schwemme" sind gute Gründe dazu!

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Mit fallenden Gaspreisen wird wohl kaum zu rechnen sein. Evtl. wird der Gaspreis ein wenig stagnieren, wenn die Ölpreise auch weiter anziehen werden. So lange aber die Gaslieferungen ausschließlich über die großen Multis laufen, haben eben auch kleinere Anbieter wie z.Bsp. Stadtwerke, wenig Spielraum. Jetzt ist die Heizperiode ja erst mal so gut wie vorbei. Es bleibt also über den Sommer abzuwarten, wie sich die ganze Sache weiter entwickelt. ?(

  • Am Anfang äußerst sauer, nach einigen klärenden Gesprächen und den gegenseitigen Klarlegen der Rechtsstandpunkte, inzwischen sehr kooperativ.
    Allerdings werde ich bei meinem Versorger inzwischen bestimmt nicht mehr der Lieblingskunden sein.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • In der Tagesschau auf ARD gestern wurde erwähnt (zum Thema BGH Urteil Ölpreisbundung), dass man u.U. jetzt Chancen hätte auf einer Rückzahlung der überhöhten Gebühren.


    Ich hab seit 2006 mein Versorgungsunternehmen (Erdgas Südwest) nach Tariferhöhungen immer wieder angeschrieben mit dem Hinweise, dass ich alle weiteren Zahlungen unter Vorbehalt leiste. Hab jedoch immer den vollen Preis bezahlt ;( ......aber unter Vorbehalt wie gesagt.


    Was denkt ihr: Kann ich jetzt eine Forderung nach den zu viel bezahlten Gebühren seit 2006 stellen?
    Macht ihr sowas?


    Gruß
    duffy6

  • Hallo duffy6,
    und herzlich Willkommen hier im Forum!

    Was denkt ihr: Kann ich jetzt eine Forderung nach den zu viel bezahlten Gebühren seit 2006 stellen?

    Also, wenn ich das aus den Nachrichten richtig verstanden habe kannst du das in der Tat! Allerdings muß die Ölpreisbindung auch in deinem Gasliefervertrag erwähnt sein.
    Die Verbraucherzentralen sind eigentlich der richtige Ansprechpartner; da gibts in der Regel auch die Tipps zur Vorgehensweise.


    Viel Erfolg :thumbup:


    AxelF

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